hallo leute ,
bin neukunde bei der consors.
hatte einen grossen betrag geldes auf die consorsbank transferiert, welches fälschlicherweise auf dem tagesgeldkonto gelandet ist .
nunmehr habe ich aber aktien gekauft .
beim kauf kam keine warnung oder gar ein stop , dass ich wohl erstmal das geld vom TAgesgeldkonto auf das Verrechnungskonto transferieren muss, damit ich danach aktien kaufen kann .
dann wurde mir 213 euro kosten mit dem lapidaren kommentar ABSCHLUß berechnet .
bei tel. nachfrage wurde mir erklärt , das wären wohl überziehungszinsen. mann wolle sich kümmern .
der riesenbetrag wurde nun auf das richtige verrechnungskonto gebracht von der bank , aber man hat sich nicht gekümmert , sondern mir nunmehr 1145 euro überziehungszinsen berrechnet ! fü drei monate juli bis september ! ist das denn rechtens ? dürfen die das ?
die prüfen jetzt , was immer das wiederum bedeutet .
bei einem Mitbewerber ginge das so nicht . man müsste erst vom tagegeldkonto auf das verrechnungskonto transferieren , damit man dann AKTIEN kaufen kann .
ich habe um keinen kredit für aktienkauf gebeten! das geld war vorhanden !
das läuft bei CONSORS ohne Warnunung vor der Kostenfalle ?!
wie kann das sein ??
wer kann helfen , wer weiss RAT . würde anwalt eigentlich vermeiden wollen .
an consors gewandt würde ich doch darum bitten , hier ein stop einzubauen , dass der kunde versteht , er muss erst geld verschieben bevor er weiter aktien kaufen kann .
die tagesgeldzinsen können sie selbstverständlich verrechnen !
danke .
Danke, dass Sie immerhin auf Anfrage die positive Nachricht mitgeteilt haben.
Wie so oft, wurden leider nur negative Aussagen getätigt...
Ich persönlich finde es richtig, wenn ein Überziehungsrahmen erst nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Kunden an die CB eingeräumt wird.
Einen (Wertpapier-) Kredit mit günstigeren Konditionen als bei der geduldeten Überzierung bekommt man erst nach einer Beantragung: siehe unter -> Finanzieren -> Wertpapierkredit.
Dafür beträgt der Zinssatz momentan 5,51 % p.a. effektiv. Der Zinssatz bei der geduldeten Überziehung beträgt 11,73 % p.a. effektiv.
Auch wenn ich die Meinung teile, dass ein aufgeklärter Anleger weiß, wie viel Geld er zum Handeln zur freien Verfügung hat, sieht das für mich nach Kostenfalle aus. Wie schnell ist es dann doch passiert, dass man im Rahmen der geduldeten Überziehung eine Order aufgibt und diese hohen Zinsen zahlt.
Mir hatte man auch ungefragt eine geduldete Überziehung eingeräumt. Nach einigem Schriftverkehr hat die CB diese wieder rausgenommen. Mir gefällt eine Führung auf reiner Guthabenbasis besser.
Viele Grüße,
Kassandra1
Hallo @Kassandra1,
sei mir nicht böse, aber wer nicht genug Selbstdisziplin und/oder Überblick hat beim Kauf von Wertpapieren zu prüfen ob das dafür vorhandene Geld vorhanden ist, obwohl der Stand des betroffenen Kontos in der Ordnermaske sogar angezeigt wird, der sollte vom Thema Wertpapieranlage bzw. -handel vermutlich sowieso besser die Finger lassen.
Consorsbank zeigt selbst in der Ordermaske absolut transparent an wie hoch der eigene Kontostand ist. Der automatische Verfügungsrahmen ist eine absolut sinnvoll und wie ich finde auch notwendige Dienstleistung der Consorsbank. Ich möchte mir den Aufschrei hier gar nicht vorstellen wenn man das plötzlich ab dem ersten Cent manuell beantragen müsste.
Gruß
Myrddin
Hallo,
wie siehts bei vorhandenen Sparplänen aus. Würden diese auch bis zum max. Verfügungsrahmen ausgeführt oder halt nur bei Guthaben auf dem Verrechnungskonto?
Hallo @Namerforderlich,
ja würden sie, jedoch kann man das vermeiden indem man das nötige Geld vom einem anderen Konto einziehen lässt (z.B. Giro oder Tagesgeldkonto). Das Giro-Konto kann auch bei einer anderen Bank sein.
Gruß
Myrddin
Hallo @Myrddin,
ich bin Dir nicht böse. Allerdings bleibe ich bei meiner Meinung, dass eine Überziehungsmöglichkeit dem Kunden nicht ungefragt aufgedrückt werden darf.
Viele Grüße,
Kassandra1
@Kassandra1, hierzu eine andere Meinung zu haben ist natürlich Dein Recht! 🙂