abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Quellensteuer Aktien Belgien

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 1
Registriert: 31.08.2016

Es gibt wohl seit einiger Zeit eine recht einfache Möglichkeit sich in Belgien von der Quellensteuer auch als Normalanleger befreien zu lassen (Details siehe unten). Weiss jemand ob das die Consorbank anbietet ? 

 

 

 

http://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-services/asset-services/tax-and-certification...

 

 

Und für alle Arten von Begünstigten:

  • Eine Kapitalmaßnahmeninstruktion pro Zahlung, die die folgenden Angaben enthält:
    • Attn: PTR Tax Services;
    • RE: Quellensteuervorabbefreiung;
    • ISIN-Code;
    • Zahltag;
    • Konto des CBL-Kunden;
    • Name, Rechtsform, Adresse, Land des Begünstigten;
    • Menge;
    • Angewandter Steuersatz.

    Die Instruktion pro Zahlung ist eine steuerliche Aufstellung, die zu Händen des PTR TAX SERVICES entweder über CreationOnline oder durch eine formatierte SWIFT MT565-Nachricht versandt werden muss.
7 Antworten 7

Moderator
Beiträge: 911
Registriert: 13.09.2016


Hallo @jengelhart,

die Consorsbank bietet den Vorabbefreiungsservice für folgende Länder an:

Finnland - Aktien
Schweden - Aktien
Portugal - Anleihen
Frankreich - Nur die Wertpapiergattung Sanofi-Aventis (WKN 920657)

Unsere Kunden werden i.d.R. 4-6 Wochen vor Zahlung informiert, dazu braucht die Consorsbank eine Offenlegungsvollmacht.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Viele Grüße,
Christina
Community Moderator


Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 11
Registriert: 16.01.2017

Ist den die Teilnahme an dem Verfahren für Belgien geplant?

0 Likes

Regelmäßiger Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 30
Registriert: 02.03.2017

Danke für die Info.

 

Jetzt stellt sich natürlich noch die Frage nach den Kosten:

a, was verlangt Consors für diese Vorabbefreiung?

b, entstehen Kosten beim Wechselkurs ( x% vom Kurs )?

c, entstehen irgendwelche Kosten , wie z.Bsp. wegen Gutschrift, Porto, Verwaltung etc...

 

Vielleicht könnten sie eine Beispielrechnung über 50 € Dividendengutschrift machen.

Mal schauen was da für den Kleinanleger übrig bleibt.

 

Vielen Dank,

LoBi1415

0 Likes

Moderator
Beiträge: 44
Registriert: 22.08.2017

Hallo @HerrPanda, hallo @LoBi1415,

vielen Dank, dass Sie das Thema noch einmal aufgreifen.

Derzeit bieten wir die Vorabbefreiung der belgischen Quellensteuer nicht an. Jedoch habe ich eine Anfrage an meine Kollegen gestellt um die Fragen von Ihnen beiden zu klären. Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, melden wir uns unter diesem Beitrag erneut.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Freundliche Grüße

CB_Julia
Community-Moderatorin

0 Likes

Moderator
Beiträge: 608
Registriert: 21.08.2017

Hallo liebe Community,

wir haben von den Kollegen die Rückmeldung erhalten, dass die Consorsbank für Belgien keine Vorabbefreiung der Quellensteuer anbietet und dieses für die Zukunft auch nicht geplant ist. Die Kosten für eine eventuelle Devisenkonvertierung können Sie unserem Preis-Leistungsverzeichnis [LINK] entnehmen.
Im Falle einer Rückerstattung erfolgt die Zahlung als kostenpflichtige Auslandszahlung in Fremdwährung. Dabei fallen Gebühren in Höhe von 19,95€ gemäß zur Zeit gültigen Preis-Leistungsverzeichnis an

Bei einer Direkteinreichung des Formulares für das Land Belgien fallen keine Gebühren an. Es können jederzeit durch das Ursprungsland Änderungen erfolgen, ohne dass die Consorsbank davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird. Weitere Informationen sind über das Bundeszentralamt für Steuern erhältlich.

Liebe Grüße

CB_Susan
Community-Moderatorin

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 647
Registriert: 07.08.2014

Das mit der Rückerstattung von Quellensteuern aus ausländischen Investments ist schon so eine Sache. Das gehört (natürlich von der EU Smiley (zwinkernd) ) vereinheitlicht und stark vereinfacht. Ich mache das für einige Länder, auch für Deutschland (als Steuerausländer).

Und das deutsche Formular kann zwar am Computer ausgefüllt werden, aber nur für maximal 7 Dividenden. Hat man mehr muss man Anhänge ausfüllen, und diese addieren dann nicht mehr auf die Antragsseite 1, wo die Gesamtsumme zu vermerken ist. So musste ich 8 Blätter, dreifach ausfüllen, eines für das dt Finanzamt, eines für das Heimatfinanzamt und eines für mich. Mit diesem 21 Seiten geht es dann zu meinem Finanzamt, wo ein Beamter prüft, ob die Dividendensumme mit meiner Steuererklärung übereinstimmt. Dann stempelt er die Blätter ab. Diese werden nun per Einschreiben an das Bundesamt für Finanzen geschickt, einschliesslich der Jahressteuerbescheinigungen meiner verschiedenen Banken. Diese Bescheinigungen haben auch alle unterschiedliches Format, sind also nicht harmonisiert, noch kann man die dortigen Daten per copy/paste in das amtliche deutsche Steuerformular übertragen, was mir mindestens 2 Stunden Zeit erspart hätte. Hier hat der bankenverband noch seine Hausaufgaben (Harmonisierung) zu machen.

So und jetzt heisst es warten.

Nächsten Wochenende kommen dann die Erstattungsanträge für Frankreich und die Schweiz dran. Da läuft dann alles wieder ganz anders.

 

Dividenden zu erhalten ist eine schöne Sache. Der anschliessende Zirkus, gerecht besteuert zu werden, das ist eine Zumutung. Vielleicht hoffen die Finanzminister, dass die meisten Kleinaktionäre das Verfahren scheuen, da zu kompliziert.

Weiss der Bankenverband (Frage über Consors gestellt) auf wieviel Geld da die Kleinaktionäre im Jahr verzichten ?


Enthusiast
Beiträge: 647
Registriert: 07.08.2014
Antworten