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Mitteilung über Veräußerungsgewinn nach § 56 Abs. 2 InvStG wg. Investmentsteuerreform

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Hallo zusammen,

aufgrund der Investmentsteuerreform gelten Fondsanteile zum 31.12.2017 als fiktiv veräußert und zum 1.1.2018 als fiktiv angeschafft. Die Depotbank muss dem Kunden den fiktiven Veräußerungsgewinn gem. § 56 Abs. 2 InvStG mitteilen. Die Consorsbank hat es erst auf Nachfrage kürzlich getan. Leider steht in der Mitteilung nicht, wieviel von dem fiktiven Veräußerungsgewinn auf die Zeit vor 2009 entfällt. Außerdem würde mich interessieren, wie die Ermittlung aussieht, u.a. ob besitzzeitanteilige akkumulierte thesaurierte Erträge berücksichtigt wurden. Das kenne ich von anderen Depotbanken anders und besser gelöst.

 

Habe bei der Kundenbetreuung bereits 3 mal nachgefragt, bringt nichts, die speisen einen mit allgemeinen (und zum Teil falschen) Aussagen zur Investmentsteuerrecht ab.

 

Hatte jemand dieses Thema auch? Wie ist es ausgegangen, konnte doch noch ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden?

 

Danke vorab für Eure Antworten und VG

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
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@Stern2006 :

Darf man davon ausgehen, dass Du KEINE bestandsgeschützten Alt-Anteile verkauft hast?

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Hallo @Stern2006 ,

...hab' dir mal Beiträge aus 01.2019 zu dem Thema "Fiktive Veräußerung und tralala..."verlinkt. Es gab zu dem Thema seinerzeit Post ins OnlineArchiv....

 

https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/Wo-finde-ich-den-fiktiven-Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsge...

 

Du könntest dir von der CB zu jedem einzelnen Fonds/ETF detailiert die fiktive Veräußerung als jeweiliges Datenblatt zusenden lassen. Das solltest du per Mail veranlassen.

Dann würdest du folgende Details erhalten:

z.B. abgeschrieben aus einem meiner erhaltenen Datenblätter zu diversen Fonds:

XYZ-Fonds mit WKN und Bestand zum Stichtag

Wertpapierkurs der fiktiven Veräußerung...

Kurswert insgesamt...

Fiktives Veräußerungsergebnis nach Differenzmethode...

Fiktives Veräußerungsergebnis nach Pauschalmethode...0,00

Akkumulierte thesaurierte Erträge aus fiktiver Veräußerung...

Zwischengewinn aus fiktiver Veräußerung...

Fiktives Veräußerungsergebnis Aktien nach Differenzmethode...0,00

Fiktives Veräußerungsergebnis nach Pauschalmethode...0,00

 

Die ermittelten Ergebnisse werden im Hintergrund gespeichert und erst bei der tatsächlichen Veräußerung steuerlich berücksichtigt.

 

 

LG

onra

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Gelegentlicher Autor
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Hallo Stocksour,

war im Stress die letzten Tage und konnte mich deswegen vorher nicht melden. Ja, ich habe keine bestandgeschützten Alt-Anteile verkauft. VG

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Gelegentlicher Autor
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Hallo Onra,

danke für deine Antwort. War im Stress die letzten Tage und konnte mich deswegen vorher nicht melden.

Meine Mitteilung sieht auch so aus, wie du von deiner geschrieben hast. Allerdings müssen bei der Ermittlung Punkte wie zB akkumulierte thesaurierte Erträge aus der Besitzzeit abgezogen werden, das sieht man aber auf der Mitteilung nicht, ggf. versteckt es sich unter der "Differenzmethode". Und ich möchte sehen, welcher Betrag steuerfrei ist (unter dem Freibetrag 100.000 EUR) aufgrund des Erwerbs vor 2009. Das kann mir aber kein Mitarbeiter der Consorsbank erklären...

VG

 

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Hallo @Stern2006 ,

....ich gehe einmal davon aus, dass die akkum. thes. Erträge des ausländ. Fonds aus der Detail-Datenblatt-Mitteilung deinen akkum. thes. Erträgen aus deiner Besitzeit entsprechen.

Es gibt auf Anfrage zu jedem Fonds/ETF ein Detail-Datenblatt zur fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017. Liegt dir das vor bzw. hast du das angefordert? Ich meine nicht die Übersichtsmitteilung.

Danach war ja die Vorabpauschale am Start. Die ausschüttungsgleichen Erträge (AGE) deiner Besitzzeit waren ja schön Jahr für Jahr zu versteuern (voraugesetzt Gesamt-Kap-Erträge > 801/1602€). 

Verkaufst du deinen ausländ. thes. Fonds, dann werden die gesamten AGE mit versteuert.

Die Korrektur durch Abzug der bereits geleisteten/versteuerten AGE der Besitzjahre kannst du in der Anlage KAP gegenrechnen. Hier wäre natürlich eine Aufstellung der jährlichen AGE, die du Jahr für Jahr hattest, als Dokumentation fürs Finanzamt hilfreich.

Das heißt, das die AGE nie steuerfrei waren, auch nicht für Altbestand!!!

