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Steuer für ETFs und Aktien

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Wenn ich bei der Consorsbank in Aktien, ETFs, Sparpläne, etc investiert habe, kümmern Sie sich um alle damit verbundenen Steuern?
Kann ich davon ausgehen, dass ich nichts dagegen tun muss?

 

Acthing: die Frage ist nicht, ob ich etwas tun darf um Steuern zurückzubekommen, aber ob ich etwas tun muss.
Mit anderen Worten, wenn ich nichts dagegen mache, werde ich dann Probleme mit dem Finanzamt haben?

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Omra vielen Dank für deine Antwort.

 

Ich bin derzeit beim 3,95 € Angebot, aber auf jeden Fall waren die Zahlen nur ein hypothetisches Beispiel.

 

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machen ist das neue wollen, nur noch viel krasser Frau (zwinkernd) Mann (zwinkernd) Lachender Smiley45771_10151307672261583_1888572877_n.jpg

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Hallo 

ich habe seit ein paar Jahren einen dicken fünfstelligen Verlustvortrag aus meinen Aktiengeschäften gemacht.

Ein wenig davon habe ich wieder aufgeholt.

Trage mich mit dem Gedanken in ETFs zu investieren und hoffe dass es langfristig besser läuft.

Falls ich irgendwann die ETFs mit Gewinn verkaufe kann ich dann den noch bestehenden Verlustvortrag mit Gewinnen aus ETFs verrechnen ? Oder sind Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften zu verrechnen ?

 

Danke für die Antworten

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Hallo @wikinger,

...die Aktienverluste in deinem Aktienverlusttopf sind nach momentaner Rechtslage nur mit Aktiengewinnen verrechenbar. Gewinne mit z.B. Fonds oder ETF's werden mit Verlusten im Allgem. VVT verrechnet. Was geht: Aktiengewinne können mit beiden Verlusttöpfen verrechnet werden  (also zuerst der Aktien VVT, dann der Allgem. VVT).

 

------>

https://www.biallo.de/recht-steuern/news/wie-anleger-verluste-steuerlich-geltend-machen-koennen/

 

und z.B.hier---->

 

https://marcowenzel.de/wie-funktioniert-die-verrechnung-von-verlusten-verlusttoepfe/

 

LG+

onra

 

 

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@wikinger :

Eine leicht schräge Überlegung zum Abbau des Aktien-VVTs:

 

Investiere in deutsche Titel, die ihre Dividenden steuerfrei auszahlen, wie z.B. Deutsche Telekom und Deutsche Post.

Die Dividenden stehen Dir vollumfänglich für neue Abenteuer zur Verfügung und mindern gleichzeitig den steuerlichen Einstandskurs.

Das Zusammenspiel von möglichen Dividenden- und Kurssteigerungen - "in Zeitarbeit" - kann über die Jahre erhebliches, jährlich steigendes Potential zum dereinstigen Abbau Deines Aktien-VVTs erzeugen.

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@onra und stocksour 

 

vielen Dankfür eure ausführlichen Antworten.Hab es schon geahnt dass es nur so funktioniert.war mir aber nicht ganz sicher.

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@stocksour Danke für den Gedankenanstoß. 

 

Momentan werden meine gesamten Dividenden gegen meinen FSA verrechnet, da keine realisierten Verluste vorhanden sind. Jedoch habe ich noch eine Position mit Verlust im Depot stehen. 

Wenn ich nun Verluste realisiere, werden diese zuerst mit den Gewinnen aus Dividenden verrechnet und erst anschließend mit dem FSA? Also müsste ja so sein oder?

Dann müsste ich das nur so organisieren, dass sowohl zuerst die Verluste mit den Dividenden ausgeglichen werden und anschließend noch genug für den FSA übrig bleibt damit dieser nicht nutzlos am Jahresende verfällt.

 

Ich weiß, Investitionsentscheidungen sollten nicht von der Steuer abhängig gemacht werden aber es gibt doch oft Situationen, in denen man das ganze zu seinem steuerlichen Vorteil nutzen kann.

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Hallo @SmithA1 ,

...ja, aber nur Verluste, die dem Allgem. VVT zuzurechnen sind. Keine Verluste aus Aktien!

 

LG+

onra

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Hallo, @SmithA1 ,

es kommt wie immer drauf an, so ist "Luise" nun mal.

 

Wenn Deine erwähnte Verlustposition KEINE Aktienposition und KEIN sondergeregeltes spekulatives Zeugs ist, was Du eh nicht kaufst, wird der Verlust zunächst im VVT Allgemein verrechnet => Steuergutschrift auf das VK nach nachträglicher Verlustverrechnung. Wenn der Verlust groß genug ist, kann sich danach sogar Dein Freistellungsauftragsrest wieder erhöhen.

 

Wenn Deine erwähnte Verlustposition eine Aktienposition ist, bleibt Dir der Schnabel sauber, weil Aktienverluste über den VVT Aktien nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können.

 

Grundsätzlich sind steuerrechtlich immer erst vorhandene Verluste bzw. Verlustvorträge abzubauen, bevor der FSA in Anspruch genommen wird.

 

Ich sehe gerade, @onra konnte es wieder einmal kürzer; jetzt kannst Du Dir aussuchen, ob Dir die gezeichnete oder die gemalte Version besser gefällt.

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