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Eintragung ins Aktienregister

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Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 06.03.2015

Hallo,

 

ich beabsichtige einen Aktiensparplan zu eröffnen. Mich irritiert jedoch folgendes: "Namensaktien zusätzlich eine Gebühr von 1,95 Euro pro Posten"

 

Wird bei jeder Rate 1,95 Euro als Gebühr genommen oder nur bei der Ersten Rate für die Einschreibung?


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Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Eine etwas eigene Frage.

Im P/L-Verzeichnis gibt es die Position:

Eintragung ins elektronische Aktienregister bei Namensaktien je Posten: 1,95 Euro

Ob der auch für Dein spezifisches Anliegen zutrifft, weiß ich nicht.

 

Wenn es Dir darum geht, Stimmrecht und HV-Teilnahmeanspruch zu haben, könntest Du wie folgt vorgehen:

1. regulärer Kauf von mindestens je 1 NA je zukünftig gewünschtem AG/SE-Sparplan zur dauerhaften Sicherung der vollen Aktionärsrechte.

2. Danach Eröffnung der jeweiligen Sparpläne mit Widerspruch gegen die Eintragung ins Aktienregister zur dauerhaften Vermeidung der Eintragungsgebühr

3. Während der Laufzeit dieser Sparpläne hast Du Zeit, Deine ursprüngliche Frage zu klären.

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Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 22.05.2020

Wie schnell wird der Widerspruch umgesetzt bzw. bekommt man eine Rückmeldung, dass der Widerspruch eingegangen und damit gültig ist?

 

Ich habe vor einer Woche den Widerspruch abgeschickt und habe keinerlei Feedback, ob der Widerspruch bereits gültig ist oder noch nicht?

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Autorität
Beiträge: 1933
Registriert: 31.10.2016

Man darf zur Zeit keine großen Ansprüche an die CB stellen. Vermutlich hat man den angekündigten Personalabbau fleißig vorangetrieben. Ich warte auch seit 14 Tagen auf die Antwort zu einer simplen kleinen Frage.

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Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014

"Eintragung ins elektronische Aktienregister bei Namensaktien je Posten: 1,95 Euro"

Manchmal heisst das auch "Umschreibegebühr".

 

Da ist Consors echt teuer.

Das Meldeverfahren läuft automatisch ab.

Meine anderen Banken in D berechnen weniger, eine davon sogar weniger als die Hälfte.

 

Ist zwar für die meisten Käufer "peanuts", wie es ein Boss der Deutschen Bank einmal nannte, aber bei einer Bank kommt da dann doch ein kleiner Sondergewinn herein.

 

Ein Fall für den Verbraucherschutz, Wucher beginnt bei 100% Zuschlag.

Wer das nicht zahlen will, der schreibe an   www.verbraucherzentrale.de

oder lese hier dazu

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/wertpapierdepot-so-...

 

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Moderator
Beiträge: 471
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Hallo @DerBietigheimer

es tut uns leid, dass Sie die Gebühr für die Eintragung im Aktienregister bei Namensaktien als zu hoch empfinden.

Wenn Sie die Gebühr umgehen möchten, haben Sie die Möglichkeit, der Eintragung zu widersprechen. Dies kann telefonisch erfolgen oder schriftlich mit Hilfe des Formulars unter diesem Link https://www.consorsbank.de/content/dam/de-cb/editorial/PDF/Service-Beratung/Formulare/Depot-Konten/W....

Bitte beachten Sie aber, dass Sie mit einem Widerspruch Ihre Aktionärsrechte verlieren, zum Beispiel das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung. Zudem gilt der Widerspruch für alle im Depot verwahrten Namensaktien inländischer Gesellschaften. Die Dividendenzahlung ist von dem Widerspruch indes unberührt und fließt Ihnen auch weiterhin zu. Nach § 67 AktG sind wir verpflichtet, Kundendaten - auf Verlangen - gegenüber der Gesellschaft offenzulegen. Das kann bei vinkulierten Namensaktien vorkommen.

