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Kündigung von Bank

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Mir wurde von consorsbank gekündigt. Gründe möchte man nicht nennen, auch nach mehrfacher Nachfrage nur Verweis auf AGB, dass man mit Fristsetzung ohne Angabe von Gründen hierzu berechtigt ist. Ich habe KEINEN Kredit, KEIN Dispo, keinerlei Aussenstände oder was im Soll, sondern im Gegenteil Guthaben auf Girokonto, Tagesgeldkonto und einiges an Aktien und Sparplänen. Auch sonst bei keiner Bank im Saldo. Ich bin seit ich glaube fast 10 Jahren Kunde. Was für Gründe könnten die Bank sonst veranlassen? Ich bin echt schockiert und würde gerne verstehen lernen, danke...
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Theoretisch kann die Consorsbank ALLEN Kunden innerhalb von zwei Monaten nach den AGBs kündigen:

 

AGB B 19/1: 

Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung (...), jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z.B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens 2 Monate.

 

Über Angaben von Gründen steht dort NICHTS.

 

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Hallo @ascii,

 

ich kann Ihren Unmut über die aktuelle Situation persönlich gut verstehen. 

 

Leider können wir Community Moderatoren an dieser Stelle auch keine weiterführenden Informationen nennen, weil uns diese Informationen tatsächlich nicht zur Verfügung stehen und wir im Rahmen unserer Tätigkeit öffentlich keine Stellungnahme liefern dürfen. In diesem Beitrag beschreiben wir unsere Funktion als Community Moderatoren.

 

Ihren Beitrag mit allen Folgebeiträgen von anderen Mitgliedern haben wir - aus Gründen der Übersichtlichkeit in diesem Forum - mit einem bestehenden älteren Thread zusammen geführt, so dass alle Beiträge rund um das Thema "Kontokündigung" in einem Thread enthalten sind.

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

Sonja

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Genau das meine ich. Die Consorsbank gibt keine allgemeinen Informationen darüber heraus, unter welchen Bedingungen sie Konten einfach grundlos kündigt. Vielen Dank für Ihre Bestätigung, dass Sie genau so vergehen. Kündigung, keine Erklärung. Und bei Fragen hier abschieben auf Seite X auf einen älteren Thread.


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Woran viele nicht denken ist, dass die geschäftliche Nutzung eines Kontos bei einem bestimmten Verhalten schnell erreicht sein kann. In einem anderem Forum beschwerte sich jemand, dass sein Konto gekündigt wurde. Wenn ich mir richtig erinnere, schrieb der Nutzer: "ich habe das Konto doch nicht geschäftlich genutzt, ich habe doch nur das Gehalt der Mitarbeiter überwiesen". Also wenn das keine geschäftliche Nutzung ist, keine Ahnung was die Kunden annehmen sei eine geschäftliche Nutzung.

Nach meiner Interpretation könnten unter bestimmten Umständen auch regelmäßige Verkäufe über Ebay, Amazon usw. als geschäftliche Nutzung des Kontos ausgelegt werden. Auch steuerlich ist das, wenn ich mich richtig erinnere, eine fließende Grenze ab wann man gewerblich Verkauft und entsprechend Steuern abführen muss.

 

 

Grüße

immermalanders

 

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"Mein Konto bei der Consorsbank wurde mir gestern ohne Vorwarnung mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt. Konkrete Gründe wurden KEINE genannt, sondern nur auf die AGB Teil B, Artikel 19, Abs. 1 verwiesen"

Eine Frist von 2 Monaten ist doch eine Vorwarnung. Bis dahin kann man die Bank wechseln.

Und der Hinweis auf die AGB Teil B, Artikel 19, Abs. 1 ist doch eine ganz konkrete Begründung.

 

Der Fehler liegt wohl eher daran, dass unsere Schulen keinen Unterricht zur praktischen Lebensführung erteilen. Grundkenntnisse zum Recht und zum Funktionieren der Wirtschaft im Alltagsleben werden uns nicht beigebracht. - Doch die vielen jungen Rechtsanwälte, welche heutzutage ausgebildet werden, brauchen ja auch Arbeit. Der Staat weiss schon, warum er das Verbraucherrecht so kompliziert gemacht hat.

(sagt ein Volkswirt & Jurist mit 50 Jahren Lebenserfahrung)

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Eine überdurchschnittlich häufige Nutzung der Geldautomaten führte bei einer Fintecbank mal zu Kontokündigungen. Seit dem sind dort nur noch drei bzw. fünf (wenn Gehalt eingeht) Abhebungen kostenlos.

 

Wäre interessant wie ascii sein Konto nutzte.

 

Vg Totti

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@DerBietigheimer

 

Nö, eine Vorwarnung wäre für mich z.B. "Wenn Sie ihr Nutzungsverhalten nicht ändern dann kündigen wir".

 

VG Totti

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Eine Frist von 2 Monaten ist doch eine Vorwarnung. Bis dahin kann man die Bank wechseln.

 

Ich meinte ganz eindeutig eine Vorwarnung, bevor man gekündigt wird. Wenn einem eine Bank kündigt, kann es unter Umständen dazu führen, dass man genau deshalb von einer anderen Bank abgelehnt wird.

 

 

Und der Hinweis auf die AGB Teil B, Artikel 19, Abs. 1 ist doch eine ganz konkrete Begründung.

 

Das ist keine Begründung, sondern ein Hinweis darauf - wie sie selbst schreiben - dass sie grundlos kündigen.

 

 

 


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Bei der Consorsbank gibt es ein internes Limit an Geldabhebungen am Bankautomaten. Das heißt, man kann nicht öfter Geld abheben, als es die Consorsbank in ihren internen Richtlinien erlaubt. 

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Woran viele nicht denken ist, dass die geschäftliche Nutzung eines Kontos bei einem bestimmten Verhalten schnell erreicht sein kann. In einem anderem Forum beschwerte sich jemand, dass sein Konto gekündigt wurde. 

 

Ein Gehaltseingang wäre bereits eine geschäftliche Nutzung eines Kontos, ergo wäre jeder Arbeitnehmer ein Nutzer eines Geschäftskontos. Und wenn man sich anschaut, was Arbeitnehmer alles noch so geschäftlich in ihrer Steuererklärung abrechnen... Stichwort: Werbekosten... dann kann jedes Jahr einiges zusammen an Überweisungen zusammenkommen, die "geschäftlich" über das Konto transferiert werden. Und was ist mit Arbeitnehmern, die mehrere Jobs haben? 

 

Letztlich sind das aber nur vermutete Gründe, denn die Consorsbank äußert sich nicht zu Gründen.

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