Beim Verkauf von Wertpapieren muss laut § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG die Regel "First in, First out" (FIFO) angewendet werden. Will man später gekaufte Wertpapiere verkaufen, könnte man die zuerst gekauften Wertpapiere in ein anderes Depot verschieben. Bei einem Übertrag wird ebenfalls FIFO angewendet und die zuerst erworbenen Wertpapiere werden verschoben.
vielen Dank für Ihre Idee zum Thema „Aktien verkaufen: Kein Frist-in / frist-out mehr“!
Unsere Kollegen haben Ihren Vorschlag geprüft. Da das First-In- und First-Out-Prinzip dem geltenden Steuerrecht entspricht, können wir als Bank hier keine Entscheidungen oder Änderungen herbeiführen.
Auch wenn wir diesen Vorschlag diesmal nicht umsetzen konnten, freuen wir uns dennoch immer über neue Anregungen und Ideen!
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