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Kapitel 4 von 4

Das sollten Sie beim Depotübertrag wissen

Ob Sie ein Haus erben, mit einem Partner zusammenziehen oder einfach die Wohnung wechseln wollen: Umzüge bringen immer Aufwand mit sich. Im Prinzip gilt das auch für den „Umzug“ von Wertpapieren oder eines ganzen Depots. Die Anlässe sind gar nicht so verschieden: Sie können Wertpapiere erben, Depots zusammenlegen oder auch Ihr Depot statt bei mehreren nur noch bei einer Bank halten wollen.

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Depot-Umzug leicht gemacht

In jedem Fall wollen wir Ihnen den Umzug so leicht wie möglich machen. Einen Depotübertrag können Sie im Konto- und Depotzugang einfach einrichten.

 

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Ein Depotübertrag von Ihnen auf ein anderes Depot bei uns ist genau wie die Übertragung auf ein Einzel- oder Gemeinschaftsdepot des Ehepartners steuerlich „neutral“, selbst wenn wir bei Letzterem dem Finanzamt eine Mitteilung machen müssen. Steuerlich relevant wird es vor allem, wenn es zu einem Gläubigerwechsel kommt. Dabei ist steuerlich unter anderem wichtig, ob es sich dabei um eine „Schenkung“ handelt. Geht es nicht um eine „Schenkung“ und übertragen Sie Wertpapiere an Dritte, nennt man das einen entgeltlichen Übertrag. Dieser wird steuerlich so behandelt, als würden Sie die Wertpapiere verkaufen. Erzielen Sie bei dieser Rechnung einen Gewinn, führen wir automatisch Abgeltungsteuer ab.

 

Die Sache mit den Einstandsdaten

Wichtig ist ganz grundsätzlich, dass die Einstandsdaten mit „umziehen“. Liegen diese nicht vor, kommt es zu einer Pauschalbesteuerung (siehe Kapitel 2 dieser Lerneinheit). Bei einem entgeltlichen Übertrag kann es sogar auf zwei Arten zu einer solchen Ersatzbemessung kommen: Wenn die Einstandsdaten bereits vor dem Übertrag fehlen, ein aktueller Wertpapierkurs aber vorhanden ist, erfolgt die Pauschalbesteuerung auf Basis des aktuellen Kurswerts. Sind die Einstandsdaten vorhanden, aber das Wertpapier hat innerhalb von 30 Tagen vor dem Übertrag keinen Kurs von einem regulierten Markt, erfolgt die Ersatzbemessung auf Basis der Anschaffungsdaten.

 

Banken in Deutschland geben beim Depotübertrag die Daten in der Regel automatisch mit an – zumindest dann, wenn Sie die Wertpapiere nach Einführung der Abgeltungsteuer erworben haben, also ab dem Jahr 2009.

Aus dem Lexikon
  • Wertpapiere können bei Kreditinstituten zur Verwahrung und Verwaltung hinterlegt werden. Für jeden Kunden wird ein Depot (Gegenstück zum Konto im Geldverkehr) eingerichtet, aus dem Arten, Nennbeträge oder Stückzahlen, Nummern etc. der eingereichten Papiere sowie Name und Adresse des Einreichers (Depotinhabers) hervorzugehen haben.

  • Urkunden, in denen ein privates Recht in der Weise verbrieft ist, dass zur Geltendmachung des Rechtes zumindest der Besitz der Urkunde erforderlich ist. Wertpapiere sind z. B. Banknoten, Schecks, Wechsel, Aktien, Anleihen, Hypothekenbriefe. Mehr lesen

Der Weg über die Steuererklärung

Liegt der Wertpapierkauf länger zurück oder transferieren Sie Wertpapiere von einem Depot aus dem Ausland, kann die Beschaffung der Einstandsdaten komplizierter sein. Wir können Einstandsdaten nur dann übernehmen, wenn die Bank ihren Sitz in der Europäischen Union oder im erweiterten Europäischen Wirtschaftsraum hat. Aus anderen Ländern dürfen wir diese nicht übernehmen. Bei Auslandsbanken muss die Wertpapierposition zudem beim abgebenden Institut als Kauf deklariert sein. Liegen uns die Anschaffungswerte nicht vor, müssen wir ebenfalls nach der Pauschalmethode Steuern berechnen. Falls Sie selbst noch Belege zum Kauf haben, können Sie die Korrektur über die Steuererklärung beantragen.

 

Dieser Artikel klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

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