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ETF-Sparplan: ab wann und wie von thesaurierend in ausschüttend wechseln

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
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Hallo zusammen, 

ich bespare zurzeit u.a. einen thesaurierenden ETF. Langfristig möchte im Alter von dessen Zinsen leben (ohne die Endsumme selbst anzufassen). Um diese zu erhalten, müsste ich ja einen ausschüttenden ETF haben. Die nächsten 20 Jahre brauche ich die Ausschüttung aber nicht, desalb habe ich mich für den thesaurierenden ETF entschieden. Ab wann sollte ich wechseln oder überhaupt?

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
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Hallo @OPNO,

...du hast einen jährlich wiederkehrenden Sparerfreibetrag von momentan 1000€, der nicht der Abgeltungssteuer unterliegt. Diesen Freibetrag (= steuerfreie Erträge) sollte man möglichst zügig durch Ausschüttungen/Dividenden erreichen, um hier nichts zu verschenken.

Darüber hinaus bleibt es strategisch dir überlassen wie du weiter verfahren möchtest - thesaurierend mit Wiederanlage versus ausschüttend......

Verlinke dir dazu mal was von justetf.com ------>

https://www.justetf.com/de/news/etf/ausschuettende-oder-thesaurierende-etfs-wie-investiere-ich-richt...

 

Grüße

onra

 


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Hallo @OPNO :

 

Als Alleinstehender hast du einen Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Bei Ehepaaren sind es 2.000 €.

ETFs und deren Erträge unterliegen zudem ab einer Aktienquote von 51% der Teilfreistellung. Auf 30% der Erträge musst du somit überhaupt keine Kapitalerstragssteuer abführen.

 

Du zahlst also erst ab dem 1.429ten Euro (Verkaufsgewinne oder Dividenden) Steuern.

Aber Achtung, hier zählen alle deine Kapitalerträge rein. Also auch Zinsen vom Tagesgeld (die aber ohne Teilfreistellung).

Bis dahin mach ein Ausschütter immer Sinn.

 

Du kannst also problemlos anfangen, z.B. parallel einen Ausschütter zu besparen und die Sparraten für deinen Tesaurierer auszusetzen, bis du die für dich relevante Summe zum Ausreizen deines Sparerpauschbetrages zusammen hast.

 

Die maximale Höhe errechnest du mit 1.429 € / Dividendenrendite = Anlagebetrag in Euro.

Beispiel: 4% Dividendenerwartung: 1429 € / 0,04 = 35.725 € Anlagebetrag

 

Bissel weniger ist ggf. besser, da aufgrund der Zinsentwicklung auch die Vorabpauschalen nach und nach wieder ein relevanten Thema werden können.

 

Alternativ kannst du auch Gelder aus Tesauriereren in einen Aussütter umschichten. denke an die Verkaufsreihenfolge (Tipp 3 ) und beachte das fifo-Prinzip (Tipp 4).

 

Erwirtschaftest du irgendwann einmal mehr als 1.000 € an Kapitalerträge p.A. lohnt sich, schonmal gezielter über die eigene Anlagestruktur nachzudenken. Steuerberater machen bei größeren Geldanlagen häufig Sinn - da jeder in einer individuellen Situation ist was Familie, Steuerlast, ggf. Gewerbe oder Frei- und absetzbare Beträge angeht.

 

Generelle Tipps:

 

1. Trennung von Depot und Tagesgeld

Tagesgeld und Depot auf zwei anbieter Aufteilen, keinen Freistellungsauftrag für die Bank mit dem Tagesgeld erteilen, maximaler Freistellungsauftrag an die Depotbank, um so die Teilfreistellung auch maximal ausnutzen zu können.

 

2. zusätzliche Freibeträge nutzen (insb. mit eigenen Kinder)

Ist der eigene Nachwuchs noch unproduktiv, so wird er doch trotzdem bis ca. 11.000 Euro Einkommen steuerlich nicht veranlagt. Mittels Kombination aus Nichtveranlagungsbescheinigung und Teilfreistellung lassen sich mit einem Deopt auf dem Namen des Kindes gut und gerne 15.000€ je Kind steuerfrei aus Kapitalerträgen generieren. Das lohnt insbesondere bei größeren Geldbeträgen, wenn du z.B. die maximal zulässige steuerfreie Schenkung von 400.000 € (pro Kind) an den eigenen Nachwuchs zur Geburt tätigt und im Namen deines Kindes in ein Depot legst. Bei angenommener 3-4% Ausschüttungsrendite hast du dann quasi keine Steuern auf die Erträge. Schenkungen kann man steuerfrei alle 10 Jahre wiederholen. Das lohnt sich insbesondere von 0-20 Jahren schon enorm, da die Kinder da i.d.R noch kein eignens Einkommen haben. Die Erträge sind somit steuerfrei und könne z.B. über daqs Konto der Eltern an die Oma für geleistete Kinderbetreuung und ggf. für Fahrtkosten überweisen werden. Diese Kosten kannst du dann wiederum steuerlich geltend machen. So macht man auch als Normalbürger ohne eigens Firmengepflecht aus einer Steuerpflicht eine Rückerstattung.

