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Schweizer Quellensteuer Rückforderung Untätigkeitsbeschwerde

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Registriert: 28.10.2018

Hallo,

 

von mir gestellte Anträge auf Erstattung werden von der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer nicht mehr bearbeitet. Sachstandsanfragen und Beschwerden beim Finanzdepartement werden nicht beantwortet.

 

Gegen das unrechtmäßige Verweigern oder Verzögern eines anfechtbaren Entscheides kann jederzeit (Art. 100 Abs. 7 BGG-Schweiz) Beschwerde geführt werden (Art. 94 BGG-Schweiz). In früheren Jahren wurden nach Antragstellung oft erst nach Verzögerungen und umfänglichem Schriftwechsel Anzeigen ohne Unterschrift übersandt. Die Beschwerde  kann sich aber nicht gegen das Verweigern eines beliebigen Entscheides (hier einer unterschriftslosen Anzeige über den Erstattungsbetrag) sodern nur gegen das Verweigern eines anfechtbaren Entscheids richten.

 

Was ist in diesem skurrilen Fall, der sich eigentlich gar nicht ereignen dürfte, zu tun?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Helmuth

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Regelmäßiger Autor
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Hallo,

 

bei meiner Erstattung vor 2-3 Monaten aus der Schweiz an eine große dt. Bank in Schwierigkeiten fielen überhaupt keine Gebühren an (abgesehen von der Briefmarke auf dem Brief nach Bern).

 

Viele Grüße

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@Avena 

 

Ich habe bisher 3 Erstattungen bekommen, zuletzt Ende November 2018. Die Schweizer Behörde hat immer den vollen angeforderten Betrag überwiesen. Nur die beteiligten Banken haben sich bedient. Am günstigsten war bisher die Überweisung auf ein Fremdwährungskonto bei der DAB. Consors kommt für mich wegen der Umtauschgebühr gar nicht erst in Frage. Beim nächsten Mal versuche ich's mit meiner Hausbank hier vor Ort.

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Liebe Frau W.,

das finde ich erstaunlich; ich habe schon mehrfach die Erstattungen erhalten und hier hat, wie in meinem Kommentar vorher aufgeführt, die Schweiz die Gebühren berechnet.

Leider kann man dies nicht sofort auf der Auslandsabrechnung sehen, denn ich habe den Betrag, den ich eingereicht habe auf dem Formular W 85 mit dem Erstattungsbetrag verglichen und bei jeder Zahlung wurden diese Gebühren berechnet.

Übrigens hatte ich auch vormals ein Konto bei der DAB Bank und hier hat sich ebenfalls die Schweiz eine Bearbeitungsgebühr berechnet, umso erstaunlicher, dass dies bei Ihnen nicht der Fall ist, aber schön für Sie.

Viele Grüße

 

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@Avena 

 

Die Steuerbehörde erhebt definitiv keine Gebühren. Bei den Abzügen handelt es sich um Spesen der Bank, deren Höhe von der Empfängerbank abhängt. Bei der DAB waren das IIRC umgerechnet ca. 5 Euro. Bei der letzten Überweisung an eine andere Bank waren es 25 CHF.

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@Avena 

 

Kann die Angaben von @Sigrid_W bestätigen. Letztes Jahr im März für meinen Vater und mich Erstattung für 3 Jahre beantragt, das Geld kam ohne Abzüge im November. Es waren zwei verschiedene Empfängerbanken und es wurden jeweils 10 Euro für die Währungsumrechnung belastet.

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Ich habe ebenfalls ohne Schweizergebühren die Steuerrückzahlung erhalten.
Die Gebühren sind ausschließlich von meiner Hausbank erhoben worden.
Sie mein Beitrag weiter oben.
Dies war 2019 und 2016 so.
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Gelegentlicher Autor
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Hallo Zusammen,

zuerst einmal herzlichen Dank für die vielen Antworten bezüglich der Gebühren.

Auf Grund dessen, habe ich mich heute noch einmal mit der Consorsbank in Verbindung gesetzt und um Prüfung gebeten. Die Mitarbeiterin heute, bestätigte mir, dass die Bank, die die Überweisung aus der Schweiz vornimmt, diese Gebühren in Höhe von CHF 22,23 direkt abgezogen hat. Leider hat mir die DAB sowie die Consorsbank vorher immer die Information gegeben, dass die Gebühr von den Schweizer Behörden als Bearbeitunsggebühr erhoben wurde.

Trotz Klärung der Gebührenstruktur ändert das leider nichts an meinem Betrag, die Gebühr von CHF 22,23 sowie die zusätzliche Gebühr von der Consorsbank für Auslandszahlung in Höhe von € 19,95 bzw. CHF wurden berechnet und mindern meinen Rückzahlungsbetrag.

Danke nochmals, für die rege Beteiligung.

 

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Gelegentlicher Autor
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Registriert: 17.07.2019

Hallo Zusammen,

zuerst einmal herzlichen Dank für die vielen Antworten bezüglich der Gebühren.

Auf Grund dessen, habe ich mich heute noch einmal mit der Consorsbank in Verbindung gesetzt und um Prüfung gebeten. Die Mitarbeiterin heute, bestätigte mir, dass die Bank, die die Überweisung aus der Schweiz vornimmt, diese Gebühren in Höhe von CHF 22,23 direkt abgezogen hat. Leider hat mir die DAB sowie die Consorsbank vorher immer die Information gegeben, dass die Gebühr von den Schweizer Behörden als Bearbeitunsggebühr erhoben wurde.

Trotz Klärung der Gebührenstruktur ändert das leider nichts an meinem Betrag, die Gebühr von CHF 22,23 sowie die zusätzliche Gebühr von der Consorsbank für Auslandszahlung in Höhe von € 19,95 bzw. CHF wurden berechnet und mindern meinen Rückzahlungsbetrag.

Danke nochmals, für die rege Beteiligung.

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 56
Registriert: 21.12.2016

Die Bank die die 22,23 CHF in der Schweiz abgezogen hat ist übrigens die Partnerbank der Consors (zumindest verstehe ich es so). Das hat nicht mit der Überweisung der Steuerbehörde zu tun. Consors macht hier einen guten Reibach bei Fremdwährungseingängen, 2x 19,95 und ein schlechter Wechselkurs.

 

 


Enthusiast
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Registriert: 07.08.2014
Nun, dann hat Consorsbank eben eine falsche Auskunft gegeben. Haftet sie dafür?
Meldepflichtig an die Bafin?
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