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Überweisung zurückholen

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Aufsteiger
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Hallo,

 

ich weiß es sollte einem eigentlich klar sein, dass man bereits getätigte Überweisungen nicht mehr zurückholen kann, da es bereits auf dem Empfänger Konto liegt.

 

Mein Problem ist aber leider nur, dass ich einem Betrüger auf dem Leim gegangen bin und für eine Ware bezahlt habe die ich nicht erhalten habe und der User auch nicht mehr auf meine Nachrichten reagiert. (eBay) 

Es ist bereits bei eBay als Problem gemeldet, aber solche Sachen ziehen sich unheimlich lang und wer weiß wo sich das Geld dann befindet.

 

Gibt es eine Möglichkeit das Geld dennoch über die Banken zurückzuholen ?

Mit evtl. Hilfe der Consorsbank und Kooperation der Empfänger Bank ? 

Da es ein klarer Fall von Betrug ist und ich auch Anzeige erstatten werde, ich aber erstmal die Kontaktdaten der Person brauche. 

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
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Hallo @Blin4ik,

 

das ist sicherlich ein ärgerlicher Vorfall.

 

Ich fürchte nur - zu 99,99% - dass es hier keinen Weg für die Rückabwicklung gibt. Es gibt hier nur einen einzigen Weg: vor Gericht klagen und sich einen Titel holen (was im Falle von vorsätzlichen Betrug vermutlich nur Geld kosten, aber keines bringen wird - i.d.R. ist das Geld schon weg).

 

Bei Überweisungen gibt es da keine Möglichkeit, zumal ja die Bank, von der Sie die Überweisung getätigt haben, ja nicht beurteilen kann, was rechtmäßig ist und was nicht.

 

Bei Lastschriften hätte man da eher eine theoretische Chance: die kann man innerhalb von 2-3 Tagen zurückziehen.

 

Speziell bei ebay empfiehlt sich aber die Verwendung des ebay-eigenen Bezahlservice mit dem kleinen "p" am Anfang (zumal alle Transaktionskosten zu Lasten des Empfängers gehen Smiley (zwinkernd)). Hier besteht prinzipiell die Möglichkeit, das Geld zurückzuholen.

 

Trotzdem viele Grüße und viel Erfolg

JB4711

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Aber das Konto worauf überwiesen wurden ist, muss doch zwangsläufig einer realen Person gehören ? Wie kann es dann sein, dass man das Geld gar nicht mehr wieder kriegen kann ? 

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Hallo @Blin4ik,
vielen Dank für Ihren Beitrag! Ich kann Ihre Beunruhigung über Ihre derzeitige Situation nachvollziehen. Zu wissen, das man es mit Betrügern zutun hat, ist nie schön.

Wie @ jb4711 bereits erwähnt, hat vielen Dank dafür, ist es leider nicht möglich eine von Ihnen getätigte Überweisung zurück zu holen.

Ein Überweisungsrückruf (ohne Garantie von Erfolg) ist zwar möglich, macht aber bei einem Betrugsfall keinen Sinn. Der Empfänger müsste der Rückgabe der Zahlung zustimmen, dies wird ein Betrüger natürlich nicht machen. Ein Überweisungsrückruf hat demnach bei Betrug keine Aussicht auf Erfolg. 

Außer einem Überweisungsrückruf haben wir keine weiteren Möglichkeiten das Geld zurück zu fordern. Um diesen zu beauftragen, können Sie sich gerne an unser Betreuungsteam wenden.

Viele Grüße,
Christina
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@CB_Christina Vielen dank für Ihre Antwort, ich könnte es eventuell in Betracht ziehen, alleine schon um den Täter zu zeigen, dass ich nicht locker lassen werde.

 

Ist es möglich im Rahmen des Überweisungsrückrufes an die Kontaktdaten des Kontobesitzers zu gelangen ? Z.B. wenn dieser sich weigert oder gar nicht darauf reagiert.

Die wären nämlich sehr wichtig, da sich Verkäufer und Konto höchstwahrscheinlich unterscheiden werden.

 

 

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
Regelmäßiger Autor
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Hallo @Blin4ik,

wenn Dir eBay in dieser Angelegenheit nicht weiterhilft, wird nur eine Betrugs - Anzeige in dieser Sache sinnvoll sein. Von der CB wirst Du wegen des Datenschutzes keine Auskunft erhalten können. Die CB wird wahrscheinlich auch nur Deine Überweisungsdaten haben.

Aber selbst wenn Du mit der Anzeige Erfolg haben solltest, hast Du Dein Geld nicht wieder wenn der Typ nicht freiwillig zahlt. Dann kannst Du anfangen Dein Geld einzuklagen was wiederum mit erheblichen Kosten und Vorauslagen verbunden ist. Die Du auch wieder einklagen kannst. Dann legt der eine Privatinsolvenz hin, dann hast Du wieder die A - Karte.

Wäge ab, ob Dein Verlust so groß ist, dass sich der Aufwand lohnt.

