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keine Berechtigung zum Bestellen von HV-Eintrittskarten

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Routinierter Autor
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Seit einiger Zeit kann man aus dem Depot heraus online Weisungen zu Kapitalmaßnahmen erteilen und Eintrittskarten zu Hauptversammlungen bestellen. Für das eigene Depot funktioniert das zumindest. Versucht man das bei einem Depot, für das man bevollmächtigt ist, geht das Bestellen der Eintrittskarten nicht: 

 

"Aufgrund eingeschränkter Berechtigungen wurde der Zugriff verweigert."

 

Das macht überhaupt keinen Sinn, denn so wie ich als Bevollmächtigter sonst alles mit dem Depot machen kann, kann ich selbstverständlich auch Eintrittskarten für die HV bestellen und die Aktionärsrechte stellvertretend wahrnehmen. Das ging bisher ohne Probleme mit dem entsprechenden Formular. Warum soll ich also plötzlich keine Berechtigung dazu haben, sobald ich sie online bestellen will? 

 

Ich bitte hier um Klärung und Stellungnahme. Telefonisch habe ich keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Mit "Das ist eben nicht vorgesehen" lasse ich mich jedenfalls nicht abspeisen.

 

 

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
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Hallo @merrill_lyncht,

vielen Dank für Ihre offenen Worte.

Wir haben Ihre Situation unserer Fachabteilung geschildert. Sobald wir von dieser eine Rückmeldung erhalten haben, werden wir Sie darüber informieren. Ich bitte Sie daher noch um ein wenig Geduld.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Freundliche Grüße aus Nürnberg,
Jasmin
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
Moderator
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Hallo @merrill_lyncht,

wir haben den Sachverhalt auf Ihre Nachfrage hin prüfen lassen und erhielten folgende Antwort:

"Die Funktion, Karten für Hauptversammlungen online zu bestellen, ist aus Datenschutzgründen nur den Kontoinhabern vorbehalten."

Lassen Sie mich nachfolgend erläutern, wie das zu verstehen ist:

Bisher konnte der Depotinhaber mit dem Bestellschein einen Vertreter beauftragen. Dabei gab er auf dem Bestellschein den Namen und die Anschrift des Beauftragten an.

Die Logik bei der Online-Bestellung sieht vor, dass dem Kontoinhaber die Namen und Adressdaten eventueller Bevollmächtigen auf seinem Depot angezeigt werden. Er kann dann auswählen, welche der Bevollmächtigten als Vertreter für ihn an der Hauptversammlung teilnehmen soll.

Das gleiche Prinzip würde auch bei Bevollmächtigten greifen. Das bedeutet, wenn Sie sich als Bevollmächtigter einloggen und die Online-Bestellung durchführen möchten, würden Ihnen die Adressdaten sämtlicher (eventueller) Bevollmächtigten angezeigt werden. Das wiederum würde gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Aus diesem Grund wurde entschieden, den Weg der Online-Bestellung nur auf die Kontoinhaber zu beschränken. Bevollmächtigte können jedoch nach wie vor den klassischen Weg gehen und die Bestellung über den Bestelleschein im OnlineArchiv durchführen.

Ich hoffe, diese Erklärung schafft ein besseres Verständnis.

Viele Grüße aus Nürnberg,
Bülent
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Routinierter Autor
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"Das bedeutet, wenn Sie sich als Bevollmächtigter einloggen und die Online-Bestellung durchführen möchten, würden Ihnen die Adressdaten sämtlicher (eventueller) Bevollmächtigten angezeigt werden."

 

Dass ich nicht berechtigt bin, die Identität andere Bevollmächtigter zu erfahren, mag ja stimmen. Es gibt ja aber überhaupt keinen Grund, mir diese anderen Bevollmächtigten anzuzeigen. Wenn man in dieser Funktion der Eintrittskartenbestellung mir einfach gar nichts anzeigt, sondern ich nur selber eine Adresse eingeben kann, dann wäre das überhaupt kein Problem.

