Jährlich bleiben Ihre Erträge aus Kapitalanlagen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei. Für Ehepaare gilt der doppelte Satz von 2.000 Euro. Das sind die geltenden Sparerpauschbeträge. Sie verhindern nur die entsprechende Steuerabführung, wenn Sie uns rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Sie können den Sparerpauschbetrag auch dafür nutzen, die Vorabpauschale auf Fonds zu vermeiden. Schöpfen Sie den Betrag nicht aus und versäumen Sie den Antrag, gewähren Sie dem Fiskus quasi einen zinslosen Kredit. Sie können sich zu viel gezahlte Steuern aber dann über Ihre jährliche Steuererklärung wieder zurückholen.
Den Freistellungsauftrag erteilen
Sie können uns Ihren Freistellungsauftrag online erteilen. Sind dann schon Abgeltungssteuern für das laufende Jahr abgerechnet, verrechnen wir das automatisch zurück. Erteilen Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, verrechnen wir die Verluste des einen mit den Gewinnen des anderen. Haben Sie Ihren Freistellungsauftrag schon bei einer anderen Bank ausgeschöpft und soll bei uns dennoch eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung erfolgen, können Sie uns einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über „0 Euro“ erteilen.
Wussten Sie eigentlich ...
... wie häufig bei der Einkommensteuer Geld erstattet wird?
Bei der Einkommensteuer 2016 gab es für 12 Millionen Steuerpflichtige eine Erstattung, für 1,5 Millionen eine Nachzahlung.
(Quelle: Destatis)
Die Nichtveranlagungsbescheinigung
Wenn Sie über eine Nichtveranlagungsbescheinigung verfügen, können Sie auch Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag einstreichen, ohne dass diese versteuert werden müssen. Die Voraussetzungen für eine Nichtveranlagungsbescheinigung sind aber streng: Sie müssen nämlich mit Ihren gesamten Einkünften unter dem sogenannten Grundfreibetrag bleiben. Der Grundfreibetrag ändert sich in der Regel jährlich. Für das Jahr 2024 lag er bei 11.604 Euro für Ledige und 23.208 Euro für Verheiratete. Die Bescheinigung erhalten Sie gegebenenfalls von Ihrem Finanzamt. Wenn Sie uns diese im Original per Post einreichen, stellen wir Ihnen sämtliche Kapitalerträge steuerfrei. Dann benötigen Sie auch keinen Freistellungsauftrag mehr.
Wenn Sie für ein Konto Ihrer Kinder eine Freistellung beantragen wollen, senden wir Ihnen auf Anfrage ein entsprechendes Formular. Den Freistellungsauftrag für sich selbst können Sie uns online erteilen. Halten Sie dazu Ihre Steueridentifikationsnummer bereit.
Im nächsten Kapitel erfahren Sie mehr zu Jahresdepotauszug, Erträgnisaufstellung und Jahressteuerbescheinigung.
Dieser Artikel klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.