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Diese Dokumente sind wichtig

Ist das alte Jahr Geschichte, muss es für die Steuererklärung nochmals aufgerollt werden. Für Ihre Kapitalerträge gilt das aber nur in speziellen Fällen. Schließlich führen wir die Abgeltungsteuer automatisch ab. Doch möglicherweise sind Ihre Kapitalerträge teilweise noch nicht besteuert. Oder Sie haben keinen Freistellungsauftrag erteilt. Oder Sie haben Depots bei mehreren Banken und wollen übergreifend Verluste mit Gewinnen verrechnen.

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Drei Jahresendbelege

Sie erhalten von uns drei Jahresendbelege, die Sie im OnlineArchiv abrufen können: Zum einen gibt es den Jahresdepotauszug. Er beziffert den Wert Ihres Depots zum 31.12. des Vorjahres. Dann folgt eine Erträgnisaufstellung. Dort finden Sie alle Gewinne und Verluste in chronologischer Reihenfolge. Die Erträgnisaufstellung selbst ist nicht relevant für die Steuererklärung. Sie soll Ihnen nur dabei helfen, die Steuerbescheinigung nachzuvollziehen. Das wichtigste Dokument ist dann die Steuerbescheinigung selbst. Wir stellen diese in der Regel im Laufe des April bereit. Darin bescheinigen wir Ihnen alle steuerpflichtigen Erträge, die wir innerhalb eines Jahres in den bei uns geführten Konten und Depots verzeichnet haben.

Wussten Sie eigentlich, ...

... wie viel Wertzuwachs es in den Depots der Consorsbank 2019 gab?

18,3 Prozent Wertzuwachs verzeichneten Consorsbank Kunden im Schnitt 2019.

Differenz- und Pauschalmethode

Normalerweise ziehen wir bei der Berechnung der Abgeltungsteuer vom Verkaufserlös eines Wertpapiers den Kaufpreis und alle Gebühren ab. Vom etwaigen Gewinn wird die Steuer berechnet. Das Verfahren heißt Differenzmethode. Wer in der Jahressteuerbescheinigung oder der Erträgnisaufstellung bei der Angabe „Ersatzbemessungsgrundlage im Sinne des § 43a“ aber einen Betrag findet, sollte genauer hinsehen. Denn dann haben wir teilweise die Pauschalmethode angewendet.

Aus dem Lexikon
  • Wertpapiere können bei Kreditinstituten zur Verwahrung und Verwaltung hinterlegt werden. Für jeden Kunden wird ein Depot (Gegenstück zum Konto im Geldverkehr) eingerichtet, aus dem Arten, Nennbeträge oder Stückzahlen, Nummern etc. der eingereichten Papiere sowie Name und Adresse des Einreichers (Depotinhabers) hervorzugehen haben.

Wenn Anschaffungspreise fehlen

Bei der Pauschalmethode müssen wir 30 Prozent des Verkaufserlöses als Gewinn berechnen und entsprechend Steuern abziehen. Das müssen wir selbst dann tun, wenn tatsächlich ein Verlust angefallen ist. Meist handelt es sich hier um Wertpapiere, die Sie von einer anderen Bank zu uns übertragen haben, ohne dass die Anschaffungspreise übermittelt wurden. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel zum Thema „Depotübertrag“.

Im nächsten Kapitel erfahren Sie, wie wir Verluste verrechnen.

Dieser Artikel klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

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