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Steuerbescheinigung 2018

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
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die Consorsbank hat mit Rundschreiben informiert, dass die Steuerbescheinigung 2018 nun online ausgedruckt werden kann. Jetzt kommt wieder im Bereich Steuerbescheinigung die Frage, wollen Sie die Steuerbescheinigung 2018 beantragen ?

 

Muss diese auch beantragt werden wenn sie online ausgedruckt wird, oder nur wenn sie per Post zugestellt werden soll ?

174 Antworten 174

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Hallo,

.....das hat @immermalanders schon weiter oben im Thread dargestellt, das Ding kommt wohl in Q2/2019. Der Hinweis mit den Verlustverrechnungstöpfen zum 31.12.2018 (Lupe: dann Daten von KapSt, Ki-St., Soli...)war nur ein zarter Hinweis darauf, dass, wenn es brennt, man die Steuererklärung auch eher abgeben und die Steuerbescheinigung der CB dann später nachreichen könnte. Wahrscheinlich wird das FA auf die Steuerbescheinigung betsehen, die man dann ja nachreichen können sollte. Aber der Steuerkram, der sowieso erst einmal beim FA auf Eis liegt, wäre schon einmal eingetütet.......

 

LG

onra

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
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Ich habe den Eindruck, dass Neulinge  mit den immer gleichen Fragen nach der Steuerbescheinigung  die Community nur ärgern wollen. 

 

Meine Empfehlung an die Werner Lahanns und Co Beiträge:

Nicht mehr antworten.  Vielleicht nur ein paar Smiley (Zunge)Smiley (zwinkernd)Frustrierte SmileyLachender SmileyHerz

 

MFG 

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
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Hallo,

....habe auch die Befürchtung, dass der Recherchewille häufig gegen Null geht. Und jährlich grüßt das Murmeltier......:)

 

LG

onra


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Das immer wiederkehrende und beharrliche darauf hinweisen, dass man die Steuerbescheinigung ja eigentlich garnicht braucht, ist aber genau so ein "Murmeltier". 😉

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
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Hallo wombinchen,

 

.....es hat hier soviel ich lesen kann niemand behauptet, dass man die Steuerbescheinigung nicht brauchen würde.......

Es war lediglich ein helfender Versuch, etwas Wind aus den Segeln zu nehmen und etwas mehr Gelassenheit walten zu lassen......

 

LG

onra

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Die Verwirrung und mehrfach Frage finde ich überhaupt nicht seltsam.

Nicht nur mir wird die Consorsbank mit dem berühmten Schreiben vom 13.12.2018 die phantastische Mitteilung gemacht haben:

 

"... in Zukunft stellen wir Ihnen die Bescheinigung elektronisch zur Verfügung. In Ihrem OnlineArchiv sehen Sie künftig den neuen Dokumenttyp »Steuerdokumente«. Unter dem Datum 31. Dezember des betreffenden Jahres finden Sie Ihre Steuerbescheinigungen zusammen mit Ihren Erträgnis-Aufstellungen. Unser Service ist für Sie natürlich kostenlos."

 

Welcher Service ?

Also die Jahres-Steuerbescheinigung für 2018 befindet sich demnach seit dem 31. Dezember in meinem OnlineArchiv.

 

An keiner Stelle habe ich bisher eine allgemeine Information der Verantwortlichen (Bank) erhalten noch gelesen. Angebracht wäre hier eigentlich eine Entschuldigung oder zumindest eine allgemeine freundliche Information, dass sich für 2018 das Datum verschoben hat bis ins 2. Quartal 2019.

 

Dass die Kunden zurecht verärgert und irritiert sind, darum sollte sich auch die Bank kümmern. Dies sollten nicht andere Kunden hier im Forum abbekommen. Von der Bank beauftragte/bezahlte Moderatoren sind allerdings m.E. die richtigen Ansprechpartner.


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@sminmo3 

 

Du hast das Schreiben missverstanden. Die Steuerbescheinigung sollte nicht am 31.12.2018 im Online-Archiv erscheinen. Sie wird, wenn sie irgendwann mal kommt, das Datum 31.12.2018 tragen und nur mit einer Umstellung des Suchzeitraums gefunden werden können. Frustrierte Smiley

 

Solange sie mit der Post kam war das Datum ja noch egal. Man musste dann nur die Erträgnisaufstellung im Online-Archiv suchen.

 

Da Consors ab und zu mal Schreiben zurückdatiert empfiehlt es sich, gelegentlich den Beginn der Suche weit zurückzusetzen, damit man nichts übersieht.


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Liebe Sigrid,
wenn dann hat die Bank sich absichtlich so ausgedrückt, dass Sie notfalls mit deiner Argumentation raus kommt. Deine Erklärung ist schön und es ist mehr als offensichtlich, das die Consorsbank so vorgeht, wie du beschreibst. Das ist allerdings alles andere, als Best Practice und du bringst das dann als Pro-Bank-Argumentation unter die Leute. Es ist möglich, in wenigen Worten klare Fakten zu schaffen. Es ist auch möglich, mit etwas mehr Worten die Fakten aufzuweichen. Es bleibt dann jedem selbst überlassen, wo er klare (wahre) faktische Information möchte und wann Unterhaltungsliteratur. Für mich ist das, was du schreibst letztendlich irrelevant für meine Kontoführung. Da benötige ich klare Zahlen, das Finanzamt auch. Dem werde ich mal deinen Vorschlag unterbreiten, so doch zukünftig generell mit Dokumenten zu verfahren. Freue mich jetzt schon auf die Antwort des Finanzbeamten, der meinen Brief lesen wird 🙂

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Hallo,

 

.....vielleicht ist die Elster-Lektüre zu Anlage KAP im Link für den ein oder anderen hilfreich .....

ansonsten warten auf Q2/2019, alles andere wäre für 2019 waste of time.....

https://www.elster.de/elsterweb/attachments/privatpersonen

/Merkblatt_ELSTER_Einzureichende_Belege.pdf

 

LG

onra

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
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@sminmo3:

Ich versuche krampfhaft herauszufinden, WAS in @Sigrid_W 's Beitrag Dich zu Deinem cholerischen Rundumschlag gereizt hat. 

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