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Übernahmeangebot Innogy SE

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Aufsteiger
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Beiträge: 1
Registriert: 22.07.2018

Hallo Community,

 

weiß vielleicht jemand, wie das Übernahmeangebot steuerlich behandelt wird?

Die Dividende von 1,64 E wird sicher im "Allgemeinen Verrechnungstopf" eingebucht. Das ist klar. Aber wo würde der Kursgewinn eingebucht. Dort oder im "Aktienverrechnuntstopf" ?

Ich frage, weil zu meiner Überraschung ins Depot eingebuchte und später verkaufte Bezugsrechte (einer andere Aktie) nicht zu Gewinnen im Aktienverrechnungstopf, sondern im Allgemeintopf führten.

Kann jemand auch etwas dazu sagen, wann die Annahme des Übernahmeangebotes steuerlich wirksam wird? Sofort bei der Umwandlung der Innogy SE in "Zum Verkauf stehende Innogy SE" oder erst dann, wenn letztere tatsächlich übernommen/bezahlt werden?

Was passiert, wenn man das Übernahmeangebot nicht annimmt?

Das sind viele Fragen, aber es wäre nett, wenn jemand etwas davon beantworten könnte.

littlecat

 

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
Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo @littlecat,
willkommen in der Community und vielen Dank für Ihre Anfrage zu Innogy SE.

Da bisher kein Community Mitglied weiterhelfen konnte, habe ich Ihre Anfrage an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Sobald uns Moderatoren nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Ich bitte um ein wenig Geduld.

Sonnige Grüße

CB_Petra
Community Moderatorin

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Moderator
Beiträge: 258
Registriert: 03.04.2018

Hallo @littlecat,

nun haben wir die versprochene Rückmeldung aus der Abteilung erhalten und ich kann Ihnen Folgendes mitteilen:

Erzielte Kursgewinne aus Aktienverkäufen werden als Aktiengewinne behandelt und können sowohl mit Verlusten aus dem Aktienverrechnungstopf als auch mit Verlusten aus dem allgemeinen Verrechnungstopf verrechnet werden. 

Bei Annahme eines Übernahmeangebots für eine Aktie erfolgt die Besteuerung erst, wenn die Übernahme abgerechnet wurde und der Depotinhaber die Zahlung erhalten hat. Die erzielten Gewinne werden wie bei einem normalen Verkauf als Aktiengewinne behandelt. Eventuell erzielte Verluste werden in den Aktienverrechnungstopf eingebucht.
Nehmen Sie das Übernahmeangebot nicht an, behalten Sie erstmal die Aktien. Aus steuerlicher Sicht hat dies bis zu einer weiteren Aktion (z.B. Verkauf) keine Auswirkungen.

Bitte beachten Sie, dass es dich hierbei um allgemeine Informationen handelt. Bei individuellen Steueranfragen gehen Sie bitte auf das Finanzamt oder Ihren Steuerberater zu. 

Mit besten Grüßen 

CB_Andy
Community Moderator

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Autorität
Beiträge: 3731
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @littlecat,

ergänzend zu Deiner Frage zur "Verarbeitung" der verkauften Bezugsrechte:

Bezugsrechte sind keine Aktien, sondern verbriefte Ansprüche. Der Verkaufserlös landet deshalb zwangsläufig im allgemeinen Verrechnungstopf.

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