Hey Community,
eben habe ich auf der Consors-Hotline meine EC-Karte entsperren lassen, nachdem ich sie vor 2 Tagen sperren lassen habe.
Dabei wurde mir eine neue Karte für 10 € angeboten, da eventuelle Sicherheitslücken entstanden seien könnten, als die Karte während den 2 Tagen nicht im meinem Besitz
gewesen ist.
Ich habe dankend abgelehnt und zum einen mich informiert und zum anderen den Antrag "Antrag für Ersatzausstellung girocard/Visa Karte für Girokonto" rausgesucht.
Dieser Antrag verweist auf "Preis-Leistungsverzeichnis Girokonto" in welchen zu lesen ist "Ersatz einer auf Kundenwunsch ausgehändigten VISA Card, VISA Card Gold oder girocard = gebührenfrei".
Desweiteren kam bei meiner Recherche auf, dass Banken nach dem Sperren der verlorengegangenen Karte keine Gebühr für eine Ersatzkarte verlangen dürfen.
Hierbei beziehe ich mich auf das BGH Urteil vom 20. Oktober 2015,Aktenzeichen XI ZR 166/14.
Wie kann es also sein, dass mir also trotzdem am Telefon was verkauft werden will...
LG Laky
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Eine neue Karte hat eine neue Kartennummer und die kostet. Eine Ersatzkarte beinhaltet die alte Kartennummer.
Hallo @Hawkwind ,
...ist schon irgendwie verrückt. Da recherchiert der/die @Lakythea wahrscheinlich mit ewtas Zeitaufwand ein BGH-Urteil vom 20.10.2015 mit Aktenzeichen und allem drum und dran und du kommst total simpel und trocken mit der neuen Kartennummer um die Ecke, die die 10€ erklären. Vielleicht doch mal erst das Forum fragen und Zeit und Mühe sparen (irgendein Orakel gibts meistens...). Gefällt mir.....:).
Grüße
0nra
[...] Dieser Antrag verweist auf "Preis-Leistungsverzeichnis Girokonto" in welchen zu lesen ist "Ersatz einer auf Kundenwunsch ausgehändigten VISA Card, VISA Card Gold oder girocard = gebührenfrei". [...]
Im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis (Gültig ab 19.04.2020) steht:
Ersatz einer auf Kundenwunsch ausgehändigten Visa Debit Kreditkarte, Visa Gold Kreditkarte oder girocard Debitkarte = 10,00 Euro**
** Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat (z. B. Namensänderung) und die Consorsbank zur Ausstellung einer Ersatzkarte nicht verpflichtet ist.
Hierbei beziehe ich mich auf das BGH Urteil vom 20. Oktober 2015, Aktenzeichen XI ZR 166/14. [...]
Wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht sich dieses Urteil auf die Klausel "Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte)" 15 € beträgt und dieses Entgelt "nur zu entrichten [ist], wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat". Sollte sich das auf alle Ersatzkarten beziehen ist es doch sehr verwunderlich, dass eine Ersatzkarte bei vielen (allen?) Banken noch Geld kostet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank zur Ausstellung einer Ersatzkarte nicht verpflichtet ist.
Das aktuelle Preis-/Leistungsverzeichnis sieht eine Gebühr von 10 Euro vor. Mit folgender Fußnote: Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat (z.B. Namensänderung) und die Consorsbank zur Ausstellung einer Ersatzkarte nicht verpflichtet ist.
Gab doch heute vor 9 Stunden erst einen Beitrag von @CB_Stephanie
Sofern Sie beim Zahlungsempfänger nichts erreichen, bliebe hier nur die Sperrung der Karte sowie die Ausstellung einer neuen Karte mit neuer Kartennummer. Hierfür entstehen allerdings Gebühren in Höhe von 10,00 EUR (Karte inklusive PIN), gemäß unseres Preis-/Leistungsverzeichnisses. Ausschließlich auf diesem Weg lassen sich unberechtigte Abbuchungen im Voraus unterbinden.
Hallo @Hawkwind ,
....jow, die Zeit und Muße fürs Lesen. Lesen bildet. Lesen trainiert die grauen Zellen. Lesen erschließt die ein oder andere Fundstelle für das Lösen einer Frage und überhaupt....., egal am Ende gibt es offenbar wie so oft eine einfache Erklärung. Genug philosophiert...
Danke für die Aufklärung....:).
Grüße
onra
Vielen danke für die vielen Antworten 🙂
Bei meiner Girocard funktioniert die kontaktlos Bezahlfunktion seit ca. 2 Monaten leider nicht mehr. Entsprechend habe ich eine Ersatzkarte beantragt. Hierfür wurden ebenso 10€ Gebühr erhoben. Nach zweimaliger Rücksprache mit dem Kundenservice (beim ersten Mal wurde mitten im Gespräch einfach aufgelegt) sei dies kein Grund die Karte kostenfrei zu tauschen. Aus Kulanz soll die 10€ Gebühr jedoch in den nächsten Tagen dann erstattet werden. Vielen Dank.
Hier frage ich mich jedoch, weshalb eine nicht korrekt funktionierenden Karte (auch wenn es "nur" die kontaktlos-Funktion ist), kein ausreichender Grund sein soll? Entweder die Karte funktioniert vollumfänglich oder sie gehört ausgetauscht. Der Hinweis, dass die Karte ohnehin Ende des Jahres ausgetauscht worden wäre, ist in diesem Zusammenhang auch eher wenig hilfreich. Ist das ein Grund weitere 9 Monate eine nicht vollständig funktionierender Karte benutzen zu müssen?