die Consorsbank hat mit Rundschreiben informiert, dass die Steuerbescheinigung 2018 nun online ausgedruckt werden kann. Jetzt kommt wieder im Bereich Steuerbescheinigung die Frage, wollen Sie die Steuerbescheinigung 2018 beantragen ?
Muss diese auch beantragt werden wenn sie online ausgedruckt wird, oder nur wenn sie per Post zugestellt werden soll ?
S.g.D.u.H,
hiermit beantrage ich die Steuerbescheinigung 2018 und bitte dass ich so bald wie möglich erhalte.
Mfg
Eine Beantragung der Steuerbescheinigung ist über die Community nicht möglich und auch ab dem Steuerjahr 2018 nicht notwendig. Die Community ist öffentlich und die Moderatoren haben keinen Zugriff auf die Kundendaten. Die Steuerbescheinigung wird ab Steuerjahr 2018 digital ins OnlineArchiv gestellt. Die Information, dass die Steuerbescheinigung nur noch ins OnlineArchiv eingestellt wird, hat Consors am 13. Dezember 2018 als wichtige Information ins OnlineArchiv gestellt. Wer diese in Papier benötigt, hätte bis Ende Januar ein entsprechendes Formular an Consors schicken müssen, was auch in diesem Schreiben steht.
Manchmal frage ich mich, ob die (wichtigen) Dokumente im OnlineArchiv überhaupt gelesen werden.
Hallo,
...für all die, die so ungeduldig auf ihre Steuerbescheinigung 2018 warten.......
An den Erträgen für die Anlage KAP wird die Erwartungshaltung einer satten Steuererstattung für 2018 meist wohl nicht liegen, oder?
Schon mal darüber nachgedacht, einfach mal einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen, um eine vorzeitige und ungefähre Verrechnung mit laufendem Einkommen zu erwirken. Dann erhält man die "Steuererstattung" durch die Eintragung eines mehr oder weniger fetten Freibetrages bereits monatlich im voraus. Seit einigen Jahren kann man die Anträge auch für 2 Jahre im voraus stellen und übernimmt die Daten, wenn sich nicht großartig viel ändert, dann in die nächsten Jahre durch erneute Antragstellung beim FA.
Das ganze ist nicht sonderlich viel Papierkram, zumal man in den Folgejahren meist einen "Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" stellen kann, wenn sich nichts dramatisches an der Einkommenssituation ändern sollte.
Vorteil: Man kann sich etwas gedukdiger bei zukünftigen Steuererklärungen zeigen, das entspannt sicherlich.......
Der dann zu erstattende Betrag ist dann sowieso nicht mehr besonders groß, wenn man
die Antragstellung optimal bis suboptimal betrieben hat.
Grüße
onra
Hallo NiciG,
.......immerhin warten alle nicht auf Samuel Backetts Godot, sondern nur auf die Steuerbescheinigung. Im Gegensatz zu Godot, auf den gewartet wird, aber niemals auftaucht und durch Boten angekündigt wird, dass er bald kommen würde, aber letzlich nicht kommt, ist die Sache mit der Steuerbescheinigun literarischer Realismus- Das Ding kommt auf jeden Fall in Q2/2019.............
LG
onra
Hallo, @onra ,
dieser thread ist inzwischen emotional recht aufgeladen und seine Halbwertszeit schon ziemlich abgelaufen.
Der von Dir neu eingebrachte Aspekt - da hat @NiciG schon recht - führt doch arg weg vom Thema und wäre in einem eigenen thread, Steuergestaltung oder so ähnlich, besser aufgehoben.
Ein thread mit "Steuer ..." geht immer!
@onra: Es geht den meisten wohl weniger darum, irgendwie früher an Geld zu kommen, sondern einfach darum, dass es manch einem ein gutes Gefühl gibt, wenn man die Steuererklärung "weg" hat.
Ich selbst z.B. habe bei drei Banken Depots. Eine hat die Steuerbescheinigung am 22.2. geschickt, eine am 11.3., und die Consors zieht dann in "Q2" nach (also z.B. Ende Juni). Da mir neben ebendieser Steuerbescheinigung von der Consors keine weitere Unterlage fehlt (auch nicht für die anderen Anlagen außer KAP), könnte ich die Steuererklärung für 2018 schon heute abend "eintüten". Stattdessen wabert Sie hier weiterhin diffus als unfertige Aufgabe rum. Sowas nervt mich und manch andere Leute einfach. Seien Sie doch froh, dass Sie nicht dazugehören.
Ob und wie lange ich dem Finanzamt ein paar Kröten zinsfreien Kredit zur Verfügung stelle, interessiert mich in dem Zusammenhang eigentlich weniger.
Hallo,
....was hindert dich daran, die Steuereklärung abzugeben und für CB die kopierten Daten aus den Verlustverrechnungstöpfen vom 31.12.2018 in der Anlage KAP anzusetzen. Dann ist die Erklärung schon einmal 'raus; ggfs. dann nur noch nach Aufforderung des Finanzamts die Steuerbescheinigung nachreichen und gut ist........
Wenn man die entsprechenden Daten für die aktuelle Steuererklärung nicht haben sollte, dann mal für nächstes Jahr einplanen......
Und wenn es nur um ein "paar Kröten" gehen sollte, um so besser........
LG
onra
ich bitte Sie mir mitzuteilen, wo ich die Steuerbescheinigung 2018 finde.
Freundliche Grüße