Hallo, Uwe,
Deinen Verlustverrechnungstopf kannst Du nicht auf Euer zukünftiges Gemeinschaftsdepot übertragen, da beim Übertrag der Wertpapiere ein "Gläubigerwechsel" (von DU auf DU+Ehepartner*in) stattfindet, also kein Übertrag auf die absolut identische Person erfolgt.
"Retten" kannst Du Deinen VVT, indem Du eine Verlustbescheinigung (spätestens bis zum 15.12. eines Jahres) beantragst, mit welcher Du die Verluste bei Deinem Finanzamt als Verlustvortrag vormerken lassen kannst. Dieser Verlustvortrag wird dann zeitversetzt beim FA über die nächste(n) Steuererklärung(en) mit in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesenen Gewinnen abgebaut, sofern Ihr sie in der Anlage KAP erklärt.