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Verlustverrechnung Ehegatten

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
Aufsteiger
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Beiträge: 1
Registriert: 16.08.2017

Guten Tag,

 

wie sieht es aus wenn ich bei Ehegatte A) Verluste von 1000 EUR realisiere und bei B) vorher schon 2000 EUR Gewinne realisiert wurden. Für die Gewinne wurden steuern gezahlt.

 

Bekommt dann Ehegatte A) die Gutschrift bei der nachtr. Verlustverrechnung oder B).

Steuerlich natürlich zusammen veranlagt. Und wenn B) die Gutschrift bekommt, kann ich dann das Gegenkonto ändern?

 

Gruß

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
Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo @Inhaberschuld,

willkommen in der Community und vielen Dank für Ihre interessante Anfrage.
Ich habe diese gerne an die zuständigen Kollegen weitergeleitet.

Sobald uns die gewünschten Informationen vorliegen, werden wir uns an dieser Stelle wieder an Sie wenden.

Ich bitte um eine wenig Geduld.

Freundliche Grüße

CB_Petra
Community Moderatorin

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
Moderator
Beiträge: 60
Registriert: 29.06.2016

Hallo @Inhaberschuld,

manchmal geht es schneller als man denkt. Ich freue mich, Ihnen zeitnah die Infos aus der Fachabteilung mitteilen zu können.

Über die nachträgliche Verlustverrechnung findet kein Ausgleich statt, sondern über die "ehegattenübergreifende Verlustverrechnung" (EVV).
Voraussetzung hierfür ist, dass ein gemeinschaftlich gestellter gültiger Freistellungsauftrag zum Jahresende vorliegt. Die EVV findet einmalig zum Jahresende kurz vor Erstellung der Jahresendbelege statt.

Es erhält B) die Gutschrift, da B) die Steuerbelastung hatte. Eine Änderung des Gegenkontos ist nicht möglich.

Beste Grüße aus Nürnberg

CB_Christel
Community Moderatorin

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