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Freistellungsauftrag

Steuer

Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag vom Abzug der Abgeltungsteuer befreit werden.

 

Der maximale Sparerpauschbetrag, der mit einem Freistellungsauftrag von der Steuer freigestellt werden kann, liegt für Ledige bei 1.000 Euro und für zusammenveranlagte Lebenspartner bei 2.000 Euro (Stand 2023). Anleger müssen Freistellungsaufträge direkt bei ihren Finanzinstituten stellen z. B. Banken, Versicherungen, Sparkassen etc. Erzielt ein Anleger bei verschiedenen Banken Kapitalerträge, kann er bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag stellen. Die Summe der Freistellungaufträge darf allerdings nicht den maximalen Sparerpauschbetrag überschreiten.

 

Ihr Freistellungsauftrag bei der Consorsbank:
Ihren Freistellungsauftrag können Sie schnell und einfach online beantragen:

  • loggen Sie sich ein und wählen Sie unter „Mein Konto & Depot“ den Reiter „Steuer“
  • klicken Sie in der Navigation auf der linken Seite „Freistellung“
  • wählen Sie „Neuen Freistellungsauftrag anlegen“
  • füllen Sie das Online-Formular aus, geben Sie Ihre TAN ein und bestätigen Sie

 

Vorteile:

  • Steuerbefreiung von Kapitalerträgen

 

Nachteile:

  • tatsächliche Werbungskosten werden nicht berücksichtigt
  • Komplexe Verrechnung z. B. Aktiengewinne nur mit Aktienverlusten

 

Beispiel:

Ein lediger Anleger hat folgende Gewinne und Verluste bei seiner Bank erzielt.

 

Gewinn und Verlust - Übersicht

Art

Gewinn

Verlust

Dividenden

500,00 EUR

-

Zinsen

350,00 EUR

-

Aktienverkäufe

 

100,00 EUR

Zertifikate

 

200,00 EUR

 

Er hat einen Freistellungauftrag in Höhe von 700 EUR gestellt. Reicht dieser aus, damit er keine Steuer auf seine Gewinne zahlen muss?

 

Rechnung:

 

Gewinn und Verlust - Verrechnung

Art

Gewinn

Verlust

Verrechnung

Dividenden

500,00 EUR

-

 + 500,00 EUR

Zinsen

350,00 EUR

-

 + 350,00 EUR

Aktienverkäufe

 

100,00 EUR

 

Zertifikate

 

200,00 EUR

 - 200,00 EUR

Summe

 650,00 EUR

Freistellungsauftrag

700,00 EUR

Freibleibender Freistellungsauftrag

50,00 EUR

 

Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Der Verlust aus dem Aktiengeschäft kann in das nächste Jahr vorgetragen werden. Insgesamt benötigt der Anleger einen Freistellungsauftrag in Höhe von 650 EUR. Sein Freistellungsauftrag in Höhe von 700 EUR reicht aus.

 

Zum Online-Formular (Login notwendig) >>

 

Literatur:

Zschaber, Markus C. Abgeltungssteuer - na und!. München: 2008. S. 27–28.

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