Da hast du leider einen kleinen Denkfehler. Sicherlich ist die Besteuerung nicht schön und der Aufwand für die Steuererklärung darf auch nicht ganz ausser Acht gelassen werden. Eine Doppelbesteuerung liegt aber nicht vor.
Ein kleines Beispiel
Du kaufst ein Anteil an einem ETF für 200,00 €.
Der ETF schüttet jährlich 4,00 € aus.
Du verkaufst den Fond nach 26 Jahren für 250,00 €.
Ob nun thesaurierend oder ausschüttend, pro Ausschüttung fallen 1,05 € Steuern ohne KiSt an.
4-1,05 = 2,95 € Gewinn nach Steuern pro Ausschüttung. Ist bei thesaurierend und ausschüttend gleich.
Ich unterstelle jetzt, dass man die Summe nach 26 Jahren (76,70 €) bei einem ausschüttenden ETF wieder für einen Anteilskurs von 200,00 € anlegt. Das wären 0,3335 Anteile, wenn man 10 € Ordergebühren von den 76,70 € abzieht.
Bei diesem Beispiel hätte man bei usschüttend und thesaurierend für die Ausschüttungen 27,30 € an Steuern gezahlt. Da die Menge an Anteilen beim thesaurierenden ETF immer noch ein Stück beträgt, hätte man einen Gewinn von 50 € versteuer müssen, was 13,13 € wären. Bei einem ausschüttenden hätte man nun 1,3335 Anteile. Das ergibt beim Verkauf zu 250 € je Anteil einen Wert von 333,38 €. Abzüglich der Kaufkurse ergibt sich ein Gewinn von 56,68 €. Darauf müsste man dann 14,88 € Steuern zahlen.
Sicherlich hinkt dieses Beispiel etwas, da man zuviel voraussetzt, was so vermutlich nie eintreten wird. Es zeigt aber, dass man durch die Umsetzung der Steuerzahlungen lediglich mehr Aufwand hat. Ungerecht gegenüber ausschüttenden Fonds oder Aktien ist es hingegen nicht. Es findet auch keine Doppelbesteuerung statt.