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Mehrere Erben: Depotübertrag vs. Verkauf

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Hallo zusammen,

 

da die Kommunikation mit dem Nachlass nicht die Beste ist (was die Dauer angeht/lediglich per Email/Brief, keine Telefon-Nr.) hier ein paar Fragen welche mich brennend interessieren:

 

Den Wertpapierbestand des Erblassers will ein Erbe nach Erbquote verkaufen, der andere Erbe will seinen Teil des Wertpapierbestands auf sein Depot übertragen lassen. Geht das?

Kann man auch nur einzelne Positionen übertragen (an alle), und den Rest verkaufen?

 

Auf dem Formular von Consors heißt es übersetzt "entweder oder" möglich. Soll heißen alles wird an die Erben übertragen oder Verkauf aller Wertpapierbestände.

 

Danke im voraus und viele Grüße

 

 

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Hallo @torxuser,

du schreibst......" Die Erben müssen bei einer Veräußerung von Aktien, die der Abgeltungssteuer unterliegen später bei einem Verkauf den Gewinn versteuern. Deshalb sind Aktien mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten in der Regel auch mit unterschiedlichen Anschaffungswert zu berücksichtigen. Ein und dieselbe Aktie ist am Todestag also unterschiedlich viel wert....."

Es war auch zu Lebzeiten des Erblassers so, dass unterschiedliche Kaufdaten von Aktienpaketen der gleichen Art zu unterschiedlichen Einstandskursen führten, was wiederum bei späterem Verkauf abgeltungssteuermäßig die FiFo-Regel triggert. So ist die gesetzliche Verfahrensweise. Die Erbengemeinschaft tritt nur in die Fußstapfen des Erblassers mit gleichen Spielregeln, die auch für den Erblasser zu Lebzeiten gegolten hätten. Wie ihr das "Problem" als Erbengemeinschaft auflöst, das ist an euch. Die Depotbank befolgt letztlich nur die Spielregeln, die sie selbst nicht ändern kann. Also wäre hier etwas Phantasie gefragt. Schließlich habt ihr ja eine Lösung gefunden.....

 

LG

onra

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@onra

Es macht schon einen enormen Unterschied, ob einen die Abgeltungsteuer allein trifft oder das Depot zwischen Erben aufgeteilt werden soll.  Etwas mehr Hilfe und Information der Consorsbank in solchen Fällen wäre sehr hilfreich. Tatsächlich steht man dann aber sehr allein da und erfährt erstmal nichts dazu.

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Ergänzung: Die Consorsbank will ja auch dauerhaft keine (Nachlaß- )Gemeinschaftskonten. Die steuerliche Zuordnung der Abgeltungssteuer ist bei solchen Konten ja auch kaum möglich.

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Hallo @torxuser ,

....vielleicht mal hier nachlesen, für die nächste Erbschaft....:) ----->

https://www.rosepartner.de/konto-bank-erben.html

oder --->

https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/blog/kontovollmacht-erbengemeinschaft/

 

All the best for the rest.....

onra

 

 


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also, das wichtigste im Erbfall war, wie es übrigens meistens ist: KOHLE!!! Und zwar wollte das Amtsgericht, hier das Nachlassgericht, nach Ausstellen des Erbscheins genau wissen, wie der Kurswert der Wertpapiere am Todestag war, neben der anderen Erbmasse wie zB Auto, Haus (hier war "Verkehrswert" = Verkaufswert!!), Schmuck etc. Das muss ziemlich genau angegeben werden und geht von dort direkt ans Finanzamt. Ebenso wurde das ausgezahlte Sterbegeld sofort dem Finanzamt gemeldet,  das wiederum sofort eine Bescheinigung/ Bescheid schickte. Was ich mit den Wertpapieren machte, interessierte nicht. Jedoch wurden sämtliche Gebühren/ Steuern fällig (bei Veräußerung), die dann in die ESt des jeweiligen Jahres gehen. Die abgebende Bank tritt auf keinen Fall als Verteiler der Erbmasse auf, das ist Aufgabe der Erben... und ´don´t play with the Finanzamt`. 😁😎


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@onra

Die angegebenen Links helfen kein Stück bei der Problematik der Depotaufteilung an Erben. Da werden nur gewöhnliche Geldkonten betrachtet, die üblicherweise kein großes Problem darstellen. Es wird überhaupt nicht auf die steuerlichen Konsequenzen bei der Aufteilung von Wertpapieren, die der Abgeltungsteuer unterliegen, eingegangen. Ist Ihnen nicht klar, das durch das FIFO-Prinzip bei Aufteilung auf mehreren Erben ein Wertpapier aufgrund unterschiedlicher Anschaffungszeiträume nicht den gleichen Wert besitzen?  Wie kann man ein Wertpapierdepot gerecht an die Erben verteilen, ohne diese verkaufen zu müssen? Mir ist klar, das für die Gerechtigkeit ein Erbe aufzuteilen, die Banken nicht zuständig sind. Allerdings bieten diese leider auch keine Hilfe, keine Information und kein Werkzeug, das zu managen. Dabei sollten die Banken doch ein Interesse haben, die Wertpapiere auf neuen Konten weiter zu verwalten.

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Hallo @torxuser ,

...warum so garstig??? Woraus schließt du, dass ich hier etwas nicht verstanden haben sollte (FiFo/unterschiedliche Anschaffungsdaten/unterschiedliche Einstandskurse-----> unterschiedlicher Wert bei Verkauf...)???? Wollte nur helfen....:(.

