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Erstattung ausländischer Quellensteuer auf Dividenden - Wann lohnt es sich?

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Hallo allerseits,

 

ich bekomme Dividendenzahlungen aus einigen Ländern, die zum Teil sehr unterschiedlich versteuert werden. Ich habe mich in das Thema recht intensiv eingelesen und auch schon eine Rückforderung aus der Schweiz erfolgreich durchgeführt. Im Moment laufen Rückforderungen aus Norwegen, Dänemark und die zweite aus der Schweiz.

 

Jetzt habe ich noch weitere Länder, die zum Teil noch komplizierter aussehen, daher eine generelle Überlegung: Das Minimum an Steuern, das ich bezahlen muß (egal an wen) sind 25%, korrekt?

D.h. wenn der steuerliche Gesamtabzug nur geringfügig darüber liegt, muss ich mir die länderspezifische Regelung eigentlich gar nicht anschauen, wenn der Best-Case bereits nicht rentabel wäre. Stimmt diese Überlegung oder übersehen ich was?

 

Beispiel: Es gibt Anleitungen wie man Quellensteuer aus Finnland zurückfordert, mein gesamter Steuerabzug ist aber lediglich 26,19%.

Es macht also wahrscheinlich keinen Sinn zu forschen wie es nun wirklich ist (in diesem Falle ist wahrscheinlich die Anleitung veraltet).

 

Viele Grüße und Danke für hilfreiche Antworten

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
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Hallo @stocksour ,

....jetzt aber mal ein nettes Dankeschön exklusiv für dich für den Test-Artikel; wieder mal etwas schlauer geworden über die Finnen und alle anderen in Frage kommenden Länder-Varianten in Abhängigkeit von der gewählten Depotbank. Das Test-Artikeldatum 17.07.2018 ist zwar nicht taufrisch -  braucht es  auch nicht zu sein - , aber es löst die Problematik mit der Q-St-Fragestellung bei bestimmten Staaten/Depotbanken hervorragend auf. Jetzt kann ich wieder besser schlafen......:).

 

LG+

onra

 


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Beiträge: 2207
Registriert: 12.01.2019

Hallo @AchimOe , @stocksour ,

..unabhängig davon, ob man sich um jedes Anlageland kümmern sollte oder nicht, wäre es ja durchaus sinnvoll, wenn z.B. die CB als Depotbank einmal einen zarten Hinweis darauf geben könnte, mit welchen Staaten was gespielt wird. Gibt es irgendeine Tabelle hierzu, die ich nur noch nicht gefunden habe? Wäre letztlich für jeden Anleger, der im Ausland mit Dividenden unterwegs ist, sicherlich eine dankenswerte Info. Es ist immer besser, wenn man im voraus weiss, was dividendensteuermäßig seitens der Depotbank so gebacken ist.......

 

LG+

onra

 


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Registriert: 12.01.2019

Hallo @AchimOe ,

.....da konnte ich doch tatsächlich etwas ausgraben (hier im Forum aus 2017...); Dividenden aus Finnland und Schweden bei der CB vorabbefreit.....

 

LG

onra

 

Copy&Paste-------->

 

Re: Quellensteuer bei ausländischen Aktien erstattet bekommen

Hallo @HAL,
vielen Dank für Ihren Beitrag!
Es tut mir leid, dass Sie noch keine Antwort von unserem Kundenservice erhalten haben.

Ich habe mich aber intern informiert und kann Ihnen Folgendes sagen:
Die Vorabbefreiung bieten wir neben Finnland auch für Schweden, die Aktie Sanofi und portugiesische Anleihen an. Die Quellensteuer anderer Länder kann über das Erstattungsverfahren zurück geholt werden. Näheres dazu findet Sie auch hier
Für die Erstattung kanadischer Quellensteuer ist die inländische Verwahrung der Anteile notwendig. 

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Viele Grüße
Christina 
Community Moderator


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Hallo, @AchimOe ,

erst mal gut, dass Du die Dividendenabrechnung eingestellt hast; ich konnte erst dadurch im Detail nachvollziehen bzw. nachrechnen, wie die 26,19% als Schätzbasis für Handlungsbedarf ja/nein zustande kommen.

Ohne eine Methodendiskussion entfachen zu wollen:

Ich gestehe jedem seine Herangehensweise zu, aber mein Entscheidungspfad ist das nicht.

Begründung:

An Deinem o. a. Beispiel Sampo sieht man sofort, dass kein Handlungsbedarf besteht.

Hätte der Broker nach DBA-Standard 30% QuSt. ausgewiesen, wäre abzulesen, dass 45€ (>die anderen 15%) noch beim finnischen Fiskus rückforderbar wären.

 

Von Finnland aus ein Kurztrip in die Schweiz:

35% nationaler QuSt.-Abzug

15% Anrechnung in D nach DBA

=> 20% rückforderbar mit Tax Voucher + "Divi-Doku" beim eidgenössischen Fiskus.

Soweit der Standard; die Ermittlung der 20% geht zur Not mit Kopfrechnen.

 

Abseits des Standards kommt es bei eidgenössischen AGn gelegentlich zu Kapriolen.

So geruhte der Verwaltungsrat der UBS im Herbst 2020 eine Ausschüttung/Aktie in Höhe von CHF 0,333464.- zu beschließen.