 

3. Verrechnungstöpfe besser nutzen

Achtung, Steuerlich lassen sich Gewinne aus ETFs nicht mit Verlusten aus Aktien verrechnen. Hast du aber mehrere ETFs, die du verkaufen willst und einer steht im Minus, der andere im Plus, dann zuerst den im Minus stehenden ETF Verkaufen. Andersrum zahlst du bei Gewinnmitnahmen über dem Freistellungsauftrag direkt Steuern. Die Verrechnung der Verluste kann sich über Wochen und Monate hinziehen. Somit vermeidest du, dass dir einfach über Wochen unnötig Kapital zur Wiederanlage fehlt.

 

4. Auszahlungsprinzipien umgehen

Hast du dicke Gewinne im EFT, lebst von den Dividenden und musst/willst nun doch wegen einer größeren Anschaffung einen Teil verkaufen, kann das sehr ärgerlich sein, da immer zuerst die ältesten Anteile verkauft werden (First in first out). Mit den ältesten Anteilen hat man in der Regel am meisten Gewinn erzielt, also zahlt man auch die meisten Steuern bei Verkauf.

 

Besser: Alle paar Jahre einfach einen neuen ETF anfangen zu besparen, dann kannst du bei Bedarf die Anteile mit der geringsten Gewinnentwicklung abstoßen und zahlst halt weniger Steuern. Geht das nicht mehr, da du z.B. über Jahre bereits in einen einzelnen EFT eingezahlt und jetzt einen monolitischen Bestand hast, übertrage einfach den Teil, den du behalten willst an einen anderen Depotanbieter. Auch bei Depotübertrag gilt "Fist in, first out", es werden bei Teilübertragung also immer die ältesten Anteile zuerst übertragen, die neueren Anteile bleiben im Bestandsdepot und können dann (aufgrund der mit der geringeren Haltedauer verbundenen geringeren Performance) mit weniger Steuerlast verkauft werden.


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
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 @ACDSee

 

 
1. Trennung von Depot und Tagesgeld

Tagesgeld und Depot auf zwei anbieter Aufteilen, keinen Freistellungsauftrag für die Bank mit dem Tagesgeld erteilen, maximaler Freistellungsauftrag an die Depotbank, um so die Teilfreistellung auch maximal ausnutzen zu können.

 


Kannst du das genauer erklären?

 

Meines Wissens senkt die Teilfreistellung doch alles (egal, ob man auf die Ausschüttungen bereits Steuern zahlt oder die aus dem Freibetrag nimmt), die 30% gilt in allen Fällen? Kapitalerträge sind Kapitalerträge? Oder habe ich einen Denkfehler?

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
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Guten Morgen @NiP ,

...ohne @ACDSee etwas vorwegzunehmen ---->

Z.B. ausschließlich Ausschüttungen/Dividenden aus Aktienfonds/ETF's pro Jahr -also ohne andere Erträge aus Zinsen und Aktien!

1000 € SpFB p.a.

angenommene 4% zu erwartende Ausschüttung/Dividende p.a. von einem Anlagebetrag von 35725€ ---->

35725€, davon 4% Ausschüttung/Dividende = 1429€

Teilfreistellung von 30% der Ausschüttung/Dividende = 428,7 €, also ~ 429€. Danach ergeben sich 1429€ - 429€ = 1000€ Erträge aus Ausschüttungen/Dividenden aus Aktienfonds/ETF's p.a, die exakt dem SpFB von 1000€ entsprechen. Also wäre hier keine Abgeltungssteuer zu zahlen ( es ergäbe sich also ein persönlicher "fiktiver SpFB" in diesem Beispiel von 1429€ p.a.).

Wenn du das ganze noch optimistischer angehen möchtest und Ausschüttungen/Dividenden aus Aktienfonds/ETF's mit 6% erwarten würdest, dann würde ein geringerer Anlagebetrag ausreichen, um steuerlich eine Nullnummer zu konstruieren.

Z.B. 23817€ Anlagebetrag ----> 6% Aussch./Div. p.a. ---> 1429€ p.a. ---> 30%ige Teilfreist. = 429€ ---> 1429€-429€ =1000€ (SpFB).

Oder allgemeine Berechnung für jeden beliebigen Anlage- bzw. prozentualen Ausschüttungsbetrag bei Vorgabe einer der beiden Variablen: * AB= Anlagebetrag; %Div. = prozentuale Aussch./Div.;  1000 = konstanter momentaner Sparerfreibetrag ---->

 

%Div. = 1000 x 100/ (AB x 0,7) und AB = 1000 x 100/ (%Div. x 0,7)

 

Grüße

onra

 


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@OPNO Noch ein kleiner Hinweis bezüglich der Wiederanlage von ETFs.

