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Schweizer Quellensteuer Rückforderung Untätigkeitsbeschwerde

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Aufsteiger
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Hallo,

 

von mir gestellte Anträge auf Erstattung werden von der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer nicht mehr bearbeitet. Sachstandsanfragen und Beschwerden beim Finanzdepartement werden nicht beantwortet.

 

Gegen das unrechtmäßige Verweigern oder Verzögern eines anfechtbaren Entscheides kann jederzeit (Art. 100 Abs. 7 BGG-Schweiz) Beschwerde geführt werden (Art. 94 BGG-Schweiz). In früheren Jahren wurden nach Antragstellung oft erst nach Verzögerungen und umfänglichem Schriftwechsel Anzeigen ohne Unterschrift übersandt. Die Beschwerde  kann sich aber nicht gegen das Verweigern eines beliebigen Entscheides (hier einer unterschriftslosen Anzeige über den Erstattungsbetrag) sodern nur gegen das Verweigern eines anfechtbaren Entscheids richten.

 

Was ist in diesem skurrilen Fall, der sich eigentlich gar nicht ereignen dürfte, zu tun?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Helmuth

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Hast Du schon mal versucht, das telefonisch zu klären? Auf dem heute bei mir eingegangenen Schreiben zur Erstattung stehen eine Telefonnummer für Rückfragen und die Zeiten, wann die erreichbar ist.

 

Bei mir war das Geld bisher innerhalb von 4 bis 6 Monaten auf dem Konto.

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Das ist eben die echte schweizer Liebenswürdigkeit in Gelddingen.

Beim Geld und Vermögen bunkern für ausländische Investoren ist man sehr grosszügig.

Beim Rückzahlen, auch noch ins Ausland, ist man eben phäb (sehr zurückhaltend) wie es auf Schwyzerdütsch heist.

Ich warte ebenfalls schon Monate auf die Rückerstattung des zuviel bezahlten nach DBA.

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@DerBietigheimer

 

Ich kann mich da bisher nicht beklagen. Eingie Monate warte ich hier auch meist auf die Bearbeitung der ESt-Erklärung.

 

Der Schweizer, mit dem ich Kontakt hatte, war sehr freundlich und hilfsbereit. Vor meinem ersten Antrag hatte ich noch einige Fragen und die per Mail gestellt. Es kam dann eine Bitte eine Telefonnummer und eine günstige Zeit für einen Rückruf zu nennen, um die Fragen in einem Gespräch zu klären. Das war auch sinnvoll, weil so weitere Unklarheiten ausgeräumt werden konnten.

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Regelmäßiger Autor
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Am 31.01.2018 Antrag gestellt.

Am 04.04.2019 höflich nachgefragt.

Heute Steuer auf Konto.

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Ich kann hier auch meine Erfahrung beisteuern. Im November 18 habe ich meinen ersten Erstattungsantrag gestellt. Mitte April 19 habe ich dann per Internet-Kontakt bei der eidgenössischen Steuerverwaltung nachgefragt, ob der Vorgang noch in Bearbeitung ist. Gut eine Woche später bekam ich eine Mail, dass der Vorgang noch in Bearbeitung ist. Ca. 1 1/2 Wochen danach bekam ich von der gleichen Bearbeiterin die Nachricht, dass Sie meinen Vorgang nicht finden können. Nach mehreren Mails hin und her stellte sich heraus, dass mein Name in einer falschen Schreibweise gesucht worden war. Nach Hinweis auf die richtige Schreibweise, konnte der Vorgang doch gefunden werden. Und am 11.6. war dann das Geld auf dem Konto. Ich kann allerdings nicht sicher sagen, ob meine Nachfrage den Vorgang beschleunigt hat.

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Bezüglich der Rückerstattung aus der Schweiz habe ich keinen Grund zum meckern:

Antrag am 6.6 per Einschreiben abgeschickt, am 12.6 zugestellt, am 28.6. Bescheid per Post erhalten  (Bearbeitungsdatum 17.06.) , am 01.07. Geld auf Konto !

Ich hatte vor 3 Jahren  bereits schon einmal ähnlich positive Erfahrungen gemacht.

Auf meinen Steuerbescheid vom deutschen Fiskus warte ich (trotz oder wegen digitaler Abgabe) seit 12 Wochen.

 

 

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Meinen Glückwunsch! Letztes Jahr musste ich rund ein halbes Jahr warten.
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Im Dezember 2018 war es wieder soweit die Erstattung der zuviel bezahlten

 

  • Schweizerquellensteuer zu beantragen.
  • Software aktualisiert
  • Daten eingepflegt
  • Bestätigung vom deutschen Finanzamt besorgt
  • am 15. Dezember 2018 der Post anvertraut.

Lange nichts gehört und gesehen.

 

Am 24. April 2019 die Eidgenössische Steuerverwaltung per Mail angeschrieben und höflich nachgefragt ob mein Antrag rechtzeitig eingegangen sei.
Ich hatte schon die Sorge, dass der Antrag zu spät oder überhaupt nicht eingegangen ist.

 

Anfang Mai 2019 folgende Antwort erhalten:

"Danke für Ihr Mail. Die Abklärung benötigt noch etwas Zeit. Wir werden Ihnen so rasch wie möglich antworten. Besten Dank für Ihr Verständnis."

 

Mitte Mai 2019 habe ich dann folgende Mail erhalten:
"Anträge auf Rückerstattung werden in Reihenfolge ihres Eingangs bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung bearbeitet. In der Regel werden Rückerstattungsanträge innert 4-6 Monate nach Eingang bearbeitet, in Zeiten mit grossem Arbeitsanfall kann dies durchaus mehr Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund eines Wechsels unserer Informatiksysteme sind wir in der Bearbeitung der Anträge leider etwas in Verzug geraten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Ich kann Ihnen bestätigen, dass Ihr Antrag bei uns eingetroffen ist und demnächst bearbeitet wird."

 

Schweiß von der Stirne wisch - der Antrag ist rechtzeitig eingegangen.

 

Die Erstattung ist dann am 10. Juli 2019 auf meinem Konto eingegangen.
Als Empfängerkonto wurde wieder das Girokonto bei einer bundesweit tätigen badischen Bank gewählt.
Diese Bank gehört genau so wie die Consorsbank dem Genossenschaftsverbund an.

Die 20 % wurden wieder auf Franken und Rappen ohne jeglichen Abzug auf das Konto überwiesen.
Die Empfängerbank hat zum Kurs von 1,1122 umgerechnet.
An Kosten wurden zusätzlich Courtage und eine Fremdwährungs-Provision genommen: 2,50 Courtage und 12,50 FW-Provision = 15,00 €.

 

 

 

 

 

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Gelegentlicher Autor
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Registriert: 17.07.2019

Guten Tag Zusammen,

die Schweizer Behörden berechnen für die Bearbeitung des Formulares W 85 eine Gebühr von derzeit CHF 22,23 (€ 19,95) und dann kommt noch einmal die Devisenkonvertierung bei Consorsbank in Höhe von € 19.95 dazu.

Die Bearbeitungsgebühr der Schweizer Behörden wird auf jeden Fall berechnet, egal ob man ein Fremdwährungskonto CHF hat oder nicht.

Für die gesamte Bearbeitung, unabhängig von dem Betrag der Rückerstattung, kann man derzeit ca. € 40,-- rechnen.

Viele Grüße

 

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