Auf meinem Verrechnungskonto landete die Ausschüttung , exakt hälftig gesplittet und mit 2 Buchungsbelegen, als

 

a) Dividende pro Stück 0,166732 CHF,

steuerlich ohne Abgeltungssteuerabzug komplett im aus weltweiten Quellen gespeisten Quellensteuertopf verarbeitet.

b) Ertragsausschüttung je Anteil 0,166732 CHF,

komplett steuerfrei, da "return of capital".

 

Fazit: Eine Brutto/Netto - Faustformel bringt mich nicht weiter. 

 

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
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Hallo @onra, hallo @stocksour,

vielen Dank für eure Mühe, ich hab' einiges gelernt:

 

- @stocksour: Die Sache mit der Vorabbefreiung hatte ich mehrfach gelesen und ich wollte mich als nächstes darum kümmern. Ich wäre aber nie auf die Idee gekommen, dass das automatisch ohne mein Zutun passiert. Es gibt also auch noch positive Überaschungen 😉

 

- @onra: Der Beitrag aus 2017 hat weitere Erhellung gebracht. Aber auch Enttäuschung, dass ich mit Sanofi bei der falschen Bank war 😉
Jetzt muss ich noch klären, was mit "Für die Erstattung kanadischer Quellensteuer ist die inländische Verwahrung der Anteile notwendig." gemeint ist. Sagen das die Kanadier und meinen mit Inland Kanada? Wahrscheinlich, denn meine kanadischen Aktien habe ich über die CB gekauft und es wurden 25% Quellensteuer einbehalten

 

Viele Grüße
Achim


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Hallo, @AchimOe ,

weil Du weiter oben die QuSt. auf französische Aktien erwähnt hast:

Véolia gehört zwar seit Jahren zu meinen Dividendenaktien, was mich aber nicht daran hindert, das Ding vor der Dividendenzahlung zu verkaufen und nach dem Dividendenabschlag wieder zu kaufen, je nachdem, was mir gerade wirtschaftlich sinnvoller erscheint.


Gelegentlicher Autor
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Hallo @stocksour,

unsere Beiträge haben sich überschnitten, danke nochmal für die Diskussion.

Der Grund warum ich diese Faustformel anwende ist etwas kleiner geworden:

Die Unklarheit darüber, warum das jeweilige Netto vom Brutto entsteht. Wenn ich die Abrechnung verstehe, brauche ich auch keine Faustformel über Brutto und Netto.

 

Dein UBS-Beispiel verstehe ich aber leider nicht: Wenn a) und b) ohne Abzug überwiesen wurden ist die Faustformal zwar witzlos, aber trotzdem richtig: (Brutto-Netto)/Brutto = 0 -> also kleiner 25% -> also keine Erstattung lohnend. Oder worauf wolltest Du hinaus?


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Hallo, @AchimOe ,

wie ich schon geschrieben habe, habe ich nichts gegen Faustformeln, aber für mich persönlich ist es im Rahmen der Quellensteuer zielführender, die Dividendenabrechnungen und den Quellensteuertopf unter die Lupe zu nehmen und anhand der Datenlage zu entscheiden, ob es sich lohnt, tätig zu werden.

Mir geht es dabei auch nicht um den letzten Steuer-Euro.

 

Mit dem speziellen UBS-Beispiel wollte ich nur zeigen, dass man sich manchmal erst über 20 % Quellensteuerrückerstattung Gedanken macht, von der nachher bezogen auf die Gesamtausschüttung kaum was bleibt.

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
Gelegentlicher Autor
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Hallo @stocksour,

sorry, nimm's mir bitte nicht übel: Das ist genau mein Punkt, es nützt nichts, wenn theoretisch aus der Schweiz 20% fließen, aber in deinem/meinem speziellen Fall fall aber nix, weil du/ich auch nix bezahlt hast. D.h. Brutto - Netto ~= 0

Die Sache mit dem Quellensteuertopf muss ich mir als nächstes vorknöpfen, ich hab' nämlich keine Ahnung was das ist.

Viele Grüße

Achim

 

 

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
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Hallo @AchimOe ,

.....damit wir im Steuer-Küchenstudio  mit all den Töpfen etwas weiterkommen....:).

Quellensteuertopf:

Hast du anrechenbare Quellensteuer zu vermelden, die aber mangels Abgeltungsversteuerbarkeit nicht anzurechnen ist, weil z.B. dein SpFB noch nicht ausgeshöpft ist, dann wird diese anrechenbare Q-St in einen Q-St-Topf gestellt. Hast du im späteren Verlauf eines Jahres etwas Positives an Erträgen zu vermelden, dann kann die im Q-St-Topf stehende anrechenbare Q-St auf deine Erträge verrechnet werden, ehe dann die Abgeltungssteuer auf den nun entstehenden Differenzbetrag fällig wird (Q-St x4 in der Berechnung der Anrechenbarkeit......,ggfs. mal oben in der Suchmaske recherchieren...).

Steht am Ende des Jahres im noch anrechenbare Q-St im Topf, dann wird diese nicht ins nächste Jahr fortgeschrieben, sondern in deiner Steuerbescheinigung dokumentiert.

Man könnte dann noch in der Anlage KAP bei deiner Steuererklärung diese anrechnebare aber noch nicht angerechnete Q-St geltend machen, sofern du auch etwas an Kap-Erträgen zu versteuern hattest; wenn nicht, dann sind diese anrechenbaren Q-St-Euros verpufft und die in unseren Töpfen zubereitete schmackhafte Mahlzeit ist gegessen....

 

LG

onra

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