In der Jahressteuerbescheinigung habe ich folgenden Text stehen:
Bestandsgeschü̧tzte Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 InvStG 2018
wurden veräußert
nur nachrichtlich:
Höhe der Verluste im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1
Nr. 2 InvStG 2018 (nach Teilfreistellung) EUR ***,**
Die ausgewiesenen Gewinne sind nach § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018
steuerfrei, soweit die insgesamt erzielten Wertveränderungen den
persönlichen Freibetrag von 100.000 € nicht ̧übersteigen.
Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung
geltend gemacht werden.
Dazu habe ich folgende Fragen:
- Wie entstehen bei Alt-Anteilen Verluste? Ein Gewinn wurde nicht ausgewiesen.
- Wo auf dem Formular KAP trage ich diesen Verlust ein? Beziehungsweise wie mache ich diesen Verlust bei der Einkommensteuerveranlagung geltend?
Schon jetzt herzlichen Dank für jede hilfreiche Antwort.