Liebe Community, ich bin auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage: Wie werden Gewinne bei einer vorzeitigen (schädlichen) Auflösung eines Riester-Vertrages besteuert? Muss ich die Gewinne mit meinem normalen Einkommen mitversteuern, oder sind sie als Kapitalerträge zu betrachten? Zum Hintergrund: Ich habe bei Einführung der Riester-Verträge einen fonds-gebundenen Riestervertrag abgeschlossen. Richtig happy war ich nie damit, da die Regelungen für meinen Geschmack zu starr und kompliziert waren. Also habe ich den Vertrag zunächst beitragsfrei gestellt (2015) und inzwischen vorzeitig aufgelöst. Der Vertrag hat tatsächlich einen Gewinn erwirtschaftet (ca. 25.000€). Da der Verkauf im Januar 2020 erfolgte muss ich den Gewinn nun nächstes Jahr in meiner Steuererklärung mit angeben. Hat jemand damit Erfahrung? Allgemein gilt, dass Riester (da es staatlich gefördert ist) der nachgelagerten Besteuerung unterliegt (Einkommenssteuer). Klar, die staatliche Förderung (Zulagen) musste ich zurückzahlen. Aus meiner laienhaften Sicht handelt es sich dadurch nicht mehr um ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, sondern um eine normale Kapitalanlage, die ich mit Abgeltungssteuer + Soli versteuern kann und dabei sowohl Freistellungsauftrag, als auch Verlustverrechnungstopf berücksichtigt werden. Wer hat bereits Erfahrung mit dem vorzeitigen Verkauf eines Riester-Fonds gemacht? Vielen Dank im Voraus
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