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Besteuerung der Gewinne bei vorzeitiger Auflösung eines Riester-Vertrages

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
Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 30.01.2020

Liebe Community,

 

ich bin auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage: Wie werden Gewinne bei einer vorzeitigen (schädlichen) Auflösung eines Riester-Vertrages besteuert? Muss ich die Gewinne mit meinem normalen Einkommen mitversteuern, oder sind sie als Kapitalerträge zu betrachten?

 

Zum Hintergrund: Ich habe bei Einführung der Riester-Verträge einen fonds-gebundenen Riestervertrag abgeschlossen. Richtig happy war ich nie damit, da die Regelungen für meinen Geschmack zu starr und kompliziert waren. Also habe ich den Vertrag zunächst beitragsfrei gestellt (2015) und inzwischen vorzeitig aufgelöst. Der Vertrag hat tatsächlich einen Gewinn erwirtschaftet (ca. 25.000€). Da der Verkauf im Januar 2020 erfolgte muss ich den Gewinn nun nächstes Jahr in meiner Steuererklärung mit angeben.

Hat jemand damit Erfahrung? Allgemein gilt, dass Riester (da es staatlich gefördert ist) der nachgelagerten Besteuerung unterliegt (Einkommenssteuer). Klar, die staatliche Förderung (Zulagen) musste ich zurückzahlen. Aus meiner laienhaften Sicht handelt es sich dadurch nicht mehr um ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, sondern um eine normale Kapitalanlage, die ich mit Abgeltungssteuer + Soli versteuern kann und dabei sowohl Freistellungsauftrag, als auch Verlustverrechnungstopf berücksichtigt werden.

 

Wer hat bereits Erfahrung mit dem vorzeitigen Verkauf eines Riester-Fonds gemacht?

 

Vielen Dank im Voraus

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
Enthusiast
Beiträge: 390
Registriert: 05.12.2016
Bausparsumme sind 45.000 EUR
Bisher angespart (in ca. 10 Jahren) 21.000 EUR (inklusive Prämien und Zinsen)

Das mit der Kleinbetragsrente muss ich mir mal näher ansehen.
Ich hatte einen Wohn-Riester. Daher weiß ich nicht ob das geht.
Was mich beim Wohn-Riester stört ist, dass ein fiktives Wohnförderkonto angelegt wird, welches mit 2% jährlich verzinst wird (also der Wert des Wohnförderkontos steigt). Mit Beginn der Rente wird dann das Geld auf dem WFK versteuert (inkl. der jährlich 2% Steigerung). Das gefällt mir nicht. Ich möchte lieber einen sauberen Cut, d.h. keinerlei Schulden haben. So würde ich das die nächsten 20-23 Jahre mit mir "rumtragen" (also das WFK) und müsste es dann anschließend versteuern.

Soweit ich weiß, ist ein Wechseln vom Wohn-Riester in einen "Renten"-Riester möglich, jedoch nicht ganz so einfach durchzuführen.
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
Enthusiast
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Registriert: 17.10.2019

@SmithA1 

auf diese Steuerbelastung hätte ich auch keine Lust.

Deshalb hatte ich mich mit Wohnriester nie beschäftigt.

Evtl. eine Wohnung kaufen und selbst bewohnen war ja das Ziel.

Berufliche Umzüge und Vermietung sind dann so eine  Sache etc.pp.

Alles sehr eingeschränkt möglich.

Beim Bauspar-Riester könnte man das in einen Banksparplan überführen, das sagt auch Finanztipp.

Bei 21.000€ kann man nicht mehr mit der Kleinbetragsrente spekulieren. Da ist guter Rat echt teuer!

Die Kosten bzw. den Verlust sollte man trotz allem in Auge behalten.

Also erst mal klären, was an Zulagen und Steuersubventionen verloren geht und was dann an Restgewinn zu versteuern wäre. Abschlusskosten sind auch noch vorhanden.

Evtl. wäre es auch ratsam, den zur späteren Zeit erst aufzulösen und den Gewinn zwecks Rentenminderung mit den dann steuerlichen Abzügen zu verrechnen.

Alles unter der Prämisse, daß man die Summe zur Altersversorgung steuermindernd verwendet.

 

 

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
Enthusiast
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Registriert: 05.12.2016

Ja, sehr komplexes Thema. Leider habe ich mir vor zehn Jahren - als das Hausdarlehen und damit der Bausparvertrag abgeschlossen wurden - zu wenig Gedanken über das Thema gemacht. Unglücklicherweise wurde mir das von der Sparkasse aber auch nicht wirklich im Detail erklärt. Hätte ich gewusst, dass ich das Darlehen komplett innerhalb der zehn Jahre zurückzahlen kann, dann hätte ich mich wahrscheinlich nicht darauf eingelassen. Aber egal - Jammern bringt nichts und letztendlich bin ich selber Schuld mich nicht detaillierter mit der Materie auseinandergesetzt zu haben.

Zum Thema: Ich hab die Zulagen (aus den BSV-Kontoasuzügen zu entnehmen) und die Steuerersparnisse (auf der jährlichen Steuererklärung aufgeführt) bereits in Gedanken aus dem angesparten Bausparvertrag getilgt. Die Versteuerung der 1% Zinsen auf das Guthaben machen den Braten dann auch nicht mehr fett.

So gesehen habe ich folgende "Verluste" gemacht:
- Zulagen (nicht wirklich ein Verlust, da ich diese ja nur "treuhänderisch" erhalten habe und nun zurückzahlen muss
- Steuerersparnis (hätte ich nicht gehabt, wenn es kein BSV mit Riester gewesen wäre)
- Abschlusskosten
- Steuer auf die Zinserträge nach Auflösung des BSV, da ich ja den jährlichen Freibetrag nicht nutzen konnte. Wobei der in manchen Jahren ohnehin aufgebraucht war.

Gegenläufig habe ich zumindest 1% Verzinsung, was ich bei einem Sparbuch o. Ä. nicht hätte.
Gut, ich hätte das Geld dann anderweitig angelegt (Aktien, ETFs) aber das passt schon so, man soll ja mehrere Säulen der Absicherung haben und so ein BSV kann ja eine davon sein.

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