Hallo zusammen,
da die Kommunikation mit dem Nachlass nicht die Beste ist (was die Dauer angeht/lediglich per Email/Brief, keine Telefon-Nr.) hier ein paar Fragen welche mich brennend interessieren:
Den Wertpapierbestand des Erblassers will ein Erbe nach Erbquote verkaufen, der andere Erbe will seinen Teil des Wertpapierbestands auf sein Depot übertragen lassen. Geht das?
Kann man auch nur einzelne Positionen übertragen (an alle), und den Rest verkaufen?
Auf dem Formular von Consors heißt es übersetzt "entweder oder" möglich. Soll heißen alles wird an die Erben übertragen oder Verkauf aller Wertpapierbestände.
Danke im voraus und viele Grüße
Ich kenne das Formular (zum Glück oder leider?!?!) nicht.
Der wichtigste Punkt für mich ist zuerst - wie ist euer Verhältnis untereinander. Gut, vertraut ihr euch oder gibt es Quertreiber?
Wenn ihr euch gut versteht, dürfte es nicht schwer sein, eine für alle tragbare einfach Lösung zu finden. Ansonsten .......
Einige Fragen sind mir schon mal nicht ganz klar. "Den Wertpapierbestand des Erblassers will ein Erbe nach Erbquote verkaufen" - also der Erbe will sein Drittel oder sein Viertel von jedem Bestand?? Und der Rest soll bleiben??
Wenn ihr euch einig wärt wäre es vielleicht eine Lösung, Soviel zu verkaufen, dass der eine sein Geld "in bar" bekommt. Dann ist die Frage, will jeder von den verbliebenen von jeder Position etwas/anteilig oder ließe es sich "verteilen" (einer nimmt alle Allianz, der andere alle BASF).
"Kann man auch nur einzelne Positionen übertragen (an alle), und den Rest verkaufen?" - an "alle" kann man nur übertragen, wenn es ein Gemeinschaftsdepot gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Consors mit einem Auftrag einen Bestand an verschiedene Depots verteilt.
Ich habe hier mal einen internen Übertrag gemacht, da konnte ich die Zahl der zu übertragenden Anteile auswählen. Ich hätte also meinen Bestand splitten können.
Vermutlich ließe sich der gesplittete übertrag mit mehreren zeitlich gestaffelten Depotüberträgen realisieren.
In der Übersicht in der Formularbteilung heißt es doch: "Übertragen Sie einzelne Wertpapiere oder Ihr gesamtes Depot von der Consorsbank zu einer anderen Bank im Inland. "
Bei der Art des Übertrags ist "Erbe" konkret nicht vorgesehen. Tja, und hier bin ich dann mit meinem Latein am Ende :-).
Vielleicht wäre es sinnvoll, sich mal eine halbe Stunde Zeit für ein Telefonat mit der Kundenbetreuung zu nehmen. Es ist sicher nicht der erste Erbfall, der bei Consors bearbeitet werden muss.
Melde dich dann mal, wie es konkret funktioniert (hat) 🙂
Eine Depotübertragung wäre möglich - auch in Teilen.
Ob das Handling auch zeitlich praktikabel ist, ist eine andere Frage. Ist man sich nicht einig, kann das jahre dauern und im Falle eines Crash entstehen auch Fallstricke, an denen das FA die reinste Freude hat.
Aus meinem Fundus mal ein sehr guter Link dazu: Aktiendepot und Erbrecht
Führe dir das mal zu Gemüte und überstürze nichts.
Einen Kontakt zum Kundenservice empfehle ich ausdrücklich!
Und berichte bitte später, wie ihr das gehandelt habt.
Viel Erfolg!
... da die Kommunikation mit dem Nachlass nicht die Beste ist ... [...]
Hallo, @JokerDDD ,
im Klartext bedeutet das wohl, höflich ausgedrückt:
Die Erbengemeinschaft tut sich schwer, für sich selbst bei wichtigen Entscheidungen die gesetzlich vorgeschriebene Einstimmigkeit zu erreichen.
In solchen Fällen ist in der Regel ein klarer Schnitt die beste Lösung. Was beim Geldvermögen wahrscheinlich bestens funktioniert hat, funktioniert analog und erbquotengerecht auch beim ererbten Depot, wenn es liquide gemacht und verteilt wird.
Dies hat den zusätzlichen Vorteil, dass die Erbengemeinschaft sich mangels Zweck quasi formlos im Nichts auflöst, statt wegen ihres theoretischen Ewigkeitscharakters (es sei denn, ein Mitglied klagt die Auflösung ein) über Jahre Geld und Nerven zu strapazieren.
Kurz:
Warum nicht jetzt, notfalls unter Einschaltung eines Notars als Moderator, exakt die Kompromisse freiwillig eingehen, zu denen man u. U. Jahre später sowieso gezwungen wird?
Auch der interne Übertrag auf ein Gemeinschaftskonto kann steuerlich relevant sein, aber dafür fehlen die Details.