Wir haben einmal ausgewertet, welche Aktien bei unseren Kunden von Januar bis Ende August 2020 besonders gefragt waren. An der Spitze und zwei Ränge vor dem ersten deutschen Unternehmen: der Technologiewert Apple. Wenn Apple an seine Aktionäre in Deutschland eine Dividende auszahlt, greift das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA.
Kennen Sie eigentlich ...
... einen bemerkenswerten Fakt zum US-Unternehmen McDonald‘s?
Seit 44 Jahren hat McDonald’s stets die Dividende erhöht.
(Quelle: McDonald‘s; Stand: Oktober 2020)
Quellensteuer für US-Erträge
Wir verfügen über einen sogenannten Qualified-Intermediary-Status (QI). Das bedeutet: Wir können Ihre US-Erträge, ob Dividenden oder Zinsen, gleich mit dem laut Doppelbesteuerungsabkommen gültigen US-Quellensteuersatz abrechnen. Die US-Quellensteuer liegt bei 15 Prozent. Diese rechnen wir automatisch auf die inländische Abgeltungsteuer an. Wenn Ihre Nationalität nicht von Ihrem Hauptwohnsitz oder Ihrer Versandadresse abweicht, müssen Sie dafür keine Formulare bei uns einreichen.
Beispiel für den Verrechnungsweg
Angenommen, Sie erhalten 100 Euro Dividende von einem US-Unternehmen. Der Rechenweg basiert auf einem Dreisatz: 15 Prozent von 100 Euro sind 15 Euro. Die deutsche Kapitalertragsteuer liegt bei 25 Prozent. Die schon abgezogenen 15 Euro US-Quellensteuer dividiert durch 25 Prozent ergibt 60 Euro. Das ist der Betrag, der steuerlich durch die Quellensteuer bereits abgegolten ist. Es verbleiben 40 Euro, die wir nach üblichem Muster der Abgeltungsteuer abrechnen. Ein Rechnungsbeispiel, bei dem wir unterstellen, dass der Anleger kein Kirchenmitglied ist:
100 Euro Dividende
- 15 Euro Quellensteuer
- 10 Euro Kapitalertragsteuer
- 0,55 Euro Solidaritätszuschlag
Nach Abzug verbleiben also 74,45 Euro.
Erträge aus der Schweiz
Wenn Sie dagegen Erträge wie Dividenden oder Zinsen von einem schweizerischen Unternehmen erhalten, werden 35 Prozent Quellensteuer einbehalten. Wir rechnen allerdings 15 Prozent automatisch für Sie an. Für die weiteren 20 Prozent müssen Sie einen Antrag auf Erstattung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz stellen. Dafür erhalten Sie von uns mit Ihrer Dividendenabrechnung gleich den zugehörigen „Tax-Voucher“.
Wichtig: Antragsteller aus Deutschland müssen die Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer auf Erträge seit dem 1. Januar 2020 online beantragen, unter: www.estv.admin.ch
Erstattungsantrag nur online
Nach Ihrer Registrierung auf der Plattform der schweizerischen Steuerverwaltung können Sie den Rückerstattungsantrag stellen und die nötigen Anlagen gleich hochladen. Der Onlineantrag allein reicht aber noch nicht: Er muss ausgedruckt, durch Ihr zuständiges deutsches Finanzamt rechtsgültig unterzeichnet und in Papierform fristgerecht an die Eidgenössische Steuerverwaltung geschickt werden. Dann erst gilt der Antrag als gültig eingereicht.
Damit die Onlineformulare ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden können, ist die aktuelle Version des „Snapform Viewer“ erforderlich. Abrufbar ist die kostenlose Software unter: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/snapform-viewer.html
Gut zu wissen: Der Eingang der Anträge wird nicht bestätigt. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate dauern. Bitte beachten Sie außerdem, dass bei der Auslandsüberweisung für Spesen der Auftraggeberbank in der Schweiz und für die Devisenkonvertierung Gebühren von bis zu 40,00 Euro anfallen können.
Im nächsten Kapitel erfahren Sie, wie Gold, Devisen und Bitcoin besteuert werden.
Dieser Artikel klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.