Ich kenne das, schwierige Entscheidung die Du treffen musst, möchte Deine Entscheidung jedoch durch meinen Negativbericht beeinflussen.

Grüße aldebaran

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Regelmäßiger Autor
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Soll natürlich heißen:

möchte Deine Entscheidung jedoch durch meinen Negativbericht NICHT beeinflussen.

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Hallo @Blin4ik,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich kann Ihren Ärger und den damit verbundenen Wunsch, den Übeltäter
ausfindig zu machen, sehr gut nachvollziehen.

Ich bedauere Ihnen an dieser Stelle keinen neuen Ratschlag geben zu können. Eventuell haben die Kollegen von der Kundenbetreuung noch einen nützlichen Hinweis.

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie Ihr Geld wiederbekommen.

Viele Grüße

CB_Petra
Community Moderatorin

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@CB_Christina

 

"Wie @ jb4711 bereits erwähnt, hat vielen Dank dafür, ist es leider nicht möglich eine von Ihnen getätigte Überweisung zurück zu holen."

 

Fehlerhaft getätigte Überweisungen lassen sich nur gerichtlich über die sog. "ungerechtfertigte Bereicherung" zurückholen, der Herausgabeanspruch ist definiert in §812 BGB.


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Noch ein paar juristische Hinweise. Die Anzeige bei der Polizei hat unverzüglich stattzufinden (zu reinen Nachweiszwecken falls es später doch zu einer Verhandlung kommen sollte). Die Polizei wird die Sache aber erfahrungsgemäß nach spätestens 6 Monaten einstellen, weil die Täter oft im Ausland sitzen und Sie auf den Zivilklageweg verweisen. Kontaktdaten des mutmaßlichen Betrügers bekommen Sie nicht. Die bekommt höchstens ein Anwalt, den Sie erstmal kostenpflichtig mit der Übernahme dieses Falls beauftragen müssen.

 

Sollten Sie Glück haben und der Täter in Deutschland sitzen und ermittelt werden, dann bekommen Sie aber trotzdem noch keine Kontaktdaten. Auch hier wird die Polizei Sie wieder auf den Zivilklageweg verweisen. Ggf. kann der Anwalt dann Einsicht in die Akten nehmen und den mutmaßlichen Betrüger direkt kontaktieren. Aber selbst dann ist es noch keine Chance an sein Geld zu kommen, denn in nicht seltenen Fällen sind die Betrüger auch selbst arm wie Kirchenmäuse und es ist selbst mit Pfändungsbeschluss nichts zu holen.

 

Mein Tipp für die Zukunft (und wie ich es auch schon seit 10 Jahren immer wieder predige). Niemals auf eBay oder ähnlichen Plattformen per Überweisung bezahlen! Das ist die für Käufer unsicherste Bezahlvariante, weil das Geld dann wirklich weg ist. Für Käufer ist PayPal besser, denn wenn die Ware nicht ankommt, kann der Käufer einen Fall öffnen, das Geld wird eingefroren und der Verkäufer muss einen amtlichen Nachweis erbringen, dass er das Paket wirklich verschickt hat (offizieller Sendungsnachweis von DHL, Hermes, DPD usw.). Ansonsten bekommt der Käufer sein Geld zurück. Das dauert zwar auch ein paar Wochen, ist aber sicherer als Überweisung. Für Verkäufer ist PayPal nur sicher, wenn diese die Ware versichert versenden. Sonst können die Käufer immer behaupten es sei nichts angekommen und erhalten von PayPal ihr Geld zurück. Das ist wirklich so! Einfach die AGB durchlesen!

 

Ich mache Ihnen, aus meiner langjährigen Erfahrung heraus, keinerlei Hoffnung, dass Sie Ihr Geld wiedersehen. Versuchen Sie zunächst alle Mittel auszuschöpfen, die keine weiteren Kosten verusachen. Erst dann sollten Sie überlegen ob sich ein Anwalt wirklich lohnt (also ob die Höhe des Verlustes die Anwaltskosten um ein vielfaches übersteigt). Und im schlimmsten Falle bleiben Sie am Ende auch auf diesen Kosten sitzen.

 

Noch ein Hinweis: Bis zu einer bestimmten Summe, bei meiner alten Bank waren das ca. 2000,- Euro, findet kein Abgleich zwischen Name im Feld "Empfänger" und dem Namen des Kontoinhabers statt. Wenn ich also zu Ihnen sage mein Name ist Goethe und überweisen Sie mir bitte 2000,- Euro und mein Name ist aber in Wirklichkeit Max Müller, dann wird die Bank nichts unternehmen, wenn sie sieht, dass im Empfängerfeld Goethe statt Müller steht. Erst bei wirklich großen Summen findet ein Abgleich statt. Das hat mir vor einigen Jahren eine Mitarbeiterin meiner alten Bank erzählt. Ich kann mir gut vorstellen, dass das noch immer so ist. Der Betrüger kann also einen ganz anderen Namen tragen als den, den Sie in das Empfängerfeld geschrieben haben.

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