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überziehungsfalle bei CONSORS

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Registriert: 11.10.2016

hallo leute ,

bin neukunde bei der consors.

hatte einen grossen betrag  geldes auf die consorsbank transferiert, welches fälschlicherweise auf dem tagesgeldkonto gelandet ist .
nunmehr habe ich aber aktien gekauft .

beim kauf kam keine warnung oder gar ein stop , dass ich wohl erstmal das geld vom TAgesgeldkonto auf das Verrechnungskonto transferieren muss, damit ich danach aktien kaufen kann .

dann wurde mir 213 euro kosten mit dem lapidaren kommentar ABSCHLUß berechnet .

bei tel. nachfrage wurde mir erklärt , das wären wohl überziehungszinsen. mann wolle sich kümmern .

der riesenbetrag wurde nun auf das richtige verrechnungskonto gebracht von der bank , aber man hat sich nicht gekümmert , sondern mir nunmehr 1145 euro überziehungszinsen berrechnet ! fü drei monate juli bis september ! ist das denn rechtens ? dürfen die das ?

 die prüfen jetzt , was immer das wiederum bedeutet .

bei einem Mitbewerber ginge das so nicht . man müsste erst vom tagegeldkonto auf das verrechnungskonto transferieren , damit man dann AKTIEN kaufen kann .

ich habe um keinen kredit für aktienkauf gebeten! das geld war vorhanden !

das läuft bei CONSORS ohne Warnunung vor der Kostenfalle ?!

wie kann das sein ??

wer kann helfen , wer weiss RAT . würde anwalt eigentlich vermeiden wollen .
an consors gewandt würde ich doch darum bitten , hier ein stop einzubauen , dass der kunde versteht , er muss erst geld verschieben bevor er weiter aktien kaufen kann .
die tagesgeldzinsen können sie selbstverständlich verrechnen !

danke .

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17 Antworten 17

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 64
Registriert: 05.12.2015

Ich meine beim Verrechnungskonto gibt es auch einen Überziehungsrahmen.

Dieser wurde vermutlich ausgenutzt um die Aktien zu erwerben.

Dass das Geld auf das falsche Konto überwiesen wurde und deswegen Kosten durch Überziehen des Verrechnungskontos entstehen ist vermutlich legitim.

Das Konto erst Monate später zur prüfen halte ich für fahrlässig.


Moderator
Beiträge: 304
Registriert: 29.06.2016

Hallo @froschauge,

 

schön dass Sie den Weg in die Community gefunden haben und vielen Dank für Ihren ersten Beitrag.

 

Dass es zu Irritationen bezüglich der Abläufe beim Kauf/Verkauf von Wertpapieren gekommen ist, bedauern wir natürlich und informieren Sie gerne über die allgemeine Handhabung.

 

Die Grundlage all Ihrer Wertpapiergeschäfte bildet Ihr Verrechnungskonto. Dieses gewährt die Möglichkeit zur Überziehung, insofern eine Absicherung durch andere vorhandene Werte gegeben ist. Sofern das Guthaben auf dem Verrechnungskonto nicht ausreicht oder durch eine offene Order geblockt ist, wird vorhandenes Guthaben auf dem Tagesgeldkonto als Sicherheit herangezogen, nicht aber belastet.

 

Als Moderatoren haben wir keinerlei Kompetenzen in Bezug auf Ihre Bankverbindung bei der Consorsbank.  Ich  möchte Sie daher noch um etwas Geduld bitten, bis Sie die Antwort von den Kollegen aus dem Betreuungsteam zu Ihrem Anliegen erhalten haben.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zumindest die Zusammenhänge etwas besser verdeutlichen.

 

Viele Grüße

 

CB_Mine

Community-Moderatorin


Enthusiast
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Registriert: 07.08.2014

Stimme dieser Antwort zu.

Ich halte die aktuelle Praxis sogar für gut. In der derzeitigen Niedrigzinsphase bringt sie zwar kaum was ein, aber wenn es wieder besere Zinsen gibt, ist die Möglichkeit das Geld solange wie möglich auf dem TG-Konto zu lassen ertragreich. Denn, und vor allem bei Limitaufträgen, muss man kein Geld auf dem zinslosen V-Konto bereitstellen, oft tage oder wochenlang, wie dies bei anderen Banken der Fall ist.

Und erfolgt dann ein Kauf hat man zwei Tage Zeit (Wertstellung) das V-Konto aufzufüllen.

 

Wer an der Börse aktiv ist, der sollte soviel Kaufmann sein, dass er die Geschäfte verfolgt und seine Finanzbuchhaltung auf dem laufenden hält.

Dann gibt es auch keine "Überziehungsfalle". 


