abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Erhalte keine Informationen zu der Nachlassabwicklung

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 08.06.2016

Hallo,

 

ich habe alle erforderlichen Unterlagen für die Nachlassabwicklung bereits eingereicht.

Seit längerem warte ich auf Informationen über den Stand der Nachlassabwicklung bzw. die Überweisung des Geldes.

 

Wenn ich mich telefonisch an das persönliche Betreuungsteam wende, werde ich aufgefordert eine Anfrage per Email zu stellen. Per Email sagt man mir, dass ich mich telefonisch an das Betreuungsteam wenden soll. Es ist also ein Hin und Her.

 

Ich werde auch nicht zu der zuständigen Abteilung für Nachlassabwicklung weitergeleitet. Auch erhalte ich keine zugesicherten Rückrufe von dieser Abteilung. Was muss ich tun, um Informationen über den Stand der Nachlassabwicklung zu erhalten.

0 Likes
28 Antworten 28

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 08.06.2016

Hier noch die Ticket-ID: 596867-484014a
NL xxxxxx209

0 Likes

Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo @Seko34,

 

Ihre Anmeldung in der Community hat zwar einen traurigen Anlass, ich möchte Sie trotzdem gerne herzlich Willkommen heißen.


Es tut mir leid, dass Sie von einem Kommunikationskanal zum anderen verwiesen wurden, ohne dass der Sachverhalt für Sie geklärt werden konnte.


Wir benötigen bei Todesfällen diverse Unterlagen wie Sterbeurkunde, Erbschein etc. Die Nachlassbearbeitung nimmt daher auch erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch. Bis wir die vollständigen Unterlagen vorliegen haben, können Ihnen die Mitarbeiter aus Ihrem persönlichen Betreuungsteam aus Datenschutzgründen leider keine genauen Informationen geben, sofern keine Vollmacht für Sie hinterlegt ist. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis.


Auf Rückfrage hat mir ein zuständiger Kollege heute die Information gegeben, dass Ihr Anliegen bereits in Klärung ist und Sie angeschrieben wurden. Ihre Bitte um Rückruf hat der Kollege mit hoher Priorität versehen. Sie werden so schnell wie möglich informiert.


Bitte beachten Sie, dass wir Community Moderatoren keinen Zugriff auf kontobezogene Daten und Vorgänge haben und daher Fragen nur allgemein beantworten können.

 

Ich denke, dass Ihr Anliegen bald geklärt ist.

 

Herzliche Grüße aus Nürnberg

 

CB_Petra

Community Moderatorin


Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 08.06.2016

Hallo,


vielen Dank für die Antwort und ihr Bemühen.


Bisher habe ich noch kein Schreiben erhalten. Am Donnerstag hat mich ein Kollege von Ihnen telefonisch kontaktiert und mir mitgeteilt, dass er bisher keine Unterlagen von mir bekommen hat. Ich hatte jedoch alle erforderlichen Dokumente bereits vor zwei Wochen per Einschreiben geschickt.

Sie hatten geschrieben, dass mein Anliegen bereits in Klärung ist und ihr Kollege behauptet, dass er bisher keine Unterlagen erhalten hat.


Könnten Sie bitte bei ihren zuständigen Kollegen nachhaken und versuchen den Sachverhalt zu klären.


Vielen Dank.

0 Likes

Moderator
Beiträge: 215
Registriert: 24.02.2015

Hallo @Seko34,


vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das Ihnen an einer zeitnahen Klärung gelegen ist, kann ich sehr gut nachvollziehen. Da diese Community öffentlich ist, haben Moderatoren keinen Zugriff auf Kundendaten. Dementsprechend kann ich Ihnen hier keine weiteren Informationen zum aktuellen Stand der Nachlassabwicklung mitteilen.

Gerne habe ich bei meine Kollegen in der Nachlassabteilung nachgefragt. Hier wurde mir bestätigt, dass wir weiterführende Informationen für Sie haben und die Unstimmigkeiten klären können. Bitte wenden Sie sich hierzu noch einmal telefonisch unter der Rufnummer 0911 369- 30 00 an Ihr Betreuungsteam.