Es ist doch völlig klar, dass durch die FiFo-Regelung unterschiedliche Einstandskurse von Aktienpaketen gleicher Art mit unterschiedlichem Kaufdatum entstehen und beim Verkauf abgeltungssteuermäßig entsprechend verarbeitet werden, wenn man Teil- oder Gesamtpositionen vertickert. Das sieht bei Sparplänen noch viel viel komplexer aus, wenn man z.B. monatliche Sparraten bedient, da jedes Mal wieder ein neuer Einstandskurs für die entsprechende monatliche Sparrate entsteht, was wiederum bei Verkauf/Teilverkauf die FiFo-Regel triggert. 

Übrigens, abgeltungssteuerliche Konsequenzen gibt es nur bei einem Verkauf. Möchte man die Depotpositionen halten - also nicht verkaufen, dann ergeben sich auch keine abgeltungssteuerlichen Konsequenzen! Lediglich die erbschaftssteuerlichen Konsequenzen abzüglich Freibetrag. Natürlich muss man in zweiter Linie die zwecks späterer Aufteilung relevanten abgeltungssteuerlichen Hintergründe zahlenmäßig ebenfalls am Start haben, ist ja klaro....

Zur abgeltungssteuerlichen Beurteilung bei Verkauf könnte man bei der Depotbank die TAX-Datenblätter beantragen, wie sie auch bei einem normalen Depotübertrag von Wertpapierpositionen auf eine andere Depotbank im Nachgang übertragen werden. Bei Sparplänen wären diese Einstandskursdaten  sehr sehr umfangreich, wenn monatliche Sparraten über Jahre/Jahrzehnte am Start waren.

Am besten wäre natürlich eine testamentarische Verfügung des Erblassers gewesen, aus der hervorgeht, wer welche Depotpositionen erben soll. Damit wäre klar, was auf ein anderes Depot der jeweiligen Teilerben übertragen werden könnte. Klar, ist vergossene Milch....

Sorry, habe gerade erst die ganze Thread-Baum-Historie gelesen; das Erbengemeinschaftsproblem/CB hat sich ja mittlerweile aufgelöst..., dann wäre der untere Link ja auch nicht mehr weiter wichtig....

---->

https://www.vermoegenszentrum.de/wissen/wertpapiere-im-nachlass-aktien-vererben-und-verschenken?gad=...

 

Und es kann bei einer bestehenden Erbengemeinschaft noch lustiger werden ------>

https://www.steuern.de/erbengemeinschaft-steuer

 

LG+

onra

 

 

 

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@onra:

Garstig? Nein, aber der vorherige Beitrag ging ja völlig an der Problemstellung vorbei. Geldkonten waren gar nicht gemeint. Es geht ja um Wertpapierdepots und mehrere Erben, wenn die Wertpapiere später (also nicht beim Übertrag auf die Erben) bei einem Verkauf unterschiedlich steuerlich belastet werden.  Das wurde nun klargestellt. Es bleibt mir unverständlich, warum die Consorsbank hier nicht mit Informationen hilft. Auch die Formulare, die standartmäßig zugesandt werden sind dazu eher unpassend. 

Die Aussage von Ihnen: "Übrigens, abgeltungssteuerliche Konsequenzen gibt es nur bei einem Verkauf. Möchte man die Depotpositionen halten - also nicht verkaufen, dann ergeben sich auch keine abgeltungssteuerlichen Konsequenzen!" finde ich nun doch sehr unpassend.

Letztlich wird jedes Wertpapier irgendwann mal verkauft. Dann sind die Konsequenzen da, aber der Ausgleich mit den anderen Erben wird da kaum noch möglich sein.

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gerade wg. einer Erbengemeinschaft (die sich a la long nie einig ist) sollte man sich vl aufgrund des komplizierten dt. Erbrechts und der damit verbundenen steuerrechtlichen Implikationen fach- und sachkundigen Rat holen - gegen Bezahlung (!!),  denn es handelt sich um eine außerordentliche Dienstleistung. Dies hier ist eine Direktbank - ohne Beratung. Man könnte u.a. hier vl beim hauseigenen BNP-"Wealth Management" nachfragen oder eben bei einem anderen Institut, das solche Dienstleistungen (allerdings auch kostenpflichtig) anbietet. Kommt auf die Höhe der Erbmasse an.

Umsonst ist nur der eigene Tot ´für sich´. Das ´an sich´ kostet aber.

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@dead-head

Ja, das kann man nur empfehlen. Trotzdem sollte auch eine Direktbank dort etwas mehr Mühe investieren. Der ursprüngliche Investor und Depotinhaber ist ja nicht mehr präsent und die Erben sind weniger erfahren sowie mit vielen Nachlaßangelegenheiten beschäftigt.

Eine außerordentliche durchaus bezahlbare Dienstleistung wird ja seitens der Consorsbank nicht einmal angeboten, geschweige denn, dass auf das Prozedere und die Probleme überhaupt aufmerksam gemacht wird. Warum gibt es kein Informationsblatt, dass man zur Depotauflösung bzw. -übertragung wegen Todesfall mitsendet?  Eben vielleicht auch ein Hinweis auf das hauseigene "Wealth Management"?  Wenn man hier die Erfahrungen anderer Erben mit der Abwicklung bei der Consorsbank verfolgt, stellt man fest, dass man noch viel verbessern kann.  Schwierig und undurchsichtig ist es auf jeden Fall, auch wenn sich die Erben einig sind.

 

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