@szm :
Aufgrund Deiner dürftigen Angaben ist anzunehmen, dass Ihr kein Gemeinschaftsdepot, sondern getrennte Depots und infolgedessen auch getrennte Verlustverrechnungstöpfe habt.
Beantragst Du eine Verlustbescheinigung für Dein Depot - übrigens spätestens bis zum 15. Dezember - berührt das die Verlustverrechnungstöpfe Deiner Frau in keiner Weise.
Was Ihr später eventuell über die Steuererklärung (Anlage KAP) abzieht, ist ein anderes Kapitel.