 

Freundliche Grüße aus Nürnberg,

 

Jasmin

Community Moderator

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 08.06.2016

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich telefonisch an das Betreuungsteam gewandt. Sie haben mir mitgeteilt, dass ein Brief an mich unterwegs ist. Weiter oben hatte schon ihre Kollegin mir geantwortet, dass ich bereits angeschrieben wurde. Ich habe bis heute keinen Brief erhalten. Ein Brief sollte doch in 1-2 Tagen ankommen.

Solange ich keine Informationen, kein Schreiben oder der gleichen erhalte, muss ich mich leider weiterhin hier im Forum melden. Ich weiß immer noch nicht wie der Stand ist oder wann ich das Geld erhalte.

Alle notwendigen Unterlagen wurden vor Wochen eingereicht. Daher verstehe ich nicht, was eine so lange Bearbeitung rechtfertigt.
Ich bitte nochmals um eine Stellungnahme seitens der zuständigen Abteilung zum Stand und Datum für die Gutschrift des Geldes.

0 Likes

Moderator
Beiträge: 215
Registriert: 24.02.2015

Hallo @Seko34,

ich kann Ihre Verärgerung nachvollziehen und bitte Sie für entstandene Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen! Daher kann Ihr individuelles Kundenanliegen in einem öffentlichen Forum nicht geklärt werden. Uns fehlt die Einsicht in Ihre
konto- und depotbezogene Daten. Zudem könnten wir diese aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Community nicht veröffentlichen. Bitte beachten Sie, dass ich aus
diesem Grund die Nachlassnummer in Ihrem Beitrag geändert habe.  

Folgendes kann ich Ihnen versichern:

Anfang dieser Woche wurde ein Brief verschickt. Dieser wird an die hier hinterlegt Adresse gesendet. Dementsprechend bitte ich Sie an dieser Stelle um ein wenig Geduld. Sie erhalten das Schreiben i.d.R. innerhalb von wenigen Tagen.

 

Freundliche Grüße aus Nürnberg,

 

Jasmin

Community Moderator

0 Likes

Regelmäßiger Autor
  • Community Junior
Beiträge: 31
Registriert: 09.09.2019

Ich kann das miserable Verhalten der Consorsbank in Angelegenheiten des Nachlasses nur bestätigen. Ich selbst stehe seit 3 Monaten in Kontakt mit der Consorsbank wegen des Nachlasses meiner Mutter. Dieser ist sehr schwierig. Die Nachlaßabteilung versteckt sich hinter der Kundenbetreuung und ist telefonisch nicht erreichbar. Wenn man per eMail Kontakt aufnimmt bekommt an nur Standardantworten ohne das sich jemand wirklich kümmert. Das ist ein Fall für das Qualitätsmanagement. 

1. Mangel: Es wird nicht klar von Anfang an kommuniziert, welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden.

2. Der Zugriff (nur lesend) auf die Konten wird erschwert oder unmöglich gemacht. Wie soll man da ein Depot hinsichtlich Auflösung oder Übertragung bewerten können?

3. Eingereichte Vollmachten von Erben werden von der Consorsbank kopiert und mit Danke im Original zurückgesandt. Kein Wort dazu, ob diese Vollmachten der benötigten Form entsprechen. Monate später bekommt man eine Mitteilung, dass die Vollmachten nicht der benötigten Form ( Angaben dazu gab es zuvor nicht) entsprechen.

