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Besteuerung der Gewinne bei vorzeitiger Auflösung eines Riester-Vertrages

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Liebe Community,

 

ich bin auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage: Wie werden Gewinne bei einer vorzeitigen (schädlichen) Auflösung eines Riester-Vertrages besteuert? Muss ich die Gewinne mit meinem normalen Einkommen mitversteuern, oder sind sie als Kapitalerträge zu betrachten?

 

Zum Hintergrund: Ich habe bei Einführung der Riester-Verträge einen fonds-gebundenen Riestervertrag abgeschlossen. Richtig happy war ich nie damit, da die Regelungen für meinen Geschmack zu starr und kompliziert waren. Also habe ich den Vertrag zunächst beitragsfrei gestellt (2015) und inzwischen vorzeitig aufgelöst. Der Vertrag hat tatsächlich einen Gewinn erwirtschaftet (ca. 25.000€). Da der Verkauf im Januar 2020 erfolgte muss ich den Gewinn nun nächstes Jahr in meiner Steuererklärung mit angeben.

Hat jemand damit Erfahrung? Allgemein gilt, dass Riester (da es staatlich gefördert ist) der nachgelagerten Besteuerung unterliegt (Einkommenssteuer). Klar, die staatliche Förderung (Zulagen) musste ich zurückzahlen. Aus meiner laienhaften Sicht handelt es sich dadurch nicht mehr um ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, sondern um eine normale Kapitalanlage, die ich mit Abgeltungssteuer + Soli versteuern kann und dabei sowohl Freistellungsauftrag, als auch Verlustverrechnungstopf berücksichtigt werden.

 

Wer hat bereits Erfahrung mit dem vorzeitigen Verkauf eines Riester-Fonds gemacht?

 

Vielen Dank im Voraus

12 Antworten 12

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Hallo, @RiesterGewinner ,

es ist kein Fall für die Abgeltungssteuer, wie man annehmen könnte.

Für die Einzahlungen wurde während der Ansparphase der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge in Anspruch genommen, was Dein zu versteuerndes Einkommen reduziert hat.

Die von Dir gemeinten Erträge unterliegen deshalb der Besteuerung als "Sonstige Einkünfte" und werden Deinem individuellen Steuersatz unterworfen.

 

Bei der ZfA gibt es eine Hotline, die das sicher ausführlicher beantworten kann.

 

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@RiesterGewinner 

In einem Artikel zu diesem Thema steht, dass die ZfA einen entsprechenden Bescheid verschickt und dass sie dafür 4 Jahre Zeit hat. Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, muss man die gewährten Steuervorteile und evetuell auch die erhaltenen Prämien zurückzahlen. Auskunft darüber kann aber sicherlich die ZfA geben.

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Hallo@stocksour,

 

vielen Dank für die Antwort! Die ZfA erklärte mir, dass ich neben den erhaltenen Zulagen auch die Steuervergünstigen durch den Sonderausgabenabzug während der Ansparphase zurückgezahlt habe (bevor mir der Riester-Fonds ausgezahlt wurde). Ob die Gewinne jetzt aber als Kapitalertrag oder als sonstiges Einkommen zu bewerten sind, wußten sie nicht.

 

Da ich alle Vorteile (Zulagen und steuerliche Vergünstigung während der Ansparphase) zurückgezahlt habe, sehe ich keinen Unterschied mehr zu einer "normalen" Kapitalanlage. Da der Unterschied zwischen Abgeltungssteuer und individuellem Steuersatz beträchtlich ist, habe ich aber natürlich ein Intersse daran, es bei der Abgeltungssteuer zu belassen.

 

Hat jemand bereits Erfahrung mit einem ähnlichen Fall gemacht?

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@immermalanders,

 

vielen Dank für die Antwort! Wie ich gerade an @stocksour geschrieben habe: Die ZfA konnte mir nur sagen, dass ich alle während der Ansparphase erhaltenen Vorteile zurückerstattet habe, aber leider nicht, ob die Gewinne ein Fall für die Abgeltungssteuer oder als sonstige Einkünfte zu betrachten sind.

