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Steuern: Kosmetiktipps zum Jahresende...aus Luises Beauty Case

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
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Beiträge: 3875
Registriert: 21.07.2017

Angesprochen seien v. a. noch Unerfahrene, aber gerne auch die Erfahrenen als Tippgeber, denn wir wollen es dem "Lindner-Buali" einnahmeseitig doch so schwer machen wie all seinen Vorgängern, wenn er demnächst im Range des BMF nicht mehr nur schöne Reden schwingen darf, sondern auch mal etwas arbeiten muss.

Wichtig:

Um Steuerberatung und Steuersparmodelle geht es selbstverständlich nicht, sondern um allgemein zugängliches Steuerwissen.

 

Verlustbescheinigung beantragen: Terminsache bis 15.12.2021

Aber nur, wenn sie gebraucht wird! (z. B. für eine bankenübergreifende Verlustverrechnung via Anlage KAP)

 

Sparerpauschbetrag:

- Freistellungsauftrag erteilen / bei mehreren Bankverbindungen die Verteilung optimieren

- Freistellungsauftrag auf noch vorhandenes Ausschöpfungspotential checken

 

Verlustverrechnungstöpfe ansehen:

- Wurden Steuern abgeführt?

- VVT Aktien: Sind "Nicht verrechnete Aktiengewinne" vorhanden?

Wenn JA => ließe sich noch in '21 ein gezielter Verlust mit einer schief im Depot liegenden Aktie dagegen fahren?

- VVT Allgemein: Sind "Nicht verrechnete Erträge/Gewinne" vorhanden?

Wenn JA => ließe sich noch in '21 ein gezielten Verlust mit einem schief im Depot liegenden Fonds/Zertifikat dagegen fahren?

 

Bei allen Aktionen empfiehlt Luise, scharf auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten, denn nichts ist dümmer als Geld draufzulegen, um Steuern zu sparen.

 

Wenn mir oder Euch noch etwas einfällt - nur zu!

 

3 Antworten 3

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Beiträge: 2208
Registriert: 12.01.2019

Hallo @stocksour [ mix topic ],

....dein Einverständnis vorausgesetzt noch etwas aus dem  unteren Ausklappfach links aus Luises Buty Case als speziellere Ergänzung.

 

Unterteilbare Ausklappfächer - 4 ausziehbare Fächer aus Stoff, die durch Metallscharniere an der Schminkbox befestigt sind, sind mit 8 mitgelieferten Steckern unterteilbar, zum Sortieren der Kosmetika, des Schmucks, Haarschmucks, und Nagellacks. Im vorletzten Sortierfach dann die steuerlichen Kosmetiktipps, im letzten dann die spezielleren Ergänzungen....:).

 

"Eine Verrechnungsobergrenze pro Jahr von 20.000 Euro gibt es für Totalverluste, sei es bei Aktien oder bei Optionsscheinen oder Knock-Out-Produkten. Daher eventuell der Ratschlag, nie Sachen wertlos verfallen oder ausbuchen zu lassen ( ich glaube, dass das bei der CB nicht das Problem ist...), sondern kurz vorher noch mit einem Restwert verkaufen. Eine Sache ist meines Wissens hier immer noch ungeklärt: Im Falle eines Knock-Outs gibt es bei vielen Knock-Out-Produkten 0,001 Euro. Nach meinen Informationen handhaben das manche Institute als Totalverlust, andere als normalen Verlust (ich glaube, bei der CB läuft das als normaler Allgem. VVT-Verlust...?...).  Von daher: Immer selbst einen Stopp-Loss setzen oder kurz vor Fälligkeit aktiv verkaufen. So umgeht Ihr diese eventuelle Verrechnungsfalle. Die Obergrenze ist nicht nur ärgerlich, sondern auch aufwendig: Eine Verrechnung erfolgt nicht mehr wie bei anderen Gewinnen und Verlusten beim Broker, sondern sowohl Verluste aus Termingeschäften als auch Verluste aufgrund eines Totalausfalls müssen über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

Für Hoffnung und ein bischen Sprengstoff sorgt folgende Entscheidung: Der Bundesfinanzhof hält die Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften – zur Erinnerung: Verluste aus Aktiengeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften, nicht ab...– für teilweise verfassungswidrig. Bestätigt nun das Bundesverfassungsgericht diese Sichtweise, so stellt sich auch die Frage, inwieweit der in diesem Jahr neu geschaffene Verrechnungstopf für Termingeschäfte ebenfalls verfassungswidrig ist? Erschreckend ist eigentlich, dass der vor dem Bundesfinanzhof verhandelte Fall aus dem Jahr 2012 stammt und bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls nochmals mehrere Jahre vergehen werden."

 

Grüß mir Luise, solltest du sie sehen (ggfs. auch virtuell...)

onra


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Beiträge: 2208
Registriert: 12.01.2019

Hallo @all,

....und hier noch ein steueränderungsmäßiger Rundumschlag für das Jahr 2021, den Luise sich noch eingefangen hat....:).

haufe.de, 08.12.2021-------->

Steueränderungen 2021 im Rückblick | Steuern | Haufe

 

LG+++

onra


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Beiträge: 3875
Registriert: 21.07.2017

Der weiter oben bereits erwähnte "Lindner-Buali" macht sich's leicht, ist aber wohl noch nicht so recht im Bilde über das Angebot seiner Einzugsbehörde.

Die vorausgefüllte Steuerklärung, die er verspricht, ist seit Jahren über die Elster(sic!)-Schnittstelle möglich.

Warum sagt ihm das denn keiner?

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