Enthusiast
Beiträge: 790
Registriert: 08.12.2014

Hallo @froschauge,

 

was mich etwas wundert, direkt nach dem Login bekommt man doch alle Kontostände direkt angezeigt. ist Dir denn da über Monate nicht aufgefallen das das Verrechnungskonto einen negativen Kontostand aufweist? Ich kann mir so was gar nicht erklären!?

 

Schließe mich da sonst @DerBietigheimer an. Ich finde diesen "automatischen Kreditrahmen" auch sehr praktisch. Das hält einen liquide wenns mal schnell gehen soll. 🙂

 

Gruß

Myrddin


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Registriert: 11.10.2016

dabei wäre es doch so einfach schaden vom kunden fernzuhalten .

es erscheint eine maske mit einer warnung oder sperre . halt sie können nicht aktien kaufen , ihr verfügungsrahmen ist zu gering . kunde guckt nach , stellt fest, er muss nur das geld vom tagesgeldkonto auf das verrechnungskonto transferieren?

mit entsprechendem hinweis !

es kann doch nicht sein , dass ich einerseits 130 euro tagesgeldzinsen bekomme und zum anderen 1145 euro überziehungszinsen zahle , zum nutzen der bank und zum schaden des kunden ?

ein hinweis oder sperre müsste schon sein , denke ich !

mfg bertram rohloff

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
Community Manager
Beiträge: 1768
Registriert: 13.01.2014

Hallo @froschauge,

 

ich kann Ihnen unseren Bereich Ideen für dieses Thema empfehlen.

Gerne können Sie Ihren Verbesserungsvorschlag dort einstellen. Andere Kunden haben dann die Möglichkeit für die Idee zu voten, so dass wir einen Einblick bekommen, für wie viele Kunden dieses Thema interessant wäre. Zudem kann die Idee kommentiert und disktutiert werden.

 

Wir halten Sie außerdem automatisch via Statusupdates über Neuigkeiten zu Ihrem Vorschlag auf dem Laufenden.

 

Beste Grüße aus Nürnberg,

Sonja

Community Moderator

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
Autorität
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Registriert: 06.02.2015

Wenn, dann allerhöchtens als Hinweis! Könnte ich nur handeln, wenn genügend freies Kapital auf dem Verrechnungskonto vorhanden ist, würde mich das schon stark einschränken.

Würde so etwas eingeführt, kommen direkt danach die ersten Beschwerden, warum man denn nichts mehr kaufen darf, es ist doch noch genügend Kapital auf dem Verrechnungskonto vorhanden. Dass das vorhandene Kapital aber schon durch offene Orders blockiert ist, vergessen viele sofort wieder.

 

Es ist doch nicht zu viel verlangt, dass der Kunde nach Ausführung einer Order schaut, wie der Kontostand ist und gegebenenfalls das Konto ausgleicht. Für langlaufende Orders gibt es ja die Order-Benachrichtigungen über eine Statusänderung.

 

 

Grüße

immermalanders

 


Enthusiast
Beiträge: 152
Registriert: 15.11.2016

Hallo @froschauge,

 

Dürfen wir erfahren wie sich die Consors Bank inzwischen verhalten hat?

 

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, müßtest du auf deinem Verrechnungskonto

vorher einen so hohen bzw. ausreichenden Überziehungsrahmen gehabt haben.

Bei deinen Beschriebenen Zinsen von über 1000 Euro (bei einem geduldeten Überziehungsrahmen von ca 11 % ) müssen das ja über 10.000 Euro sein, die ein Jahr im Minus bleiben, bzw. bei deinem geschilderten Abrechnugszeitraum war dieser Betrag ja noch höher, oder?

Und fällt es nicht auf, dieser Betrag ins Minus geht?

 

@CB_Sonja CB_Mine

Community-Moderatorinen


Wenn ja, in welcher Höhe? wie berechnet sich dieser?

Meiner Meinung nach geht das doch garnicht, du mußt doch erst einen sogenannten "Effekten-Wertpapier Kredit" beantragen...um ersteinmal in den Genuß zu kommen einen richtigen Überziehungsrahmen zu haben, oder liege ich da falsch?

 

In meinem Fall, wird mir ausser meinem Depot, nur ein einziges Verrechnungskonto angezeigt.

Wie hoch wird da der freiwillige Verfügungsrahmen pro Kunde eingerichtet?

 

 

 

Vielen Dank

 

 

 

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hier nochmal froschauge zum thema überziehungsfalle !

consors hat die überziehungszinsen zurück überwiesen und Alles zu meiner zufriedenheit richtig gestellt .
ich hatte wohl mit eröffnung meines depots sofort angefangen aktien zu kaufen ,während der betrag auf meinem konto wohl erst 2 tage frei gegeben wurde ? daher kam wohl diese minus und plus auf der anderen seite zustande .
es wurde alles richtig gestellt und korrigiert :-)) danke  an consors !

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