 

Liebe Community: Hat bereits ein anderer einen Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt (schädliche Verwendung) und dabei eine Gewinn gemacht?

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@RiesterGewinner 

Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sind leider keine Kapitalerträge.
Die Daten wurden von ihrem Anbieter auch elektronisch an das FA übermittelt.
Die Bescheinigung darüber, welcher "Klasse" diese zuzuordnen sind, sollte ihnen noch zugehen, bzw. sollten sie beim Anbieter anfordern.
Im Übrigen gibt es hier 10 Klassen, viele auch in Kombination und es ist teilweise sehr komplex.

Nennt sich §22 Nr.5 S.xx EStG.

 

Das gibt es von Ertragsanteilbesteuerung über Fünftel-Regelung und voller Besteuerung des Wertzuwachses alle möglichen Fälle. Wichtig wäre auch die Laufzeit gewesen.

Hier noch ein interessanter Link: Riester-Rente-Ratgeber 

 

Ob ihr Name Programm ist, wage ich zu bezweifeln. 🙂

In Zukunft bitte vorher abklären, welchen optimalen Weg es geben könnte.

Dafür ist die Community da, nicht nur diese hier bei CB.

 

Erfahrungen hatte ich mit Klasse 1 und 3.
Wenn der reine Gewinn tatsächlich 25.000€ beträgt, empfehle ich die Hinzuziehung eines StBeraters. Es ist nicht das erste Mal, dass der Bescheid falsch ausgestellt wurde.

Wünsche viel Erfolg!


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Zur Abrundung des Themas hier ein aktueller Artikel nach einem aktuellen BFH-Urteil.

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Vielleicht noch meine Gedanken zu dem Thema, da ich auch bald einen Riestergeförderten Vertrag schädlich auflösen werden:

1. Alle Zulagen (eigene + für Kinder) werden von der Bausparsumme (BSS) abgezogen (das macht die Bausparkasse)
2. Alle Steuervorteile, die sich aus den Aufwendungen für den Vertrag ergeben, müssen zurückgezahlt werden und werden ebenfalls von der BSS abgezogen
3. Hier bin ich mir unsicher aber aufgrund der oben aufgeführten Beiträge: Zinserträge aus dem Vertrag müssen versteuert werden. Hier hätte ich jedoch gedacht, dass diese wie "normale" Kapitalerträge versteuert werden

--> Nachteil aus der schädlichen Verwendung: Über die Jahre wurde kein evtl. vorhandener Freistellungsauftrag genutzt, da ja Riester-Bausparverträge erst mal steuerfrei sind. Hätte man im Vorfeld schon gewusst, dass eine schädliche Verwendung stattfindet, hätte man auf die Zulagen und Steuervorteile verzichten und den FSA für die Zinsen nutzen können.

Was mir noch nicht ganz klar ist beim Beitragsersteller: Ist mit Gewinn der Zinsertrag gemeint? Ich wüsste jetzt ad hoc nicht, was es sonst sein könnte.
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@SmithA1: Bei mir ist mit Gewinn der Wertzuwachs des Fonds gemeint (da ich einen Riester-Fonds hatte). Bei einem Riester-Bausparvertrag entspricht der Gewinn den Zinsen.

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@SmithA1 

Das mit der schädlichen Verwendung ist zu überlegen.

Wie hoch ist denn die angesparte Summe momentan?

Bei einer Kleinbetragsrente würde ich es stehen lassen bis 60/62 und es dann in die Rentenversicherung einbringen.

Kleinbetragsrente 1 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2020: 3185 -> 31,85)
Kapital etwa 10.000 + x. Der Anbieter könnte genaue Zahlen liefern.

Wir haben das damals so gehandelt, daß wir das in die Rentenversicherung meiner Frau

eingebracht haben, da sich das sofort rentensteigernd ausgewirkt hat.
Wir hatten das mit moderaten Beiträgen immer nebenher mitlaufen lassen.

Sind die erreichten Beiträge größer, wird das problematisch, da sie nicht mehr

förderunschädlich behandelt werden können.
Ob sich das trotzdem für sie auszahlen wird?

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