Moin, Moin. Ich muss leider nochmal nerven: Bin gerade an der Steuer für 2021, hab das letztes Jahr leider schleifen lassen. Ich nutze hier wieder das bekannte Steuerprogram. Bei “Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7)” und “Davon Gewinne aus Aktienverkäufen (Zeile 8)” liegen beide Werte erheblich höher als mein Eintrag in Zeile “Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (Zeile 15)” “Kapitalertragsteuer (Zeile 37)” liegt ebenfalls höher als Verlust aus “Uneinbringlichkeit” Wenn ich nun “ausführen” wähle verringert sich meine vorherige ermittelte Forderung zwar in eine Erstattung, dieser Betrag entspricht aber nicht der Summe die ich durch die Wertlos Ausbuchen der Aktie verloren habe. Meine Denke wäre, da Erträge und die Ertragssteuer höher waren, müsste doch der gesamte Verlust erstattet werden oder liege ich hier falsch? Ein Ahnungsloser würde sich über eine Antwort von Euch freuen! Vielen, vielen Dank, Grüße und einen schönen Abend, PeterPaulMary
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