Hallo,
eine Frage:
Danke.
Hallo @LangerGerd,
...Xetra-Gold ist eine Inhaberschuldverschreibung; im Falle einer Insolvenz wäre das verwahrte Gold
Teil der Insolvenzmasse, da kein Sondervermögen; weitere Antworten dazu solltest du hier finden ------->
"wäre das Xetra-Gold (ETC) Teil der Insolventmasse"
Frage bei wessen Insolvenz?
Klar bei Insolvenz des Emittenten (Deutsche Börse Commodities), dann dort Insolvenzmasse.
Aber was ist bei Insolvent meiner Depotbank (Consors)? Dann das Zertifikat Teil der Insolvenzmasse, oder mein Sondervermögen?
ETFs im Depot sind dann Sondervermögen. Und ETCs??
Geld auf Tagesgeld- und Referenzkontor sodann Teil der Insolvenzmasse, aber bis 100.000 Euro "geschützt", dennoch nicht mein Sondervermögen.
Oder?
Hallo @LangerGerd,
...sorry für das Mißverständnis. Wenn deine Depotbank pleite gehen sollte, dann gilt wohl ------->
ETCs sind börsengehandelte Wertpapiere, die es Anlegerinnen und Anlegern ermöglichen, in Rohstoffe zu investieren. ETCs sind Schuldverschreibungen, eine Sonderform von Zertifikaten.
Also die beruhigende Nachricht: Die Wertpapiere gehören immer dem Anleger und nicht dem insolventen Depot-Anbieter. Dieser ist vertraglich nur für die treuhänderische Verwaltung der Wertpapiere zuständig. Im Falle einer Pleite gelten sie als Sondervermögen. Das bedeutet: Wertpapiere fallen nicht in die Insolvenzmasse, sondern gehören weiterhin dem/der Anleger/-in.
Danke.