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Aktien verkaufen: Kein Frist-in / frist-out mehr

Bisher ist es so, dass beim Aktienverkauf die Regel First in/first out angewandt wird. Es wäre schön, wenn man selbst bestimmen könnte, welche Aktienpakete einer Aktie veräußert werden. Dadurch könnte der Anleger gezielter sein Depot steuern und von Verlustvorträgen profitieren.

Kommentare

Autorität

@Investmentpunk 

Beim Verkauf von Wertpapieren muss laut § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG die Regel "First in, First out" (FIFO) angewendet werden. Will man später gekaufte Wertpapiere verkaufen, könnte man die zuerst gekauften Wertpapiere in ein anderes Depot verschieben. Bei einem Übertrag wird ebenfalls FIFO angewendet und die zuerst erworbenen Wertpapiere werden verschoben.


Moderator

Hallo @Investmentpunk,

 

vielen Dank für Ihre Idee zum Thema „Aktien verkaufen: Kein Frist-in / frist-out mehr“!

 

Unsere Kollegen haben Ihren Vorschlag geprüft. Da das First-In- und First-Out-Prinzip dem geltenden Steuerrecht entspricht, können wir als Bank hier keine Entscheidungen oder Änderungen herbeiführen.

 

Auch wenn wir diesen Vorschlag diesmal nicht umsetzen konnten, freuen wir uns dennoch immer über neue Anregungen und Ideen!

 

Viele Grüße

 

CB_Stephanie
Community-Moderatorin


Moderator
Status geändert in: Keine Umsetzung