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Stammdaten bestätigen - Gehalt/Vermögen?

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
Regelmäßiger Autor
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Hallo,

 

ich kann ohne Gehalts- oder Vermögensangaben meine Stammdaten nicht bestätigen.

Wo kann ich die gesetzliche Grundlage für diese pauschale Abfrage einsehen?

 

Vielen Dank und viele Grüße

8 Antworten 8

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@xoxo :

Am besten schaust Du ins

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)

dort Abschnitt 3, Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden. §§ 10-17.

Das ist auch die Arbeitsgrundlage der Geldwäschebeauftragten der zu KYC (=Know Your Customer) "Verpflichteten".

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
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Hallo @xoxo,

bezüglich Ihrer Frage zur Abfrage der Vermögensangaben hat Sie @stocksour bereits auf den richtigen Weg geführt.
Hierzu möchten wir Ihnen jedoch noch einige allgemeine Hinweis geben:

Als Kreditinstitut verwenden wir personenbezogene Daten, um verschiedenen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten nachzukommen. Nach Art. 6 Abs. 1 Lit. c DSGVO ist die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung zulässig. Hierzu zählt unter anderem das französische und deutsche Geldwäschegesetz. Für uns sind die gesetzlichen Vorgaben beider Länder bindend.

Wir holen daher die notwendigen Informationen zur Herkunft von Vermögen von unseren Kunden ein. Dies machen wir, um unserer Pflicht zur Geldwäschebekämpfung wirkungsvoll nachkommen zu können. Die Vorgaben gelten für Neukunden und Bestandskunden in gleicher Weise.

Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden Sie insbesondere in § 10 GwG Abs. 1 Nr. 5 und § 15 GwG Abs. 4 Nr. 2.

Ihre Daten werden für Prüfungen im Bereich der Kundenbetreuungsprozesse, sowie zur Geldwäsche- bzw. Embargo- und Sanktionsprüfung genutzt.

Wir hoffen, dass diese Informationen zum Verständnis der Abfragen beitragen.

Einen guten Start in die Woche!

CB_Mine
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
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Wahrscheinlich bin ich dumm, bitte entschuldigt mein Nachfragen ... die consorsbank erstellt ein Gehalts und Vermögensregister jedes Kunden an um dann z.B. bei Kreditanträgen etc. darauf zuzugreifen?

 

Oder wie darf ich "Ihre Daten werden für Prüfungen im Bereich der Kundenbetreuungsprozesse[...] genutzt." verstehen?

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
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@xoxo :

Du kannst auch unter AGB Ziffer 11, "Mitwirkungspflicht des Kunden" nachlesen.

 

Dazu schrieb mir meine Fremdbank "XYZ" schon im Sommer 2020 wesentlich ausführlicher:

(...)

"Die XYZ stellt im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung sicher, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen über den Kunden und gegebenenfalls über den wirtschaftlich Berechtigten, über deren Geschäftstätigkeit und Kundenprofil und – soweit erforderlich – die Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte im angemessenen zeitlichen Abstand aktualisiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, an dieser Aktualisierung mitzuwirken und auf Anforderung der XYZ etwaige Änderungen mitzuteilen.

Auf Anforderung der XYZ ist der Kunde verpflichtet, die Herkunft seiner Vermögenswerte und seines Vermögens mitzuteilen. Die XYZ ist berechtigt, vom Kunden diesbezüglich Nachweise anzufordern.
Etwaige Änderungen der Herkunft der Vermögenswerte sind der XYZ unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, der XYZ jede Änderung seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens, seiner Adresse, seines Beschäftigungsverhältnisses, seiner Telefonnummer sowie seiner E-Mail-Adresse mitzuteilen.“(...)

 

Und:

Für die eher banalen Zwecke, die Du anführst, braucht es kein GWG. Dafür hat bei jeder Bank schon immer die Kreditprüfungsabteilung gereicht, notfalls unter Zuhilfenahme von Schufa & Co.


Regelmäßiger Autor
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Gibts noch ne Antwort seitens der Bank, in der Popup Meldung wird ja auch nicht drauf eingegangen dass diese Angaben gesetzlich notwendig sind - warum?


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Registriert: 05.10.2021

Hallo @xoxo,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Meine Kollegin, CB_Mine, hat etwas weiter oben in diesem Thread bereits Stellung zu der Thematik genommen und ist ausführlich auf die gesetzlichen Vorgaben eingegangen.

Viele Grüße

CB_Evelin
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Ich habe mir die Paragraphen angeschaut.

So wie ich das lese, bezieht sich das ausschließlich auf Transaktionen die ich über die Bank mache. 

Die Consors kann jederzeit nachfragen, woher das Geld kommt das auf die Konten bei der Consorsbank eingeht, damit habe ich kein Problem. Die Consorsbank sollte es aber nicht interessieren wieviel Geld ich noch bei anderen Banken habe. Dafür ist dann wieder die jeweilige Bank zuständig.

 


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Hallo @xoxo,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Ich kann verstehen, dass das Thema Fragen bei Ihnen aufwirft. Wir fragen jedoch nach den Daten, um verschiedenen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten nachzukommen.

 

Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Lit. c DSGVO) ist die Verarbeitung dieser Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung rechtmäßig.

 

Zum Beispiel müssen wir die Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erfüllen. Damit wir unserer Pflicht zur Geldwäschebekämpfung effektiv nachkommen können, fragen wir nach der Herkunft von Vermögen.

 

Die gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere §10 GwG Abs. 1 Nr. 5 und § 15 GwG Abs. 4 Nr. 2.

 

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit klären konnte.

 

Viele Grüße

 

CB_Susan
Community-Moderatorin

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