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Jahressteuerbescheinigung - fehlende Erträge ausländischen thesaurierenden Investmentfonds

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In der Steuerbescheinigung gibt es folgenden Hinweis:

 

"Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben.

 

Für folgende Investmentfonds waren Erträge nicht bekannt:"

 

Wie mache ich es richtig?

  • Nur die von Consors bescheinigten Werte in die Zeile 15 eintragen und gut ist?
  • Mir die Werte für die aufgeführten Investmentfonds besorgen.
    Wenn ja, wo bekomme ich diese Werte?
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
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Hallo @WilhelmTell,

 

eine Konsequenz für mich ist, dass ich generell keine thesaurierenden Investmentfonds mehr kaufe und ausländische schon gar nicht mehr. Ich habe lieber regelmäßig die Ausschüttung, da ich diese habe und bei einer Thesaurierung kann der "erwirtschaftete" Gewinn durch einen Kurseinbruch schnell weg sein...

 

 

Viele Grüße

immermalanders

 


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Hallo immermalanders,

das mit thesaurierenden Investmentfonds sehe ich wie Du.

Ich habe sie auch weitgehend eliminiert.

Wenn Du aber bestimmte Strategien beimischen möchtest, wie z. B. "IBOXX € SOVEREIGNS EUROZONE", kommst du um ETF nicht herum.

 

Ärgerlich finde ich, es sind bei mir ausschließlich Papiere der Deutschen Bank, die unter diesem Punkt aufgelistet sind.

 

Ich werde mal schauen welche Alternativen es gibt.

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
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Hallo @WilhelmTell,

 

für diese Strategie gibt es, laut Wertpapiersuche, mehrere ETF und ein paar davon sind sogar ausschüttend. Darüber kann man das Problem zumindest teilweise "umgehen"...

 

 

Viele Grüße

immermalanders

 


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Sind die in der Einzelabrechnung (Ertragsthesaurierung ) im vorliegenden Fall angegebenen Beträge für

- "Brutto, Ertragswiederanlage im Fondsvermögen, daher keine Kontogutschrift"  und

- anrechenbare nicht verrechnete ausländische Quellensteuer

dann im maßgeblichen Veranlagungsjahr (Vorjahr) schon anzugeben bzw. überhaupt steuerrelevant?

Ich gehe davon aus, dass diese Beträge zunächst - bis zur Veräußerung - nur nachrichtlich einzustufen sind, damit der Überblick über die kumulierten Beräge bei späterer Veräußerung gewahrt bleibt. Wann sind hier Einträge in die Zeilen 15 u/o 51 vorzunehmen?

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Hi, ich habe auch erstmalig eine Bescheinigungh über die Ertragsthesaurierung eines ausländischen Fonds bekommen, in den letzten Jahren wurde ausgeschüttet, versteuert und dann wieder angelegt... WKN: LU0048578792. Was mache ich jetzt mit der Bescheinigung, ist der Wert schon in der Steuerbescheinigung enthalten? Ich denke jedenfalls nicht (nicht offensichtlich erkennbar, Bescheinigung erst jetzt eingetroffen, Steuerbescheinigung schon Anfang des Jahres...).

Danke und Gruß

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Hallo @WilhelmTell,

 

ich würde bei der CB eine vollständige Steuerbescheinigung anfordern, die dann eben erst nach Vorliegen sämtlicher Erträge ausgestellt werden kann. Immerhin ist die CB die verwahrende Depotbank und damit verpflichtet, ihren Kunden eine korrekte und vollständige Steuerbescheinigung auszustellen. Ansonsten würde sie Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten, denn wie sollst du ohne entsprechene Bescheinigung korrekte Angaben gegenüber dem Finanzamt machen können?

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Hallo @Hnicki, @Klema,

 

solange unten - wie in den Vorjahren auch - draufsteht "Besteuerung mit Kapitalertragssteuer erfolgt bei Veräußerung" sollte das dann auch ausreichen Smiley (zwinkernd)

 

Für die Erträge ab 2018 wird das ja dann durch die zukünftige Besteuerung der Vorabpauschale ab 2019 vorweggenommen.

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Hi @Zocki!

Danke für die rasche Antwort, habe der CB auch geschrieben und bin mal auf die Antwort gespannt, telefonisch war gestern niemand zu erreichen, der sich auskennen würde. Habe diesen Fond ja schon lange (ca. 2003als Sparplan) und nur 2011 eine ähnliche Bescheinigung (habe ich gestern rausgefunden) erhalten, sonst nie. Der Fond ist im Prospekt auch klar als ausschüttend beschrieben, und auf die Ausschüttungen mit nachfolgender Wiederanlage aus dem Verrechnungskonto habe ich ja auch Steuern bezahlt. Danke nochmal und einen schönen Sonntag.

Viele Grüße

Klemens

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Hallo @Klema, den Fonds Fidelity Europ. Growth, ISIN LU 0048578792 habe ich auch im Depot. Ich habe mir folgendes zusammengereimt:

Der erstmalige Beleg vom 08.03.2018 über die Ertragsthesaurierung Ex-Tag 31.12.2017 beruht auf der fiktiven Veräußerung mit Ablauf des 31.12.2017 gem. § 56 Abs.2 InvStG 2018 und der Änderung der Besteuerung von Thesaurierungen ab 01.01.2018. Lt. Erläuterung auf Seite 2 des Beleges hat die Depotbank bis einschließlich 2017 Kapitalertragsteuer für die Thesaurierungen erst bei einer Veräußerung einbehalten. Wegen der fehlenden Abrechnung eines Veräußerungsgewinnes hat der Anleger nun die mitgeteilte Ertragsthesaurierung zum 31.12.2017 in Zeile 15 der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung 2017 einzutragen. Diese Thesaurierung ist nicht in der Steuerbescheinigung für 2017 enthalten! (Siehe Erträgnisaufstellung 2017 Einzelposten 09.08.2017 Barausschütt.Zinsant = Ertragsgutschrift Ex-Tag 01.08.2017!). Warum die Eintragung für Zeile 15 der Anlage KAP nicht in der Erträgnisaufstellung 2017 aufgeführt ist, ist mir schleierhaft.

Der Fonds Fidelity Europ. Growth ist ausschüttend und teilthesaurierend. Diese Teilthesaurierung vom 01.08.2017 wurde bei der Ausschüttung am 09.08.2017 versteuert: Die einbehaltene KapSt ist wesentlich höher als 25% der Ausschüttung „Brutto“. Siehe weiter unten im Beleg Ertragsgutschrift „kapst-pflichtiger Kapitalertrag und Bemessungsgrundlage für KapSt“ = Betrag in Erträgnisaufstellung und Steuerbescheinigung!

Dass die laufenden Teilthesaurierungen bei diesem Fonds bereits bei der Ausschüttung versteuert wurden und nicht in Zeile 15 der Anlage KAP einzutragen sind, hat mir die CB auf meine Anfrage vom 12.12.2016 nach mehrmaligen Erinnerungen am 03.05.2017 bestätigt.

Sollte Ihre aktuelle Rückfrage bei der CB etwas anderes ergeben, bitte ich Sie um Mitteilung über die Community.

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