 

Insofern bleibt mein Unverständnis weiter bestehen.

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Hallo @merrill_lyncht,

 

danke für Ihr Feedback.

 

Bei der Einführung dieses Services stand der Kontoinhaber im Fokus. Die oben aufgeführte Logik greift für Kontoinhaber gleichermaßen wie für Bevollmächtigte. Das System unterscheidet bei der Bestellung nicht, ob die persönlichen Daten anderer Bevollmächtigten angezeigt werden soll oder nicht.

 

Ihr Lösungsvorschlag mit der manuellen Adresseingabe wäre eine denkbare Alternative. Die Umsetzung wäre jedoch mit einer neuen bzw. zusätzlichen Programmierung möglich. Mir wurde mitgeteilt, dass der Aufwand dafür nicht unerheblich ist. Nachdem die Bestellung über den bisherigen Weg für Bevollmächtigte weiterhin möglich ist und die Consorsbank aufgrund der bevorstehenden Integration der DAB Bank in die BNP Paribas an vielen essentiell wichtigen Projekten arbeitet, ist eine Änderung an diesem Service zum jetzigen Zeitpunkt nicht angedacht.

 

Ich kann nicht beurteilen, ob diese Antwort Ihr Unverständnis ausräumt. Jedoch hoffe ich, dass sie nachzuvollziehen ist.

 

Viele Grüße,
Bülent
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Zusatzfrage:

 

Und wie sieht das aus wenn ich "Generalvollmacht" habe?

Oder bei Eheleuten, die sich ja wohl kennen - oder sind deren Daten auch geschützt?

Was bei gemeinsamen Besitz ja eh Unsinn wäre.

 

Die EU-Regeln sehen diesen oft "deutschen" Unsinn eh nicht vor. Also immer auch prüfen, ob die deutschen Regeln nicht gegen EU-Recht verstossen.

 

Wie verfährt denn Ihre Muttergesellschaft in Paris bei französischen Aktionären oder direkten deutschen Kunden?

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Routinierter Autor
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"Bevollmächtigte können jedoch nach wie vor den klassischen Weg gehen und die Bestellung über den Bestelleschein im OnlineArchiv durchführen."

 

Als Sie im vergangenen Jahr diese Aussage gemacht haben, gab es den Bestellschein im Onlinearchiv schon gar nicht mehr, das ist mir jetzt erst aufgefallen. Vor ca. einem Jahr hat man den in der HV-Einladung einfach durch den Verweis auf die Onlinebestellung ersetzt. Das ist mal wieder ein wunderbares Beispiel für den sogenannten Service der Consorsbank.

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
Routinierter Autor
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Schön, wie man sich hier weiter um eine Stellungnahme herumdrückt!

Fakt ist: Man wird bei der Bestellung von Eintrittskarten als einzige Möglichkeit auf das Online-Verfahren verwiesen, welches für Bevollmächtigte überhaupt nicht funktioniert.

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Hallo @merrill_lyncht,

 

auf dieses Thema wurde von uns schon mehrmals und abschließend in diesem Thread eingegangen.

 

Mehr können wir als Community Moderatoren leider an dieser Stelle nicht dazu sagen.

Wir bitten Sie sich für weitergehende Fragen direkt an Ihr persönliches Betreuungsteam zu wenden.

 

Viele Grüße,

Sonja

Community Moderator

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Community Manager
Beiträge: 1768
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Nachtrag:

 

Von den verantwortlichen Kollegen haben wir als aktuellen Stand gerade die Information erhalten, dass es keine rechtlichen Hindernisse gibt, die einer technischen Lösung entgegenstehen. Die Kollegen arbeiten bereits an der Konzeption. Dies wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir möchten Sie daher noch um etwas Geduld bitten.

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

Sonja

Community Moderator

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