 

Bei thesaurierenden macht das die Fondgesellschaft. Du erhältst dadurch selbst keine Ausschüttungen.

Hier bei der CB werden Ausschüttungen aus Sparplänen auf ETFs/Fonds automatisch wieder angelegt. Erst wenn man dieser Wiederanlage aktiv widerspricht, werden diese nicht mehr in diesen Sparplan investiert.

Da du die Ausschüttungen für die nächsten 20 Jahre selbst nicht brauchst, würde ich die Wiederanlage nutzen. Dadurch erhältst du den optimalen Zinseszinseffekt für diesen Sparplan oder für die Sparpläne. In 20 Jahren kannst du dann aktiv widersprechen und würdest die netto Ausschüttungen nach deinen Wünschen nutzen können.

Der aktive Widerspruch gilt für das gesamte Depot und nicht für einzelne Sparpläne!

 

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@NiPKapitalerträge sind leider nicht gleich Kapitalerträge.

 

Die steuerliche Teilfreistellung gibt es z.B. auf Tagesggeldzinsen nicht. Wenn du z.B. bereits am 31.03. die vollen 1.000 € Freistellungsauftrag mit Zinsen vom Tagesgeld (ohne Teilfreistellung) ausgeschöpft hast, hast du dir 263,75 € Steuern gespart.

 

Gehen hingegen bereits am 15.01. 1.500 Euro aus Dividenden eines ETF mit über 51% Aktienquote ein, Gilt die 30% Teilfreistellung. Du musst 1.428,57 € an Zufluss nicht versteuern. Gesparte Steuern: 376,78 €. Es gilt das Zuflussprinzip. Die Zahlung, die zuerst bei dir eintrifft, löst zuerst eine Belastung des Freibetrags aus.

 

Die Differenz ist bei Alleinstehenden mit Einkommen aufgrund der mickrigen Freibeträge nicht sonderlich hoch, ~113€ an Steuern lassen sich halt vermeiden, wenn man den Freistellungsauftrag ausschließlich auf Zuflüsse, für die eine steuerliche Teilfreistellung gilt anwendet.

 

Interessant wird das Ganze bei größeren Beträgen und wenn kein weiteres Einkommen besteht. Der unproduktive Nachwuchs lässt grüßen. Jeder Mensch kann 2023 10.908 € plus Sparer- und Sonderausgabenpauschbetrag (= 11.944 €) steuerfrei als Einkommen einstreichen. Das gilt auch für Babys. Das kann sich mittels Teilfreistellung vom 30% auf etwas über 17.000 Euro erhöhen (Das entspricht etwa den 400.000 Euro, die man Steuerfrei verschenken kann, wenn man diese in einen ausschüttenden ETF mit 4,25% Dividendenrendite p.A. packt)

 

 

 

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Die Teilfreistellung gilt ja auch ohne Freibetrag, das kannst du ja so nicht rechnen.

 

Ohne Freibetrag

Steuer = 1500 * 0,7 * 0,26375 = 276,93€

 

Mit Freibetrag

Steuer. = ((1500 * 0.7) - 1000) * 0,26375 = 13,18€

 

Differenz = 263,75€

 

Zufälligerweise exakt der gleiche Betrag wie mit Tagesgeld.

Es spielt keine Rolle ob der Freibetrag auf dem Konto mit dem 1000 Zinsen Tagesgeld oder auf dem Konto mit den 1500€ Dividende ist


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Hallo @CurtisNewton,

...solltest du meine Beispielrechnung meinen, dann hatte ich als Hypothese nur Aussch./Div. ohne Zinsen und Aktienerträge bei einem momentannen Ist-SpFB von 1000€ angesetzt.

Du vergleichst 1000 Euronen TG-Zinsen mit 1500 Euronen Div. bei SpFB= 1000€ und sagst, es mache hier keinen Unterschied?

------>

1000€ TG-Zinsen -1000€ SpFB = 0€ Ertrag für die Abgeltungsteuer; also 0 Euronen AbgSt; dein Ertrag hier 1000 € Zinsen.

1500€ Div. x 0,7 -1000€ SpFB = 50€ Ertrag für die Abgeltungssteuer; also 50 x 0,26375 = 13,18€ Abgst./Soli; dein Ertrag hier 1486,82 € Div.

Aber um Äpfel hier mal mit Birnen vergleichen zu können, nehmen wir doch wenigstens die vergleichbare Anzahl des Obsts in Form von Erträgen p.a. ---->

1500€ TG-Zinsen - 1000€ SpFB = 500€ Ertrag für Abgeltungssteuer; 500€ x 0,26375 =131,88 € AbgSt./Soli, dein Ertrag hier 1368,13€ TG-Zinsen.

Welche Anlage würdest du wohl wählen?

 

LG

onra

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