Sollten Sie einen entsprechenden Auftrag erteilen, gilt dieser bis zum Widerruf durch Sie.

Viele Grüße

 

CB_Stephan

Community Moderator 

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Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014

@CB_Stephan 

Im Gegenteil, ich bin für die Namensaktie, also auch für die Eintragung. So wie die EU das will (Betrugsbekämpfung!) aber der deutsche Gesetzgeber wieder einmal der Finanzlobby nachgegeben hat.

Die Eintragung kann doch automatisch erfolgen, die Computersysteme schaffen das, Programme dazu gibt es sicherlich auch. Oder ist da Deutschland auch unterentwickelt?

Fragen Sie mal bei Ihrer Mutter nach, der BNP-Paribas SA in Paris und wie dies in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden gehandhabt wird.

 

Die Namensaktie hat auch noch den Vorteil, dass der Aktionär zur HV rechtzeitig eingeladen wird und auch die Eintrittskarte vor der HV erhält.  Auch da habe ich ein Problem mit Consors, denn viele der über dieses Depot hier bestellten EK kommen oft zu spät, ja nach der HV an, in diesem Jahr der virtuellen HV ist das besonders restriktiv.

Der Grund liegt da natürlich auch an der Registrarstelle Deutsche Bank AG, welche die EK per Kilopost (auch ins Ausland) verschickt, was andere Dienstleister nicht tun. Hier zumindest könnten die IR-Chefs der AG einmal Druck machen.

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Moderator
Beiträge: 736
Registriert: 27.06.2019

Hallo @DerBietigheimer,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir als Consorsbank haben keinen Einfluss auf den Versand der Eintrittskarten. Diese werden ausschließlich von den Anmeldestellen oder den Emittenten selbst verschickt.

Dabei gibt es für den HV-Ablauf gesetzlich einzuhalten Fristen (z. B. wann Kunden informiert werden müssen, uns bis wann eine Eintrittskarte bestellt werden kann). Geht diese Bestellung fristgerecht bei den Kollegen ein, leiten diese die Bestellung auch fristgerecht an den Dienstleister oder den Emittenten weiter. Dies hat sich auch durch die virtuellen HV´s nicht verändert und wir können Ihnen versichern, die Kollegen arbeiten hier nachweislich fehlerfrei.

Zu Ihrer weiteren Anfragen kann ich Ihnen mitteilen, dass es zahlreiche Dienstleister gibt, die für Gesellschaften die Inhaberaktien herausgeben tätig sind. Aus diesem Grund können wir den beispielhaften Sachverhalt nicht kommentieren.

Viele Grüße

CB_Stephanie
Community-Moderatorin

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Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 21.06.2020

Hallo, ab wann gilt der Widerruf bzw. wie lange braucht die CB um den Widerruf zu verarbeiten? 
Danke im Voraus.

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Aufsteiger
  • Community Junior
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Registriert: 28.11.2019

So, ich muss nun leider auch nochmal nachfragen zu zwei Punkten:

 

Ausländische Aktien: Hier ist immer wieder die Sprache von deutschen Namensaktien. Wie ist der Fall gelagert bei ausländischen Namensaktien? Ganz konkret: Sparplan auf die Alphabet Aktie (bei der Liste der besparbaren Aktien findet sich dort ein Sternchen mit dem Hinweis, dass jede einzelne Ausführung 1,95 EUR für die Eintragung kostet)

Ist das tatsächlich so? Und - wenn ja - gilt ein Widerspruch dann auch für diese/ausländische Aktien und die 1,95 EUR fallen weg?

 

Hauptversammlung: Es finden sich diverse Artikel im Internet, dass im Falle eines Widerspruchs trotzdem an der HV teilgenommen werden kann und zwar indem der Broker (also consors) dem Anleger eine Vollmacht in Höhe dessen Anteils erteilt. Wie sieht es damit aus?

 

Danke

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