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Verlust mit Thomas Cook Group

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Moin, Moin.

 

2019 erlitt ich “Schiffbruch” mit der Thomas Cook Group (WKN A0MR3W).
Der Bestand wird immer noch in meinem Depot geführt. In dem Steuerbescheid von Consors war dieser “Verlust” bisher nicht aufgeführt.
Bestehen Möglichkeiten, diesen “Verlust” irgendwie geltend zu machen oder zu nutzen? Steuererklärung für 2019/ 20 ist noch nicht erstellt.
Habe hier gelesen, das die Aktie erst ausgebucht werden muss oder ist dieses jetzt schon beim Finanzamt geltend zu machen. Wie verhält sich das? Wann passiert so eine "Ausbuchung"?

 

Da die Aktie nicht mehr gehandelt wird: Besteht die Möglichkeit, diesen Bestand an eine mir bekannt Person für einen symbolischen Preiß zu veräußern (Übertragen) um somit einen steuerlich absetzbaren Verlust zu erzeugen? Wenn ja: Wie funktioniert so ein Übertrag?

 

Habt Ihr vieleicht Ideen, was ich am besten tun sollte? Wäre Euch sehr dankbar.

 

Danke und Grüße an Euch!

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Für die Wertlosausbuchung gibt es ein Formular, über welches sie beauftragt werden muss. Kosten pro Position: 19,99 Euro.

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Danke.

Und dann wird in dem Jahr der Ausbuchung der entsprechende Betrag in meinen Steuerbescheid von der Consors Bank übernommen?

Grüße

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@PeterPaulMary 

Auf der Steuerseite bei Consors steht:

Wertlose Wirtschaftsgüter

Nach Satz 6 können seit 2020 Verluste von wertlosen Wertpapieren nur bis maximal 20.000 Euro pro Jahr auf Gewinne angerechnet werden. Im Verlustverrechnungstopf werden Verluste von wertlosen Wertpapieren deshalb nicht mehr direkt verrechnet. Sie werden stattdessen ab dem Steuerjahr 2022 automatisch in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen. Für das Steuerjahr 2021 können Sie die Verluste im Rahmen der Veranlagung anhand Ihrer Abrechnungsbelege anrechnen lassen.

 

Somit müsste der Verlust aus der Ausbuchung, wenn die Aktien nach dem 01.01.2009 erworben wurden, extra ausgewiesen werden. Es findet keine automatische Verrechnung mit Gewinnen statt und man kann pro Jahr nur € 20.000 über die Steuererklärung zurückholen.

 

EDIT: Wurde die Aktie vor 2009 gekauft, ist der Verlust nicht anrechenbar, da auch ein eventuell entstandener Gewinn beim Verkauf steuerfrei ist.

 

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@PeterPaulMary :

Noch eine Ergänzung zur zeitlichen Zuordnung Deines Verlusts:

Steuerlich gilt das Zufluss-/Abflussprinzip, d. h. der Verlust kommt im Jahr der Wertlosausbuchung (=Realisierung des Verlusts) zum Tragen.

Für die Anlage KAP zu Deiner Steuererklärung 2021(!) benötigst Du Deine Kaufbelege und den Beleg der Wertlosausbuchung.

Alles andere steht im Beitrag von @immermalanders .

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Super, Danke, hier wird Ihnen geholfen!

 

“Formular zur Wertlosausbuchung “ bekomme ich vermutlich bei Consors?

 

“Steuerlich gilt das Zufluss-/Abflussprinzip, d. h. der Verlust kommt im Jahr der Wertlosausbuchung (=Realisierung des Verlusts) zum Tragen.”

- Ich könnte also den Verlust auch erst im Jahr 22 realisieren? Oder wird  der Verlust Jahr für Jahr weitergetragen, bis er “Aufgebraucht” ist?

 

Sorry, will nicht nerven, es aber genau wissen.

 

Klasse Community hier!

 

Grüße

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@PeterPaulMary 

 

Das Formular: ganz unten: Online-Service & Formulare, dann unter Depot

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Hallo, @PeterPaulMary :

Wenn Du es genau wissen willst: Hier bitte, "Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".

Einfacher ist es so:

Nachdem Du dem Rat von @Hawkwind Folge geleistet hast, ermittelst Du Deinen Verlust, trägst die Summe in die Anlage KAP, Zeile 15 ein, natürlich nicht ohne oben auf Seite 1 des Mantelbogens das Kreuzchen bei "Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" zu setzen; eine gute Steuersoftware würde Dir letzteren Kraftakt zuverlässig abnehmen, WISO auch nicht?

 

Das FA wird Dir im Rahmen des Erlasses des Steuerbescheids zusätzlich einen "Feststellungsbescheid zum verbleibenden Verlustvortrag" zukommen lassen. Den darin von Amts wegen festgestellten Verlust darfst Du, wie Du schon richtig vermutet hast, fürderhin mit Gewinnen Jahr für Jahr bis zu zu seiner Erschöpfung abarbeiten, vergleichbar mit den laufenden Geschehnissen in Deinen Verlustverrechnungstöpfen, nur eben nicht unterjährig, wie bei der Depotbank, die von alledem gar nichts wissen will, sondern zusätzlich beim Fiskus im Rahmen der Steuerfestsetzung.

 

Hallo, @onra , würde unsere geschätzte Luise auf dem weiten Steuerfelde diesen Ablauf so in etwa bestätigen?

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Hallo @stocksour,

......Luise meint, dass dieses spezielle weite Feld genau so zu beackern sein müsste.....:).

 

LG und immer eine Anlage KAP im Ärmel

onra

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Moin, Moin.

 

Feines Arbeiten hier!

 

@stocksour: WISO kann ich die punkte “trägst die Summe in die Anlage KAP, Zeile 15 ein, natürlich nicht ohne oben auf Seite 1 des Mantelbogens das Kreuzchen bei "Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" zu setzen” in meiner Steuersoftware nicht finden?

 

Aber das gehört glaube ich nicht hier her.

Werde für das Jahr die Nummer in Papierform or whats so ever einreichen.

 

Vielen Dank für Eure klasse Hilfe, werde bestimmt mal wieder nerven kommen.

 

Liebe Grüße, PeterPaulMary

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