4. Einer der Erben (gemäß eingereichtem amtlich eröffneten Nachlass) wohnt im Ausland. Obwohl keinerlei Transaktion von Geldern oder Wertpapieren von den Erben dorthin gefordert wird, versteift sich die Bank auf §20 Abs. 6 2.Satz des Erbschaftsteuerrechts und verlangt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts für die im Ausland wohnende Erbin. Dieser § fordert dies aber gar nicht. Die Bank haftet nur, wenn sie selbst Vermögen ausserhalb des Geltungsbereichs der Bundesrepublik bringt. Das wird von den Erben jedoch gar nicht gefordert. Alles Vermögen bleibt in Deutschland. Die Erben haben keinen Einfluss auf die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung da die Consorsbank selbst diese unnötige Bescheinigung beim Finanzamt angefordert hat. Vermutlich versteht das Finanzamt auch nicht warum und sendet deshalb keine.

5. Tägliche Anrufe, eMails und Klarstellungen der Sachlage stossen auf Ignoranz. und werden nicht wirklich verstanden. Besonders weil die Nachlaßabteilung nicht selbst mit Kunden in Kontakt tritt. Das verzögert die erforderlichen Transaktionen unzulässig. 


Regelmäßiger Autor
  • Community Junior
Beiträge: 31
Registriert: 09.09.2019

Es wird immer schlimmer mit der Nachlassabwicklung. Also angeblich benötigt die Consorsbank um der Haftung gemäß §20 Abs. 6 des Erbschaftsteuergesetzes zu entgehen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes das für einen Erben im Ausland zuständig ist, obwohl dorthin kein Vermögen transferiert wird. Diese Bescheinigung hat die Consorsbank laut Auskunft bereits Anfang Juni angefordert.  Das Finanzamt gibt mir dazu jedoch folgende Auskunft. Ein Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt nicht vor, wird auch nicht benötigt, wenn kein Vermögen den Geltungsbereich des Erbschaftsteuergesetzes verläßt. Im übrigen werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen an Dritte (Consorsbank) nur mit Genehmigung des Steuerpflichtigen (Formular 635-152) versandt.

Auch darüber hat die Consorsbank nicht informiert. Alles Bestreben der Consorsbank zielt nur auf eine andauernde Entziehung von Vermögen. Es kann ja auch nichts besseres geben für die Bank. Sozusagen festgesetztes Vermögen, auf das die Erben lange Zeit keinen Zugriff haben.. Die Dauer kann durch dieses Verhalten mit provozierten Informationsdefiziten endlos in die Länge gezogen werden. Was macht die Consorsbank mit dem Geld und Aktien?  Leerverkäufe finanzieren?! Es ist ein untragbares Verhalten die Kunden so hinzuhalten. Seit dem Tod meiner Mutter im März ist bis heute kein Zugriff auf die Vermögenswerte möglich.

0 Likes

Autorität
Beiträge: 4638
Registriert: 06.02.2015

@torxuser  schrieb:

[...] Also angeblich benötigt die Consorsbank um der Haftung gemäß §20 Abs. 6 des Erbschaftsteuergesetzes zu entgehen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes das für einen Erben im Ausland zuständig ist, obwohl dorthin kein Vermögen transferiert wird. Diese Bescheinigung hat die Consorsbank laut Auskunft bereits Anfang Juni angefordert.  Das Finanzamt gibt mir dazu jedoch folgende Auskunft. Ein Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt nicht vor, wird auch nicht benötigt, wenn kein Vermögen den Geltungsbereich des Erbschaftsteuergesetzes verläßt. Im übrigen werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen an Dritte (Consorsbank) nur mit Genehmigung des Steuerpflichtigen (Formular 635-152) versandt. [...]


Ist denn die Aussage der Erben im Ausland, dass kein Vermögen (bzw. Vermögenswerte) den Geltungsbereich des Erbschaftsteuergesetzes verlässt, rechtsverbindlich festgelegt? Nach meinem Verständnis macht es sich das zuständige FA sehr einfach, indem es sagt dass diese Bescheinigung nicht benötigt wird, wenn kein Vermögen ins Ausland transferiert wird. Das würde aber nach meinem Verständnis bedeuten, das die Erben im Ausland leer ausgehen. Werden Sachwerte (z.B. Immobilien oder Wertpapiere) transferiert, können ebenfalls Erbschaftssteuern anfallen.

 

0 Likes
Antworten