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Verlustbescheinigung bei Ehegatten

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Hallo, wie ist das bei der Verlustbescheinigung bei Ehegatten. Der Mann beantragt für sich eine Bescheinigung. Bleiben die Verlusttöpfe der Ehefrau dasnn erhalten?

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Wenn jeder einen eigenen Freistellungsauftrag hat, ja.

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.... und wenn man keinen Freistellungsauftrag erteilt hat?

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... dann kommt es darauf an, wie ihr steuerlich veranlagt seid.
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
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@szm :

Aufgrund Deiner dürftigen Angaben ist anzunehmen, dass Ihr kein Gemeinschaftsdepot, sondern getrennte Depots und infolgedessen auch getrennte Verlustverrechnungstöpfe habt.

Beantragst Du eine Verlustbescheinigung für Dein Depot - übrigens spätestens bis zum 15. Dezember - berührt das die Verlustverrechnungstöpfe Deiner Frau in keiner Weise.

 

Was Ihr später eventuell über die Steuererklärung (Anlage KAP) abzieht, ist ein anderes Kapitel.

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