Der DBX1MW ist ein Swap-basierter, ausländischer ETF, der die Ausschüttungen thesauriert.
Eine sog. Nullmeldung ist eine Vereinfachung für die Steuererklärung, wie sie momentan geregelt ist.
Das Problem bei der aktuellen Abgeltungssteuer ist, dass bei ausländischen ETF jedes Jahr die Erträge in der Anlage KAP angegeben werden und versteuert werden müssen. Nach Veräußerung der Anteile muss dann die über die Jahre zuviel entrichtete Abgeltungssteuer zurückgfordert werden. Vor allem im Privatbereich sind "Agenten" unterwegs, die die Belege über die Jahre nicht aufheben... Dann wird es schwer, die zuviel entrichtete Steuer zurückzufordern.
Bei einer Nullmeldung hat man dieses Problem nicht. Versteuert wird bei Verkauf (automatischer Einbehalt der Steuer für Wertzuwachs aus Kursgewinn als auch die wiederangelegten Erträge) und es gibt auch nichts zurückzufordern. Zusätzlich ist auch der Steuerstundungseffekt u. U. von Vorteil.
Die Nullmeldung funktioniert im Übrigen IMHO nur für Swap-basierte ETF, da die Erträge dort nicht als Dividenden oder Zinsen deklariert werden.