abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verlust mit Thomas Cook Group

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 18
Registriert: 10.12.2015

Moin, Moin.

 

2019 erlitt ich “Schiffbruch” mit der Thomas Cook Group (WKN A0MR3W).
Der Bestand wird immer noch in meinem Depot geführt. In dem Steuerbescheid von Consors war dieser “Verlust” bisher nicht aufgeführt.
Bestehen Möglichkeiten, diesen “Verlust” irgendwie geltend zu machen oder zu nutzen? Steuererklärung für 2019/ 20 ist noch nicht erstellt.
Habe hier gelesen, das die Aktie erst ausgebucht werden muss oder ist dieses jetzt schon beim Finanzamt geltend zu machen. Wie verhält sich das? Wann passiert so eine "Ausbuchung"?

 

Da die Aktie nicht mehr gehandelt wird: Besteht die Möglichkeit, diesen Bestand an eine mir bekannt Person für einen symbolischen Preiß zu veräußern (Übertragen) um somit einen steuerlich absetzbaren Verlust zu erzeugen? Wenn ja: Wie funktioniert so ein Übertrag?

 

Habt Ihr vieleicht Ideen, was ich am besten tun sollte? Wäre Euch sehr dankbar.

 

Danke und Grüße an Euch!

0 Likes
19 Antworten 19

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 18
Registriert: 10.12.2015

Moin, Moin.

Bin da nun dran an der besagten Erklärung.

WISO finde ich besagte KAP Zeile 15 nicht? Oder handelt es sich um die hier makierte Zeile?

PeterPaulMary_0-1645537428713.png

 

Frage, weil dort "Einkünfte aus Veräuserung" steht.

Wenn ja, ist hier der damalige Kaufpreiß einzutragen oder muss da noch etwas gegen gerechnet werden?

P.S.: Datum 31.12.19 ist nur ein "Planspiel".

 

Danke und Grüße

 

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3867
Registriert: 21.07.2017

@PeterPaulMary :

An dieser Stelle bist Du falsch, es sei denn, Du hast vom FA früher bereits einen Feststellungsbescheid bekommen, wovon ich nicht ausgehe.

Die Anlage KAP findest Du in gängigen Steuerprogrammen im Bereich "Einkünfte aus Kapitalvermögen"; eventuell wird das Formular erst sichtbar, wenn Du Kapitalerträge erklärst.

Warte erst einmal ab, bis Du Ende März Deine Steuerbescheinigung in der Hand hast. Darauf steht als Benutzerführung auch, welche Beträge in welche Zeile der Anlage KAP gehören.

Findest Du in der Steuerbescheinigung den Verlust aus der Wertlosausbuchung Deiner TC-Aktien, übernimmst Du den Betrag in die

Zeile 15:

"Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung,
Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG
25 oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG"

Findest Du den Verlustbetrag nicht auf der Steuerbescheinigung, trägst Du den errechneten Verlust in die gleichlautende Zeile 25 ein; nach den im Spätsommer '21 aktualisierten Steuerhinweisen der CB hier ist dies für das Steuerjahr 2021 die anzunehmende Variante.

 

Dein Finanzamt wird den Verlust mit Deinen in der Anlage KAP Zeile 8 "In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen" einzutragenden Aktiengewinnen '21 verrechnen - begrenzt auf EUR 20.000.- .

 

So müsste es - selbstverständlich vollkommen unverbindlich !!! - laufen. Ich bin kein Mitglied der steuerberatenden Zunft.

 


Autorität
Beiträge: 2207
Registriert: 12.01.2019

Hallo @stocksour ,

...sehr schön, sieht Luise dito....

LG+

onra


Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 18
Registriert: 10.12.2015

Moin, Moin.

Hab nun alles zusammen und ran ans Werk:

WISO finde ich nur diese vermaledeite Zeile 25 nicht!!

Mit Tante Gockel ein Steuerformular gesucht, dort ist die Zeile ja vorhanden....

War schon am verzweifeln, aber: Hin und her macht nicht nur Taschen leer, nein es findet sich auch ein Korn.

Habs nun.

 

Eine blöde Frage hab ich noch: Der "errechneten Verlust" ist der Kurswert, denn ich beim Kauf ohne Provision und Grundgebühr bezahlt habe, oder?

Oder können hier die Provision und Grundgebühr mitsammt der Gebühr für die Wertlosausbuchung aufgeschlagen werden?

 

 

Vielen, vielen Dank für die super und freundliche Unterstützung, echt Klasse!

