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Jahressteuerbescheinigung

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Ein Grund, weshalb meine Consorsbank-Weiterempfehlungsrate gegen Null geht ist grenzenloses Desinteresse der Kundenbetreuung: Wie schon etliche andere Kunden vor mir vermisse ich auch den Menuepunkt "Jahressteuerbescheinigung" Auf mittlerweile schon 4 Anfagen / 2 Konten hat mich immer nur eine kurze Mailnachricht mit gleichem Standarttext erreicht: "Unter dem Punkt "Mein Konto & Depot" > Steuer > Steuerbescheinigung finden Sie die Bestellmöglichkeit." Diesen Pfad gibt es definitiv NICHT! Entsprechnde Hinweise scheinen bei der Consorsbank niemand zu interessieren. Und: Von anderen Bankhäusern erhalte ich die Steuerbescheinigungen unaufgefordert bereits im Januar. Fazit: Mangelhafter Kundenservice!

13 Antworten 13
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@RitaS, die Steuerbescheinigung kann genau dort anfordert werden. Alternativ könnte man bei der Kundenbetreuung anrufen und freundlich! anfragen, warum der Punkt nicht sichtbar ist. Ein Einblick in die Kundendaten durch die Kundenbetreuung ist nur nach erfolgreicher Legitimation möglich. Als weitere Möglichkeit könnte man auch einen entsprechenden Brief an Consors zu schicken...

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Zu Ihrem Alternativvorschlag:  Und  wieder macht es sich die Bank **bleep** einfach, indem der Kunde aufgefordert wird, doch bitteschön mal nachzufragen, weshalb besagter Menuepunkt nicht sichtbar ist. DASS dem so ist, haben ja auch schon andere Leute vor mir festgestellt. Und wenn man dann nach mehreren Anfragen immer wieder die gleiche Standartantwort erhält, hat es sich dann auch irgendwann mal mit der Freundlichkeit erledigt!

Mein Alternativvorschlag: Einfach dem Kunden UNAUFGEFORDERT die Bescheinigung übersenden,- oder zum Ausdruck im Postkorb hinterlegen. Während andere Banken das locker schaffen ist die CB hier wohl überfordert.

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@RitaS

Falls Du Dich auf die Steuerbescheinigung für das Jahr 2016 beziehst: die verschickt die Consorsbank nach Aussage per E-Mail auf meine Anfrage erst im April 2017. Begründet wird das mit der Migration der DAB.

Für mich bleibt das völlig unverständlich. Es ist eine weitere Panne, die die Kunden auszubaden haben. 

Ich verstehe und teile Deinen Ärger.

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Ja, mein Unmut bezieht sich auf die aktuelle Bescheinigung 2016. Dass die CB über 3(!) Monate zur Erledigung einer Routineangelegenheit benötigt ist sowohl peinlich als auch unverständlich.

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Aussage von Consors: "Eine Jahressteuerbescheinigung wird erstellt, sofern Erträge/Gewinne oder Verluste angefallen sind und Sie steuerlich in Deutschland veranlagt sind."

Wer nicht darunter fällt, sieht eventuell diesen Menüpunkt nicht und bekommt auch keine Steuerbescheinigung...

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Wieso frage ich nicht beim Amt nach, weshalb ich keinen Hundersteuerbescheid erhalte? Die Antwort ist ganz einfach: Weil ich keinen Hund habe! Und weshalb wohl bemühe ich mich um eine Jahressteuerbescheinigung? Antwort: Weil ich -ganz großes Ehrenwort- Erträge aus Kapitalvermögen erwirtschaftet habe.

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Hallo @RitaS,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Frage an die Community gewandt haben.

Die Jahressteuerbescheinigung ist in jedem Jahr, wie auch von @immermalanders bereits bestätigt, über den genannten Menüpunkt zu bestellen. Der Versand erfolgt bereits seit 2009 nur unter gewissen Voraussetzungen automatisch. Der mitgeteilte Menüpunkt wird nur bei bereits gelöschten Konten nicht mehr angezeigt. Sollte dies auf Ihr Konto zutreffen, ist die Bestellung alternativ jederzeit per E-Mail, Fax, Post oder telefonisch bei der Kundenbetreuung unter

der 0911 - 369 3000 möglich.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße,
CB_Heike
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@CB_Heike

 

Der Versand erfolgt bereits seit 2009 nur unter gewissen Voraussetzungen automatisch.

 

Könnten Sie bitte noch ermitteln, unter welchen Voraussetzungen der Versand automatisch erfolgt?

 

Wenn auf der Dividendenabrechnung steht: " JAHRESSTEUERBESCHEINIGUNG FOLGT"  kann ich dann davon ausgehen, dass sie automatisch kommt?

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Hallo @Sigrid_W,

vielen Dank für Ihre Rückfrage zur Jahressteuerbescheinigung.

Wir möchten zunächst festhalten, dass die Jahressteuerbescheinigung in jedem Jahr für jeden Kunden, der kapitalsteuerpflichtige Erträge erwirtschaftet hat, erstellt wird. Lediglich der Versand erfolgt nur auf Bestellung.
Sofern Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Bescheinigung jedoch automatisch postalisch zugesandt, sobald diese erstellt wurde:

  • für das entsprechende Steuerjahr wurde die Bescheinigung eines oder beider Verlustverrechnungstöpfe beantragt
  • die Höhe Ihrer Kapitalerträge liegt über einem Volumen in Höhe von 999,00 EUR nach Verlustverrechnung
  • es besteht ein Quellensteuerverlustverrechnungstopf

Wir betonen an dieser Stelle ausdrücklich, dass es sich um institutsinterne Regeln handelt und es dafür keine rechtliche Vorgabe gibt.

 

Für weitere Fragen kontaktieren Sie gerne die telefonische Kundenbetreuung unter 0911 - 369 3000.

Viele Grüße,
CB_Heike
Community Moderatorin

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