Normalerweise ist man ja froh, wenn Belege zeitnah erstellt werden.
Bei den Kontoauszügen erfolgt dies aber zu früh am letzen Tag des Monats. Nach Erstellung dieser Belege kommen in den folgenden Tagen regelmässig noch Buchungen mit Wertstellung im alten Monat, womit die erstellten Dokumente letztendlich falsch sind.
Und wie groß wird der Aufschrei, wenn die Belege immer erst am 2. oder 3. Bankarbeitstag des Folgemonats erstellt werden (können) um alle (eventuellen) Buchungen vom Vormonat zu berücksichtigen die sich auf das Abrechnungssaldo auswirken???
Auf dem Kontoauszug steht: "Umsätze und Kontobuchungen, die nach dem Erstellungsdatum anfallen und sich auf den Abrechnungssaldo des abgelaufenen Abrechnungszeitraumes auswirken, werden erst mit dem folgenden Kontoauszug ausgewiesen."
Mit diesem Satz ist in meinen Augen der Kontoauszug korrekt. Stimmt der Auszug trotzdem nicht, sollte man unverzüglich Einspruch erheben...
Ich kenne das von einigen Banken, dass der Kontoabschluss immer erst einige Tage nach dem Monatswechsel erstellt wird.
Im konkreten Fall sind durch Zinsbuchungen am 3. und 4.7 die Abweichungen immerhin
5-stellig. Wenn ich in Kenntnis dieser Zinseingänge am 28.6. Käufe von neuen Wertpapieren vorgenommen hätte, wäre mein Saldo beim Abschluß negativ und entsprechende Sollzinsen würden berechnet. Das kann doch sicher nicht richtig sein.
@juvol, war die Valuta für die Zinsbuchung der 30.6.? In so einem Fall würden, meiner Meinung nach, die Zinsen spätestens beim nächsten Abschluss ausgeglichen. Was genau passiert, kann nur Consors beantworten.
@CB_Christina, werden in folgendem Scenario Sollzinsen fällig und wenn ja, wann werden diese erstattet?
Viele Grüße
immermalanders
Es ist genau wie in deiner Fragestellung, sowohl die Zinsbuchungen am 3.7 als auch am 4.7. waren mit Valuta 30.06.
Ich bin auf die Antwort von Consors gespannt
Hallo@juvol,
eine interessante Fragestellung die Sie hier ansprechen. Grundsätzlich ist davon auszugehen das Sollzinsen korrekt errechnet werden und somit auch keine Erstattung notwendig ist. Sofern es sich hier nicht nur um ein hypothetisches Szenario handelt , können wir alle Fragen mit Hilfe Ihrer persönlichen Kundenbetreuung klären.
Diese erreichen Sie montags bis sonntags von 07:00 Uhr – 22:30 Uhr unter 0911-369-3000.
Beste Grüße
CB_Kai
Diese Antwort ist leider sehr unbefriedigend.
Wenn der Abschluß am 30.6. erfolgt, werden die Sollzinsen in dem beschriebenen Szenario eben nicht richtig berechnet.
Werden diese fälschlich berechneten Sollzinsen mit dem nächsten Abschluß automatisch korrigiert oder muss dazu jedes Mal die Kundenbetreuung zur Klärung angerufen werden?
Es gibt ja schließlich unzählige Anleihen, die am letzten Tag des Quartals Zinsen zahlen.
Hallo @juvol,
hallo @immermalanders,
ich habe das hier aufgeführte Fallbeispiel gerne an die intern zuständige Fachabteilung weitergegeben. Sobald mir eine entsprechende Rückmeldung vorliegt, werde ich mich an dieser Stelle wieder bei Ihnen melden.
Viele Grüße
Christina
Community Moderator
Hallo@juvol, Hallo@immermalanders,
die Antwort der Kollegen liegt jetzt vor.
Wenn am 28.06. Aktien gekauft werden, mit Valuta 30.06., ist das für den Abschluss am 30.06. irrelevant. Buchungen die am Tag des Quartalsabschlusses stattfinden, sind erst für das Folgequartal relevant.
Um die Frage sinngemäß zu beantworten, sollte man von Valuta 29.06. ausgehen.
Sagen wir, valutarisch ist das Konto am 29.06. im Soll, erfolgt mit dem Abschluss eine Belastung der Sollzinsen.
Wird nach erfolgtem Abschluss ausgeglichen mit genau der gleichen Valuta, also wie unten durch die Zinszahlungen, ist das Konto nachträglich per 29.06. nicht mehr im Soll. Die belasteten Sollzinsen werden für diesen Vorgang mit dem nächsten Kontoabschluss wieder gutgeschrieben.
Valutarische Buchungen zum 30.06. haben auf den Abschluss zum 30.06. keinerlei Auswirkung und werden erst für den Abschluss 30.09. berücksichtigt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Christina
Community Moderator
Hallo @CB_Christina,
vielen Dank für ihre Antwort, die dennoch etwas verwirrend ist.
Beim Aktienkauf am 28.6. erfolgt die Buchung ja am 28.6. und nicht erst am Quartalsabschlusstag. Nur die Valuta ist 30.6.
Ihren Ausführungen habe ich aber entnommen, dass eine Belastung von Sollzinsen im nächsten Quartal automatisch ausgeglichen wird, wenn im Folgequartal Buchungen den negativen Kontostand mit entsprechender Valuta ausgleichen.
Wer so eine Software programmieren kann, sollte sich eigentlich mit vielen Nutzerwünschen leichter tun
Ich werde das auf jeden Fall testen, spätestens zum Jahreswechsel.