abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuerbescheinigung 2018

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 67
Registriert: 16.06.2014

die Consorsbank hat mit Rundschreiben informiert, dass die Steuerbescheinigung 2018 nun online ausgedruckt werden kann. Jetzt kommt wieder im Bereich Steuerbescheinigung die Frage, wollen Sie die Steuerbescheinigung 2018 beantragen ?

 

Muss diese auch beantragt werden wenn sie online ausgedruckt wird, oder nur wenn sie per Post zugestellt werden soll ?

174 Antworten 174

Community Manager
Beiträge: 369
Registriert: 07.11.2018

Hallo @Robert22,

 

vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ihnen ebenfalls alles Gute für das neue Jahr.

Es besteht leider keine Möglichkeit, die Jahressteuerbescheinigung für 2018 früher zugestellt zu bekommen.

Viele Grüße


CB_Linda
Community-Moderatorin

0 Likes

Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo @NiciG,

es ist nicht notwendig, die Steuerbescheinigung online anzufordern. Sie wird Ihnen automatisch, sobald sie verfügbar ist, im 2. Quartal in Ihr OnlineArchiv gestellt.

Viele Grüße

CB_Petra
Community-Moderatorin

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 6
Registriert: 13.11.2015

@CB_Petra

Vielen Dank für diese Info.

Allerdings hatte ich nicht nach der Notwendigkeit gefragt. Es ging vielmehr darum, zu ergründen, ob die Anforderung auf diesem "alten" Weg die Zusendung evtl. beschleunigen könnte, falls man die Bescheinigung eben schon vor dem 2. Quartal benötigt.

 

0 Likes

Autorität
Beiträge: 4638
Registriert: 06.02.2015

@NiciG

Diese Frage wurde von @CB_Linda hier beantwortet.

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 6
Registriert: 13.11.2015

@immermalanders

ich weiß das - aber die Kollegin oben wohl nicht ....

 

Aber um es abzukürzen: Bei mir bestehen keine Unklarheiten mehr 🙂 Bitte an mich also keine weiteren Tipps.

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

@NiciG:

Verschwindest Du jetzt wieder höflich für drei Jahre in der Versenkung?

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

An alle, die schon mal mit der Steuererklärung 2018 beginnen und sich die Anlage KAP für später aufheben wollen:

 

Die Elster-Produkte sind seit ein paar Tagen auf www.elster.de zum Gratis-Download verfügbar.

0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 9
Registriert: 01.09.2018

Also es für mich völlig unverständlich, warum Cortal Consors für die Steuerbescheinigung 2018 sich evtl. bis zum Ende des 2. Quartals 2019 Zeit nimmt! Von anderen Banken habe ich bereits jetzt (15.01.2019) die Steuerbescheinigung. Soweit ich weiß, ist man als Privatperson verpflichtet seine Steuererklärung bis zum 31.05.2019 abzugeben - sonst kann man Zwangsveranlagt werdern.

Ein Anruf bei der Hotline brachte leider keinerlei Erklärung zu diesem Umstand. "Es dauert eben so lange - warum kann ich ihnen nicht sagen" Das empfinde ich als "schwach" und einer weltweit aktiven Bank als nicht würdig.

Wäre nett zu diesem Umstand eine Rückmeldung zu erhalten.

Vielen Dank


Autorität
Beiträge: 4638
Registriert: 06.02.2015

@PsychoFoerster

Sind denn in der Steuerbescheinigung der anderen Banken auch schon alle Erträge der Fonds und ETF bekannt? Wenn ja, dann haben die Emittenten dieses Jahr wohl Überstunden gemacht um die Zahlen sofort zu übermitteln.

Die Fristen zur Abgabe der Steuererklährung ändern sich ab 2019 (für das Steuerjahr 2018). Für Bürger, die ihre Steuererklärung selber anfertigen, verlängert sich die Abgabefrist um 2 Monate vom 31. Mai auf den 31. Juli des Folgejahres, d.h. erstmals für das Jahr 2018 bis zum 31.7.2019 (§ 149 Abs. 2 AO). Lässt man diese Frist tatenlos verstreichen, wird das Finanzamt in einem Bescheid das Zwangsgeld festsetzen. Falls Sie zum ersten Mal keine Steuererklärung abgegeben haben, beträgt das Zwangsgeld üblicherweise zwischen 100 und 500 Euro. Es sind aber bis zu 25.000 Euro möglich. Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit soll bei der Bemessung eine Rolle spielen. Gibt man die Steuererklährung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres ab, wir ein Verspätungszuschlag fällig. Dieser beträgt dann pro angefangenem Säumnis-Monat 0,25 Prozent der um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten Steuer, mindestens aber 25 Euro monatlich.

 

Quellen: www.lohnsteuer-kompakt.de, finanztip.de


Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

@PsychoFoerster:

Bist Du sicher, dass es sich bei Den von Dir erwähnten Dokumenten um Steuerbescheinigungen handelt, und nicht um den letzten Kontoauszug für das Jahr 2018, auf dem Deine Zinserträge, ggfs. mit den abgeführten Steuerbeträgen, ausgewiesen sind?

 

Keine meiner 4 Online-Bankverbindungen hat die Steuerbescheinigung vor dem Q2 avisiert, und bei meiner roten kann ich das Jahr 2018 noch gar nicht für die Beantragung der Steuerbescheinigung anwählen.

 

Von meiner Bausparkasse kamen bisher ebenfalls noch nichts.

Antworten