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Schweizer Quellensteuer Rückforderung Untätigkeitsbeschwerde

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Aufsteiger
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Beiträge: 4
Registriert: 28.10.2018

Hallo,

 

von mir gestellte Anträge auf Erstattung werden von der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer nicht mehr bearbeitet. Sachstandsanfragen und Beschwerden beim Finanzdepartement werden nicht beantwortet.

 

Gegen das unrechtmäßige Verweigern oder Verzögern eines anfechtbaren Entscheides kann jederzeit (Art. 100 Abs. 7 BGG-Schweiz) Beschwerde geführt werden (Art. 94 BGG-Schweiz). In früheren Jahren wurden nach Antragstellung oft erst nach Verzögerungen und umfänglichem Schriftwechsel Anzeigen ohne Unterschrift übersandt. Die Beschwerde  kann sich aber nicht gegen das Verweigern eines beliebigen Entscheides (hier einer unterschriftslosen Anzeige über den Erstattungsbetrag) sodern nur gegen das Verweigern eines anfechtbaren Entscheids richten.

 

Was ist in diesem skurrilen Fall, der sich eigentlich gar nicht ereignen dürfte, zu tun?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Helmuth

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
Enthusiast
Beiträge: 221
Registriert: 30.11.2014

In der aktuellen Zeitschrift BöRSE ONLINE 43/2020

auf den Seiten 88 bis 91 wird beschrieben, wie man sich die zu viel bezahlte Quellensteuer für die Staaten Schweiz, Österreich, Schweden und Finnland zurückholen kann und wie die Vorabbefreiung funktioniert.

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Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
Beiträge: 6
Registriert: 17.07.2019

Vielen Dank für den Hinweis.

Mittlerweile habe ich den Antrag bearbeitet und meine Frage bezüglich der Anlagen sind geklärt.

 

Viele Grüße

 

 

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