Dein  100.000€ FB gilt nicht für die AGE, sondern nur für die erzielten Kursgewinne deines ausl. thes. Fonds aus Altbestand. Bei Verkauf bis 31.12.2017 wurden bei Verkauf die Kursgewinne der Altbestände steuerfrei abgerechnet. Danach besteuerungsmäßig nur die Kursgewinne ab 01.01.2018. 

Inhaltlich wird dir der ganze Kram auf deiner Steuerbescheinigung entsprechend dokumentiert.

Der 100.000€ FB wird dann bei deiner Steuererklärung entsprechend berücksichtigt und dir per Feststellung beim Steuerbescheid bescheinigt.

Wenn du brav die jährlichen AGE dokumentiert bzw. bereits versteuert hast, dann kannst du problemlos in der Anlage KAP die bereits berücksichtigten AGE der Vorjahre als korrigierte KAP-Erträge abziehen und eintragen.

 

LG

onra

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Registriert: 21.07.2017

Hallo, @onra ,

Chapeau MIT Verbeugung für Dein Steuer-Kurzseminar. Das erspart mir jetzt das Grübeln, ob ich mit einem c&p der entsprechenden Darstellung aus meinem Steuerprogramm die Schutzrechte von Buhl Data verletze.

 

Hallo, @Stern2006 ,

nur zur Verdeutlichung:

- Das Kaufdatum VOR 2009 spielt nur für die finanzamtsseitige Anrechnung auf den 100 K-Freibetrag eine Rolle; eine steuerliche Misshandlung dieser Altbestände durch die Depotbank erfolgt nie.

- Die Dokumentation der AGE ist nach geltender Gesetzeslage (leider) Privatangelegenheit

 

Erlaube mir abschliessend eine Bemerkung zu Deinem verständlichen Verdruss über die Beauskunftung durch die Bank - im Grunde wolltest Du ja nur wissen, wie sich ein Verkauf Deiner bestandsgeschützten Altanteile in Deiner Jahressteuerbescheinigung > Anlage KAP > Einkommenssteuererklärung auswirken würde:

Einen so komplexen, hart an der Beratung liegenden steuerlichen Sachverhalt am Telefon zu diskutieren, kann meiner Erfahrung nach nur mit beiderseitiger Unzufriedenheit enden.

Jeder Steuerberater würde sagen: "Wenn es (der Verkauf) so weit ist, dann machen wir das schon so, dass es passt."

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Hallo @stocksour ,

...da ist es wieder, Luises zu weites Feld......:). Wenn Luise das geahnt hätte, was Theodor Fontane den Briest hat sagen lassen, dann wäre sie wohl irgendwann dem Roman entsprungen und hätte vielleicht heute einen Job als Steuerberaterin ausfüllen können....., mindestens. Vielleicht auch gendermäßig die Chefin des Bundesfinanzministeriums. Da stünde Olaf zur Disposition, obwohl, der könnte ja noch bis September und dann...?

ein bischen Quellen-Zitat....

„[…] und Briest sagte ruhig: Ach, Luise, laß … das ist ein zu weites Feld."

 

LG+ immer schön die notwendigen Steuern zahlen, es ist sowieso gerade eine maue Zeit für Steuereinnahmen

 

onra

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Oder, auf die Gefahr hin, dass sich Anonymus wiederholt:

 

         Zahle willig, zahle froh, zahlen musst Du sowieso.


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Hallo Onra,

danke für deine Antwort! Die Datenblatt-Mitteilung zu ausschüttungsgleichen Erträgen habe ich nicht, dann werde ich diese mal anfordern. Sind diese in der Mitteilung pro Fonds pro Jahr aufgeführt?

 

Tatsächlich vergleiche ich die Mitteilungen der Consorsbank zu fiktiven Veräußerungsgewinnen zum 31.12.2017 mit denjenigen einer anderen Direktbank mit einem gelben Logo, die vor einer Weile mit Ihrer Mutter fusioniert wurde. Dort wurden bei ausländischen ausschüttenden Fonds besitzzeitanteilige akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge abgezogen; bei den ausländischen ausschüttenden Fonds, die ich bei Consorsbank habe, ist dies nicht ersichtlich. Vielleicht ist es in der "Differenzmethode" enthalten. Das können aber Mitarbeiter der Consorsbank offensichtlich nicht beantworten.

 

Bei der o.g. anderen Direktbank wurden die Steuermitteilungen zu fiktiven Veräußerungsgewinnen zum 31.12.2017 nach der erstmaligen Erteilung storniert und noch mal neu abgerechnet, in jeder Abrechnung mit geringeren Beträgen im Übrigen. Deswegen möchte ich das bei der Consorsbank soweit möglich nachvollziehen.

 

Das mit den ausschüttungsgleichen Erträgen bei ausländischen thesaurierenden Fonds ist total ärgerlich, dass man beim Verkauf mühselig nachweisen muss, dass man die Erträge versteuert hat bzw. in der Steuererklärung angegeben hat. Wobei ich glaube, dass in der Steuererklärung angeben ausreichend ist, selbst wenn man dann unter dem Sparerpauschbetrag war, so war es nämlich bei mir in einigen Jahren. Sag mir bitte, falls du das anders siehst. Als es mir klar geworden ist, war es schon viel zu spät, sonst hätte ich die Fonds nicht gekauft. VG

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