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Fragen zur Jahressteuerbescheinigung 2018 – Bitte um Hilfe

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
Enthusiast
Beiträge: 220
Registriert: 30.11.2014

In der Jahressteuerbescheinigung habe ich folgenden Text stehen:

 

Bestandsgeschü̧tzte Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 InvStG 2018

wurden veräußert

 

nur nachrichtlich:

Höhe der Verluste im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1

Nr. 2 InvStG 2018 (nach Teilfreistellung) EUR ***,**

Die ausgewiesenen Gewinne sind nach § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018

steuerfrei, soweit die insgesamt erzielten Wertveränderungen den

persönlichen Freibetrag von 100.000 € nicht ̧übersteigen.

Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung

geltend gemacht werden.

 

Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Wie entstehen bei Alt-Anteilen Verluste? Ein Gewinn wurde nicht ausgewiesen.
  2. Wo auf dem Formular KAP trage ich diesen Verlust ein? Beziehungsweise wie mache ich diesen Verlust bei der Einkommensteuerveranlagung geltend?

 

Schon jetzt herzlichen Dank für jede hilfreiche Antwort.

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1 Antwort 1

Autorität
Beiträge: 2092
Registriert: 12.01.2019

Hallo @WilhelmTell ,

...die Kursverluste von Altanteilen mit Anschaffungsdaten vor dem 31.12.2008 düften bis zum 31.12.2017 ins Leere laufen, da positive Erträge im Gegenzug ja steuerfrei wären......

Die Kursverluste ab dem 01.01.2018 können allerdings nach dem neuen Investmentsteuergesetz verrechnet werden (...entweder mit positiven Erträgen nach Sparerfreibetrag oder allgem. VVT ....).

....wenn es sich um einen ausländischen thesaurierenden Fonds handelt, dann werden die akkumulierten thesaurierten Erträge über die gesamte Haltedauer der Abgeltungssteuer unterworfen. Hast du in der Vergangenheit schön deine thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträge jedesmal bei deiner jährlichen Steuererklärung angegeben, dann kannst du die bereits versteuerten/erklärten AGE gegen rechnen in der Anlage KAP, Zeile 7 "korrigierte Beträge". Eine diesbezügliche Dokumentation der jeweiligen AGE wäre natürlich hilfreich (entweder über deine Depotbankmitteilungen in der Vergangenheit, Steuererklärungen, elektronischer Bundesanzeiger...).

 

Einen schönen Sonntag

 

onra

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