 

Bis zum nächsten mal!

 

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3867
Registriert: 21.07.2017

Der "errechnete Verlust" sind die Anschaffungskosten, und diese beinhalten die Kosten des Kaufs.

Die Kosten der Ausbuchung dagegen sind mit der Werbungskostenpauschale (51.- des Sparerpauschbetrags von 801.- ) abgegolten.

0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 18
Registriert: 10.12.2015

Moin, Moin.

 

Ich muss leider nochmal nerven:

 

Bin gerade an der Steuer für 2021, hab das letztes Jahr leider schleifen lassen.

Ich nutze hier wieder das bekannte Steuerprogram.

 

Bei “Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7)” und “Davon Gewinne aus Aktienverkäufen (Zeile 8)” liegen beide Werte erheblich höher als mein Eintrag in Zeile Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (Zeile 15)”

 

“Kapitalertragsteuer (Zeile 37)” liegt ebenfalls höher als Verlust aus “Uneinbringlichkeit”

 

Wenn ich nun “ausführen” wähle verringert sich meine vorherige ermittelte Forderung zwar in eine Erstattung, dieser Betrag entspricht aber nicht der Summe die ich durch die Wertlos Ausbuchen der Aktie verloren habe.

 

Meine Denke wäre, da Erträge und die Ertragssteuer höher waren, müsste doch der gesamte Verlust erstattet werden oder liege ich hier falsch?

 

Ein Ahnungsloser würde sich über eine Antwort von Euch freuen!

 

Vielen, vielen Dank, Grüße und einen schönen Abend, PeterPaulMary

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3867
Registriert: 21.07.2017

@PeterPaulMary :

Ein Verlust wird NIE in Form einer Zahlung erstattet, allenfalls mit Gewinnen verrechnet, was zu einer Steuererstattung führen kann.

Beispiel (KESt. 25%; vereinfacht ohne Soli, ohne KiSt, ohne FSA, ohne Verlustvortrag):

a) 4.000.- zu versteuernder Gewinn 

=> KESt. 1000.-

b) 4.000.- Gewinn ./. 2.000.- Wertlosausbuchung Th. Cook =  2.000.- zu versteuernder Gewinn

=> KESt. 500.-

Die Depotbank hat nach a) pflichtgemäß 1.000.- KESt. abgeführt.

Dein Steuerprogramm - und danach hoffentlich auch Dein Finanzamt - korrigiert nach b) , und zwar nicht um die 2.000.- Verlust aus der Wertlosausbuchung, sondern um die durch diesen Verlust um 500.- geringere KESt..

Kurz: Je 1 Euro Verlust bekommst Du 0,25 EURO rückerstattet.

 

Übrigens:

Mit der "Denke", das FA würde Verluste "bretto für nutto" erstatten, bist Du nicht allein:

"Der Chef setzt alles von der Steuer ab!!!"

Dabei mindern die Kosten des "Geschäftsgefährts" oder des "Geschäftsessens" nur den Gewinn, auf den er Steuern zahlen muss.

 


Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 18
Registriert: 10.12.2015

Super.

Wie immer, hier werden sie geholfen!

Besten Dank, Klasse.

Grüße

 

0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 18
Registriert: 10.12.2015

Moin.

Und nochmal ich....

Ich habe dem FA neben der KAB auch die JAHRESSTEUERBESCHEINIGUNG der Depobank, den Beleg über den Kauf und den Beleg über die WERTLOSAUSBUCHUNG übermittelt.

Das FA vordert jetzt nach Einreichung der Unterlagen noch folgendes:

"Bedauerlicherweise fehlen die Ermittlung und die Nachweise zu den Verlusten aus uneinbringlichen Kapitalforderungen mit und ohne Steuerabzug "

Habt Ihr eine Vorstellung was damit gemeint ist?

 

Herzliche Grüße!

 

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3867
Registriert: 21.07.2017

@PeterPaulMary :

Möglicherweise enthält Deine Anlage KAP nicht alle Deine Steuerbescheinigungen, falls Du mehrere Bankverbindungen hast.

Möglicherweise ist Deine Anlage KAP an irgendeiner Stelle nicht plausibel.

Möglicherweise hätte das Finanzamt gerne eine nachvollziehbare Darstellung, die ihm keinen großen Aufbereitungsaufwand abverlangt.

 

Rufe doch einfach unter der Nummer auf dem "Bedauerlicherweise ..."-Schreiben an.

0 Likes
Antworten