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Ein kleines Vermögen für die Kinder

Führerschein oder das erste Auto, Ausbildung oder Studium, die erste Wohnung oder die große Reise nach dem Schulabschluss: Das alles kostet. Aber finanzielle Sorgen sollen Ihrem Kind nicht im Weg stehen. Auch aus Wünschen wie diesen können Sie mit uns gemeinsam frühzeitig Ziele machen und sie schrittweise verfolgen.

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Wussten Sie eigentlich, ...

... wie hoch die Lebenshaltungskosten bei einem Studium sind?

Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten von Studenten liegen nach Daten des Deutschen Studentenwerks monatlich bei rund 820 Euro. Sie enthalten unter anderem Miete, Fahrtkosten, Lebensmittel, Kleidung, Lernmittel, Krankenversicherung, Telefon, Internet, und Freizeitausgaben. Im Schnitt geben Studenten demnach 37 Prozent der monatlichen Einnahmen für das Wohnen aus.

Das Geld gehört Ihrem Kind

Unser kostenloses Junior-Depot kann Ihnen dabei helfen, Sparziele für die Kinder zu erreichen. Geldgeschenke wie der 50-Euro-Schein von der Oma, Geld zur Taufe oder das Geburtstagsgeld können Sie im Junior-Depot direkt angelegen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen. Das Junior-Depot können Sie eröffnen, wenn Sie die gesetzlichen Vertreter des Kindes sind. Das ist gleich ab der Geburt möglich. Dafür brauchen Sie lediglich die Geburtsurkunde als Nachweis. Wichtig: Sie übernehmen die Verwaltung, das Geld gehört Ihrem Kind. Mit dem 18. Lebensjahr überträgt sich die Verantwortung dann auf Ihr Kind.

Aus dem Lexikon
  • Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag vom Abzug der Abgeltungsteuer befreit werden. Mehr lesen

  • Der Antrag für eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann beim Finanzamt gestellt werden. Dies ist sinnvoll, sofern das Einkommen sehr gering ist. Denn es gibt einen sogenannten Steuerfreibetrag, durch den man von dem Abzug der Abgeltungsteuer befreit ist.

Das sollten Sie noch wissen:

Das angesparte Kapital im Junior-Depot gehört allein Ihrem Kind. Die Kapitalerträge sind also Einkünfte des Kindes. Deshalb müssen Sie einen eigenen Freistellungsauftrag beziehungsweise eine eigene Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen.

Dem Nachwuchs kann eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG verweigert werden, wenn das Vermögen einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Derzeit liegt der Freibetrag bei 7.500 Euro, ab dem Wintersemester 2020/2021 gilt ein Freibetrag von 8.200 Euro.

Erst einmal weiter informieren? In der nächsten Lerneinheit zeigen wir Ihnen, wie Sie investieren und dabei Sparpläne nutzen.

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